Haftung des Bauleiters bei Einsturz

Diskutiere Haftung des Bauleiters bei Einsturz im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mein Kumpel hat ein altes Haus gekauft,welches er in Eigenleistung umbauen will.Ich habe ihm gefallenhalber die Bauleitererklärung unterschrieben...

  1. #1 jimknopf, 21.06.2010
    jimknopf

    jimknopf Gast

    Mein Kumpel hat ein altes Haus gekauft,welches er in Eigenleistung umbauen will.Ich habe ihm gefallenhalber die Bauleitererklärung unterschrieben (Unentgeldlich).Was könnten mir,bei einem von ihm verschuldeten Einsturz,für rechtliche Folgen entstehen.
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    sag mal ..

    schon mal VOR dem unterschreiben nachgedacht ? OK - ich weiß, wie so etwas passiert - macht es aber nicht besser


    Ich bin da ja nur Halblaie, ich weiß nur das, wofür ich als Bauleiter (auschließlich Rückbau etc. und Tiefbau) selbst alles hafte - aber im Zweifelsfall ..

    wenn etwas passiert, was in die Zuständigkeit der Bauleitung fällt (und was fällt da nicht herein :shades), bist du dran - meine Einschätzung - bin aber eben nur Laie
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hallo? eine pragmatische und lebensverlängenrde auffassung:
    ausser in fällen übergeordneter dummheit haftet der bauleiter.
     
  4. helge2

    helge2

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    Hallo jim knopf !
    Wen die Bude zusammenbricht und Menschen zu schaden kommen-glaub ich hilft Dir weder Gott noch deine PrivateHaftplicht.

    Auf welche Gedanken können Menschen Kommen ????

    Helge2
     
  5. #5 Der Bauberater, 22.06.2010
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    steht in §§ 41 und 45 LBO

    § 41 Grundsatz
    Bei der Errichtung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen nach den §§ 43 bis 45 am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

    § 45 Bauleiter
    (1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich- rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.
    (2) Hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich.

    Der Staatsanwalt stellt ganz sicher unangenehme Fragen, denn der Bauleiter hat eigentlich: "die erforderliche Sachkunde und Erfahrung", dass so was nicht passiert. Ansonsten muss jemand Anderes als BL betraut werden!!
     
  6. #6 Thomas B, 22.06.2010
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    Thomas B

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    ...unabhängig von der Haftung im Schadensfalle wird der TE sicher "beweisen" können, daß er ja gar nicht wirklich BL gewesen ist, sondern nur pro forma unterschrieben hat. Das könnte evtl. sogar ganz besonders unangenehm werden: Wenn er wissentlich für einen Kumpel unterschreibt und weiß (oder vermuten darf), daß dieser recht wenig Ahnung von der Materie hat, er dies aber durch seine Unterschrift sogar gefördert hat, wo er doch hätte wissen müssen, daß der Kumpel dies gar nicht sicher leuisten kann...au weh!

    Warum in aller Welt macht jemand so was?! Freundschaftsdienst? Nö...Bärendienst!
    Da würde ich mal gucken, daß ich gaaaaanz schnell aus dieser Sache wieder herauskomme.....

    Thomas
     
  7. #7 Gast943916, 22.06.2010
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Dummheit, denn als
    sollte er das wissen....
     
  8. #8 jimknopf, 22.06.2010
    jimknopf

    jimknopf Gast

    Danke für eure Antworten.Zu meiner Verteidigung : Am Anfang hätte das ein harmloser Anbau werden sollen,und jetzt stehen 3 Seiten vom Haus auf Stelzen.
    Kann mir jemand Sagen wie ich die Bauleitung los werde.
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    schriftlich.
    gegenüber deinem "kumpel" und ggfs. gegenüber der unteren bauaufsichtsbehörde
    (in bayern ja - in bawü ??).
    ideal wäre dann die gleichzeitige benennung eines neuen helden durch den bauherrn.
     
  10. Baumal

    Baumal

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    sofort, schriftlich gegenüber dem amt und kumpel.
    der bau wird von amts wegen stillgelegt werden, bis
    ein neuer bauleiter benannt wird.

    tu dir das nicht an! freundschaft hin oder her....
     
  11. svjm

    svjm

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    Lokomotivführer oder Bauleiter?

    Verteidigung? Sie sehen m.E. die möglichen Folgen für Sie nicht richtig.
    Was haben Sie denn ihrem "Kumpel" gegenüber unterschrieben, dass Sie als "Bauleiter" überrascht über den Baufortschritt sind?

    Einzig richtig, was mein "Vorschreiber" bereits geschrieben hat.

    Ein freundlicher Gruß
     
  12. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    siehe oben wofür der Bauleiter alles gerade steht.

    Beim Amt abmelden - formloses Schreiben, dass man nicht mehr als Bauleiter für das BV xyz tätig ist.

    Das Baurechtsamt reagiert sofort und fordert innerhalb 2 Tagen die Nennung eines neuen Bauleiters, sonst steht die Bautelle. :28:
    Daran kannst du erkennen, wie wichtig dem Amt der Bauleiter ist.

    Hast du auch noch die Erklärung für die Standsicherheit unterschrieben, so als kompetenter Handwerksmeister bei der Ehre gepackt, kleines BV, da geht das schon?
    Auch abmelden. 2. Schreiben
     
  13. bernix

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    mal langsam....:biggthumpup:
    -
    Schreibtischjob?
    Keine Erfahrung damit in welch kurzer Zeit Bauherren mit richtig viel Adrenalin im Körper Fakten schaffen können die nie so angedacht/geplant waren...
    gruss
     
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