Kaufvertrag für ein Grundstück

Diskutiere Kaufvertrag für ein Grundstück im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, ich habe gerade ein kleines Problem auf meinem Weg zu einem Haus. Ich habe ein Grundstück "gekauft" - oder auch nicht. Ich habe...

  1. LL0rd

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    Hallo Leute,

    ich habe gerade ein kleines Problem auf meinem Weg zu einem Haus. Ich habe ein Grundstück "gekauft" - oder auch nicht. Ich habe jedenfalls einen Kaufvertrag beim Notar hierfür unterschrieben. Das Problem ist jetzt, dass es auf der Verkäuferseite Unstimmigkeiten gibt.

    Um es genau zu sagen:
    Das Grundstück gehört 5 Personen (Erbgemeinschaft), den Notarvertrag hat nur eine unterschrieben "hier handelnd eigenen namens und aufgrund mündlicher Vollmacht für ... Vollmachtbestätigung in grundbuchmäßiger Form wird nachgereicht".

    Und hier genau liegt auch das Problem. 3 von 5 Leuten haben unterschrieben, zwei fehlen. Das verzögert alles. Was kann man denn da machen? Oder was habe ich für Möglichkeiten?
     
  2. #2 MoRüBe, 25.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Sieht der Kaufvertrag...

    ... etwas vor für den Fall?

    Letztendlich muß ja auch der Notar ein Interesse daran haben, daß er den Kaufvertrag durchführen kann. Hat er diesbezüglich belehrt?
     
  3. Julius

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  4. #4 Olaf (†), 25.06.2010
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    Zeit....

    oder wollen?

    Bei Zweiterem empfehle ich Julius' Lösung.
     
  5. LL0rd

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    Im Kaufvertrag steht nichts darüber. So wie ich es jetzt sehe, hänge ich in der Luft. Den Herren können 20 Jahre später Geld brauchen und unterschreiben und ich werde dann das Grundstück bekommen. Darf ich mal fragen, wieso der Notar ein Interesse haben soll, dass der Vertrag durchgeführt wird?

    Rund 3 Tage nach dem Notartermin hatte ich bereits die Rechnung vom Notar und die des Maklers im Briefkasten. Rund 3 Tage später hatte ich bereits einen Stapel Post vom FA bekommen. Diesen Montag müsste ich die Grunderwerbssteuer zahlen und ich weiß momentan nicht, was ich machen soll. Bisher habe ich keine einzige Rechnung beglichen. Und weder der Notar noch der Makler hat bisher angemahnt.

    Der Notar hat die Leute bisher nur zwei Mal angeschrieben.
    Oder nicht können? Aber da steckt man eben nicht drinn.......
     
  6. Eric

    Eric

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    Die Lösung steht in § 177 Abs. 2 BGB:

    § 177
    Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

    (1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.

    (2) Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

    Fiktion der Verweigerung der Genehmigung führt dann zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages.

    Die beiden Erben sollten auf diese Rechtsfolge im Aufforderungsschreiben hingewiesen werden, damit sie in Unkenntnis nicht weiterhin pennen.

    Zuvor im Kaufvertrag nachsehen, ob ein Zeitkunkt vereinbart wurde bis zu dem nicht nach § 177 Abs. 2 BGB vorgegangen werden darf, z.B. die Genehmigungen sind bis zum ..... beizubringen. Dann darf die Aufforderung erst nach Ablauf der Frist erklärt werden.
     
  7. #7 ecobauer, 26.06.2010
    ecobauer

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    Ich würde auf die zwei unwilligen zugehen und mit denen persönlich reden. So lässt sich mancher Ärger innerhalb einer Erbengemeinschaft umgehen und Sie können Ihr Ziel doch noch erreichen.
    Ansonsten wie Eric schon geschrieben hat.
    Und als Folge: Kein gültiger Vertrag, keine Geld - weder für den Notar, noch den Makler noch das Finanzamt.
     
Thema: Kaufvertrag für ein Grundstück
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