Versiegelungsgrad???

Diskutiere Versiegelungsgrad??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, in unserem B-Plan ist folgendes genannt: "Teilversiegelte Zufahrten und nicht überdachte Stellplätze, deren...

  1. #1 studthomas, 20.06.2010
    studthomas

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    Hallo zusammen,

    in unserem B-Plan ist folgendes genannt:

    "Teilversiegelte Zufahrten und nicht überdachte Stellplätze, deren Versiegelungsgrad 60 % nicht übersteigt, werden mit dem Faktor 0,5 auf die GRZ angerechnet"

    Wir müssen ca. 90m² pflasterm, jedoch müssen wir innerhalb der GRZ bleiben, so dass wir eine "teilversiegelte Zufahrt" erstellen müssen.

    Fraglich ist für uns nur, wie man unter den Versiegelungsgrad von 60% bleiben kann?

    Habt ihr eine Idee?

    Gruß
    Thomas
     
  2. #2 Baufuchs, 20.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Eigentlich

    darf gem. Baunutzunsgverordnung die zulässige Grundfläche durch die Flächen von Garagen und deren Zufahrten um bis zu 50% überschritten werden.

    Guckst Du hier

    Durch B.-Planfestsetzungen dürfen aber andere Regelungen getroffen werden.

    Hat man hier gemacht, aber sehr merkwürdig. Text korrekt wiedergegeben?

    Denn es wurde nur für Stellplätze eine andere Regelung getroffen, würdest Du also eine Garage bauen, dürfte damit die GRZ überschritten werden, mit offenem Stellplatz jedoch nicht.:irre Irre Festsetzung.
    60% z.B. erreichbar mit Rasensteinen.
     
  3. #3 studthomas, 20.06.2010
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    Grz...

    Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung!

    Im B-Plam steht folgendes:
    Als zulässiges Höchstmaß der baulichen Nutzung wird gemäß § 19 (4) BauNVO eine Grundflächenzahl von GRZ 0,30 festgesetzt...

    Eine Überschreitung der GRZ ist nach den Bestimmungen des § 19 (4) der BauNVO grundsätzlich (um maximal 50%) zur Errichtung der
    notwendigen Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen zulässig und im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren zu behandeln.

    Darüber hinaus fließen Carports, Garagen und Nebenanlagen, die mit begrünten Dächern ausgeführt werden, nicht in die GRZ-Berechnung nach § 19 (4) BauNVO ein.

    Teilversiegelte Zufahrten und nicht überdachte Stellplätze, deren Versiegelungsgrad 60 % nicht übersteigt, werden mit dem Faktor 0,5 auf die GRZ angerechnet.

    Eckdaten:
    - Grundstücksgröße 564m²
    - Fläche Haus 118 m²
    - Fläche Garage 54 m²
    ==> somit liegt der GRZ-Wert bei 0,3049 (also noch gerade innerhalb der 0,3)

    Damit wir aber in die Garage ein- und ausfahren können, müssen wir vor dem Haus/Garage ca. 86m² pflastern. Hinter dem Haus wollen wir auch noch ein paar Terrassen-Platten anbringen. Die Gesamtfläche wird sich ca. auf 35 m² belaufen.

    Wenn die Zufahrt nur mit dem Faktor 0,5 angerechnet werden würde, so würde hoffentlich folgende "Berechnung" zutreffend sein:

    Berechnung bis hier: 172 m² (Haus/Garage) + 35 m² (Terrasse)= 207 m² ==> entspricht 0,367 GRZ (max. 0,45 erlaubt)

    Berechnung mit Hofeinfahrt:
    207 m² + (86m² x 0,5) = 250 m² (==> 0,443 GRZ)

    Wurde dies richtig berechnet?

    Gruß
    Thomas

    PS: Rasensteine kommen nicht in betracht, wir würden eigentlich gerne
    (großformatige) Pflastersteine verlegen. Könnten "normale" Pflastersteine in Kombination mit Ablaufrinnen (verbunden mit einer Rigole) ausreichend sein?

    PPS: Das Baugebiet befindet sich in einem Wasserschutzgebiet und leider sind die Auflagen doch mal wieder extrem, so dürfen wir das Regenwasser auch nicht in die Kanalisation ablassen, sondern wir müssen eine Mulden-Rigole bauen...
     
  4. #4 Baufuchs, 20.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mit Volltext aus B.-Plan sieht das schon anders aus.

    0,443 ist OK.

    Ob Entwässerungsrinnen/Rigolen akzeptiert werden? Rücksprache Bauamt.
     
Thema: Versiegelungsgrad???
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