Abrechnung Bauunternehmer

Diskutiere Abrechnung Bauunternehmer im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, hab mal ne Frage. Habe einen Rohbau mit BU gebaut. Jetzt präsentiert er die Schlußrechnung und hätte gerne noch 8000,- €...

  1. #1 silversurfer990, 11.08.2004
    silversurfer990

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    Hallo zusammen,

    hab mal ne Frage.
    Habe einen Rohbau mit BU gebaut.
    Jetzt präsentiert er die Schlußrechnung und hätte gerne noch 8000,- € mehr.
    Ich persönlich habe aber auch eine Schlußrechnung, so hat er z.B. 13 Wochen meine Betonmischmaschine benutzt, wegen längerer Bauzeit (ca 5 Wochen) zahle ich mehr Bereitstellungszins und Miete, teilweise habe ich Arbeiten übernommen, die sein Job gewesen wären (Kellerfenster einbauen)

    Kann ich diese Sachen einfach in Rechnung stellen?
    Welchen Stundensatz setzte ich an (Helferstunde BU 38,-€)?

    Den Kran möchte er erst in 4 Wochen abbauen, kann ich ihm eine Platzmiete in Rechnung stellen?

    Danke und Gruß
     
  2. #2 t. brixner, 11.08.2004
    t. brixner

    t. brixner Gast

    sie wollem ihrem unternehmer ein kellerfenster in rechnung stellen, dass sie sich eingebaut haben?
    hat er die leistungen, welche sie beschreiben in seiner rechnung?
    sie können natürlich für vermietete maschinen auch etwas verlangen. sollte aber vorher geregelt werden.
    was ich nicht verstehe ist, wieso sie dem unternehmer ihre stunden in rechnung stellen wollen die sie für IHR haus aufgewendet haben.
    in der regel bekommt der unternehmer das vergütet was er geleistet hat.
    BU = Bauunternehmer oder meinten sie Bauträger?
     
  3. #3 bauhexe, 11.08.2004
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    Vertrag mit Pauschalpreisen oder Abrechnung nach Aufmaß?
    Was hattet Ihr vereinbart???
    Gibt's nen Bauvertrag?
    Ausführungsfristen, Fertigstellung?
    Gab's Nachträge, mit oder ohne Angebot?
     
  4. #4 Carden. Mark, 11.08.2004
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    Was für ein Vertrag – BGB oder VOB?
    Wie setzen sich die Mehrkosten zusammen?
    Höhere Massen als im LV, wenn ja, wer hat die Massenermittlung erstellt.
    Oder Mehrleistungen, Besondere Leistungen? Wenn Ja, waren die angemeldet, wenn nein – waren die zwingend zur Erstellung des Gewerks erforderlich……. usw.
     
  5. #5 silversurfer990, 12.08.2004
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    also, hier noch ein paar Info's.
    Vertrag BGB. Es sind ein paar Änderungen während der Bauphase gemacht worden, auch ein paar Massen hinzugekommen aber das ist nicht das Problem. Die Massen, die nach Aufmaß hinzugekommen sind soll er auch in Rechnung stellen.
    Die Massen wurden vom Architekt ermittelt. Treffen mit Architekt und Bauunternehmer bzgl. Abrechnung ergab, daß ca 4000 zuviel abgerechnet wurden.
    Jetzt liefert der BU mir fast täglich eine neue Kostenaufstellung wo hier und da immer wieder was hinzukommt, daß kann es ja nun nicht sein. Angebote oder Verträge zu Mehrleistungen gibt es nicht. Ich habe immer gefragt wieviel die ein oder andere Änderung kostet da hab ich dann nie eine vernünftige Antwort bekommen.
    Leistungen angemeldet, heißt das Vertraglich geregelt oder nur mündlich abgesprochen?
    Die Stahlmassen ändern sich faßt täglich.
    Dann habe ich angefangen meine Leistungen in Rechnung zu stellen, dabei handelt es sich ausschließlich um Arbeiten die von Ihm hätten ausgeführt werden müssen. Z.B. Fensteranschläge auf 6cm kürzen, da sie sonst nicht zum Rolladenkasten mit 6cm Anschlag passen. Kellerfenster z.B. war mit Einbau ausgeschrieben. Geliefert hat er sie aber als er mit dem Einbau nicht in die Gänge kam hab ich die Sache übernommen. Sein Gerüst habe ich abgebaut, etc.
    Der BU hat 15 laut der vertraglichen 10 Wochen benötigt.
    Der BU ist mit allen Arbeiten fertig sein "zweites Außenlager" möchte er aber erst in den nächsten Wochen abbauen. Ich brauche den Platz aber für Putzsilo etc.
     
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