Befliesbares Duschelment auf maroder Holzbalkendecke

Diskutiere Befliesbares Duschelment auf maroder Holzbalkendecke im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Ist doch völlig normal: BT verkauft "sanierten" Altbau. In der Baubeschreibung steht, was er macht und alles andere ist Altbau, gekauft wie...

  1. #21 Sondermann, 24.06.2010
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    Ja, so ist es, wobei der Bauträger auch nicht alle Wohnungen zwingend komplett saniert, sondern es den Käufern freistellt, in Eigenregie zu sanieren oder dies gegen Aufpreis über den Bauträger zu machen. Nun ist meine Wohnung auch die mit dem größten Sanierungsbedarf, da etliche Sünden des 70er-Jahre-Umbaus (dunkle abgehängte Decken, alte Türen wggeschmissen und dunkle 08/15-Eichentüren rein, Laminatboden etc.) erstmal wieder rückgängig gemacht werden müssen, wohingegen die anderen Wohnungen noch weitgehend die (relativ schlichte) Original-Ausstattung von 1909 haben. Es ist übrigens kein Riesenhaus, insgesamt gibt es 4 Wohnungen, übrigens besteht auch Denkmalschutz.

    Aber kann mir noch jemand sagen, wie man das mit Beton oder Estrich in der Dusche einen tragfähigen Untergrund für das ominöse Duschelement bauen kann, möglichst unter Beibehaltung der Abwasserleitungsführung? Kann man eine Armierung einsetzen, die man in den "Wänden" verankert?

    Es kann gut sein, dass der Bauträger durchaus zur Nachbesserung bereit ist, so dass ich nicht direkt mit einem Sachverständigen anrücken muss, ich will nur eine Vorstellung bekommen, wie eine technisch einwandfreie und machbare Lösung denn aussehen könnte.

    Schöne Grüße,
    Joachim
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 24.06.2010
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    SO geht da gar nichts. Du musst entweder dem BT vertrauen oder Dir einen eigenen SV vor Ort nehmen, der die Statik und alles "drumrum" prüft und weiterentwickelt.

    MfG
     
  3. #23 Pirellitx31, 24.06.2010
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    also doch diy
    also:
    - Der angegammelte Balken braucht sein Auflager wieder. Also bis ins gesunde Holz kürzen, Balken mittels gleichem Querschnitt verlängern. Zwecks Verbindung rechts und links Knaggen ansetzen. Erforderliche Länge der Knaggen verrät ein Statiker oder ein versierter Zimmerer, ebenso Art und Anzahl der Verbindungsmittel.
    - darauf Platte über mehrere Balken verschrauben, um Schwingungen zu verteilen. Die Plattenstärke ist abhängig von Material und Balkenabstand
    - auf die Bodenplatte Estrich gießen, besser Gußashalt, evtl. Trockenestrich

    außerdem
    - Altputz der Wände abschlagen und Wände neu verputzen
    - Verkleidung des Fallrohres prüfen, ggfls. erneuern. Deckendurchbrüche des Fallrohres prüfen und ggfls. feuerbeständig schließen
     
  4. Julius

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    Und nebenbei uns verraten, was denn nun Sache ist:
    Hast DU die Wohnung als saniert gekauft oder als unsaniert und die Sanierung separat in Auftrag gegeben?
     
  5. Eric

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    Wie soll das gehen. Jeder, wer will, darf in der ETW-Anlage in Eigenregie am Gemeinschafteigentum herumwerkeln ? Ein Bastelhaus?

    Wer so etwas kauft, ist nur zu bedauern.
     
  6. #26 Sondermann, 25.06.2010
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    Nein, natürlich nicht, jeder Käufer kann nur sein Sondereigentum entweder selbst sanieren oder sanieren lassen, wobei der Sanierungsbedarf wie gesagt bei den anderen Wohnungen auch nicht so groß ist wie bei meiner.

    Wie mit dem Gemeinschaftseigentum zu verfahren ist, regelt die Teilungserklärung. In der Praxis ist es allerdings so, dass der Bauträger gegenwärtig noch Eigentümer aller Wohnungen ist (ich bin natürlich vorgemerkt, die anderen Wohnungen sind noch vermietet bzw. es besteht ein Wohnrecht), so dass es für ihn wohl im Moment keines Beschlusses der Eigentümerversammlung bedürfte, um am Gemeinschaftseigentum herumzuwerkeln. Bestimmte Leistungen am Gemeinschaftseigentum sind allerdings auch Bestandteil der Kaufverträge, selbst wenn man selbst sanieren will, z.B. Anbau eines Balkons, Renovierung des Treppenhauses und Streichen der Fassade.

    Der Klarheit halber: Ich habe einen als Bauträgervertrag ausgestalteten Kaufvertrag absgeschlossen, der den Kauf und die Sanierung der Wohnung (und gewisse Leistungen am Gemeinschaftseigentum wie oben genannt beinhaltet).

    Ist das eigentlich eine so ungewöhnliche Vertragskonstellation? Kam mir eigentlich nicht so vor.


    Schöne Grüße,
    Joachim
     
  7. Eric

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    BT haftet jedenfalls für die Funktionsfähigkeit der übernommen Sanierungsarbeiten. Das Bad ist daher fachgerecht herzustellen. Defekte Bauteile, die zum Einsturz führen können, sind m.E. zu erneuern.

    Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob der BT darüberhinaus auch für die nicht von den versprochenen Sanierungsarbeiten tangierte Altbausubstanz haftet. Das richtet sich danach, ob er eine Herstellungsverpflichtung übernommen hat, die einer Neuherstellung gleichkommt.

    Haftungsausschlüsse sind häufig unwirksam.

    Zur Verteifung googeln mit dem Stichwort: Kauf mit Herstellungsverpflichtung.

    Erster Einstieg: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/viizr210_05.htm
     
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