Bestandschutz ?

Diskutiere Bestandschutz ? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Durch Zufall wurde festgestellt, dass die Höhe eines Balkongeländers eines 40Jahre alten Haus nicht der Bauvorschrift entspricht (nur 80 cm hoch)....

  1. #1 Martin Neef, 23.06.2010
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    Durch Zufall wurde festgestellt, dass die Höhe eines Balkongeländers eines 40Jahre alten Haus nicht der Bauvorschrift entspricht (nur 80 cm hoch).

    Besteht ein Bestandschutz, oder ist dieser Balkongeländer gemäß dem aktuellen Bauvoroschrift zwingend zu erhöhen (auf 1oo cm) ?

    :bef1021:
     
  2. #2 Der Bauberater, 23.06.2010
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    Wenn es nach der "alten" Bauordnung mit 80 cm genehmigt war, dann hat das Gegländer Bestandsschutz. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass 1970 ein 80cm hohes Geländer zulässig war.
    Wenn es nicht zul. war, dann auch kein Bestandsschutz
     
  3. #3 Thomas B, 23.06.2010
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    ..unabhängig davon würde ich persönlich schon sehr zu einerm höheren Geländer raten. selbst die früher "üblichen" 90 cm sind wegen der immer größer werdenen Menschen eher knapp....

    Thomas
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2010
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    Wie wärs denn, wenn sich der "Bauleiter" mal jemanden nehmen würde, der Ahnung vom Bau hat statt hier ständig an der DIY-Regelung langzuschrammen
     
  5. #5 Martin Neef, 23.06.2010
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    Oh, oh, oh, woher weiß Herr Dühl dass
    der ursprüngliche Bauherr vor 40 Jahren die Balkongeländer ohne Einhaltung von Bauvorschrift auf DIY-Regelung gebaut, nicht etwa möglicherweise die damalige Beauftragten: Geländer-Herrsteller (z.B. Schlosser) mangelhaft hergestellt, und der Baubetreuer, das Bauamt ... wer da alle dafür mitverantwortlich waren nicht aufgepaßt hatten ?

    Ist er ein Hellseher ? :e_smiley_brille02:
     
  6. #6 Gast360547, 23.06.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nee, isser nich, aber...

    Moin,

    ... kaum einer wie er erkennt seine Schweine am Gang.

    Und wenn der Herr Bauleiter die Anmerkungen richtig lesen und dann auch noch verstehen würde (kommt er aktuell aus Bremen?), dann würde er merken und begreifen, dass Herr Dühlmeyer keineswegs auf eine DIY-Lösung von vor 40 Jahren anspielt, sondern vielmehr und völlig zu Recht auf Ihre Anfragen aus der Gegenwart.

    Wie kann man sich in seiner Biographi "bauleiter" titulieren, ohne indess auch nur den geringsten Schimmer der Grundlagen der Bauphysik und weiterer rechtlicher Verordnungen etc. zu haben?

    Mit noch Verständnis aufbringend

    mit sportlichen Grüßen

    stefan ibold
     
  7. #7 Martin Neef, 23.06.2010
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    wozu ist dieses Forum da ?
    Nur zum Selbstdarstellen, Klotzen ?

    Wer weder kann noch Lust hat, muß und soll keine Frage antworten.


    Wo sind die gesunden Bescheidenheit und Verstand geblieben ? Nie besitzt ?

    :konfusius
     
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