Traufhöhe mit Erker

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  1. #1 shirlym, 22.06.2010
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    Hallo,
    haben in unseren Bauvorschriften folgende Vorgaben bzg. Traufhöhe.

    Traufhöhe max: 4,8m
    -gemesen von Erdgeschossrohfußbodenhöhe bis unterkante Sparren.

    Meine Frage: Wird die Traufhöhe bis zum Schnittpunkt mit dem Sparren des Erkers oder bis zum Schnittpunkt mit dem Hauptgebäude gemesse. (siehe auch Bild Anhang)

    Danke für Eure Antwoten

    Gruß gerhart
     
  2. #2 Der Bauberater, 23.06.2010
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    Das kommt darauf an, was im B-Plan genau steht!
    Da gibt es normalerweise eine Begriffsdefinition dazu. Schnittpunkt Außenwand mit UK Sparren oder so. Wenn das nicht bei steht, dann könnte man evtl. mit einem Erker oder einer Mauerscheibe die Gebäudehöhe "modifizieren". Um dem aus dem Weg zu gehen haben die meisten B-Pläne eine "sichere" Festsetzung. Aber nicht alle :D
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2010
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    So wie dargestellt wird das wahrscheinlich nicht funzen, weil der Erker nicht "überwiegt". Der grössere Teil der Trauflänge wird die grössere Höhe haben und damit wird das Ding scheitern.
     
  4. #4 Der Bauberater, 23.06.2010
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    dimmt, wenn der Ärger ein "untergeordnetes Bauteil" ist, dann --> Außenwand des Hauptgebäude.
    Am besten beim Bauamt fragen!
     
  5. #5 willo76, 23.06.2010
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    Meistens wird ein Erker als "untergeordnetes Bauteil" gesehen.
    Das Hauptgebäude ist maßgebend....
    Trotzdem würde ich den B-Plan noch mals genau durchlesen und ggf. beim Bauamt vorbei schauen.
    grüße
     
  6. rolfz1

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    laß doch vom Zimmermann im Bereich des Hauptdaches (Rücksprung vom Erker) eine abgehängte Decke in Höhe des Schnittpunktes Erker mit dem Sparren einbauen, dann müsste es doch klar gehen.
     
  7. Baumal

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    kannst du das mal aufzeichnen?
     
  8. #8 shirlym, 25.06.2010
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    Danke für die schnelle Beantwortung,
    Denke auch dass die Außenwand des Hauptgebäudes maßgebend ist. D.h. der Erker müsste min 50% der Gesamtlänge haben um als Hauptgebäude zu zahlen.
    Gruß Gerhart
     
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