DHH mit getrennter Bodenplatte, oder doch nicht ?

Diskutiere DHH mit getrennter Bodenplatte, oder doch nicht ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen zur Zeit eine DHH, die gemaess Angebot und Zeichnung etc. mit getrennten Sohlplatten augefuehrt werden sollte. Leider hat...

  1. #1 zweiblum, 27.06.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.06.2010
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    Hallo,

    wir bauen zur Zeit eine DHH, die gemaess Angebot und Zeichnung etc. mit getrennten Sohlplatten augefuehrt werden sollte.

    Leider hat wohl beim Beton giessen jemand gepennt, und nun ist die Fuge diagonal, so das beide teile der doppelt gemauerten Innenwand auf jeweils beiden Sohlen stehen.

    Die Baufirma meint der Schallschutz wuerde nich eingehalten, aber fuer mich ist hier Schallnutz nur noich sekundaer, Hauptsaechlich sehe ich hier setzungrisse auf mich zukommen.

    aussehen tut das in teilen wie auf den angehaengten bildern.

    ich wuerde mich ueber eine meinung der experten freuen, ich hab leider keine ahnung wie ich genau damit umgehen soll.
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  2. #2 zweiblum, 27.06.2010
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    Es sollte natuerlich heissen, die Baufirma sagt der Schallschutz wird eingehalten.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2010
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    Wenn vertraglich so vereinbart, ist die diagonale Fuge schon deswegen ein Mangel.
    Natürlich verschlechtert sich der Schallschutz, wobei das relativ ist, da die Füllung aus XPS auch ne Schallbrücke ist; wenn auch keine so grosse wie Beton.

    Setzrisse aus unterschiedlicher Bauteilsetzung sind möglich, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich, so lange der Bau relativ gleichmässig voran getrieben wird.

    Ich an Ihrer Stelle würde mich auch mal fragen, wie eine Firma, die mit solch gravierenden Punkten schon so "entspannt" umgeht, mit anderen Punkten umgehen wird. :think
     
  4. #4 zweiblum, 27.06.2010
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    danke fuer die kurze einschaetzung,

    die frage ist natuerlich wie man selbst damit umgeht, der magel steht ja meiner meinung nach hier nicht zur frage.

    die baufirma gibt ihrerseits richtig gas, und will fakten schaffen (samstags einsatz der maurer, um das EG fertigzustellen, und morgen frueh sollen die geschossdecken drauf, danach waere dann z.b. an Rueckbau wohl kaum noch zu denken, ich denke das wird jetzt schon fast utopisch.

    :bef1006:
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2010
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    Falsch!

    Die Gerichte sehen die Unverhältnissmäßigkeit mittlerweile sehr eng (oder weit - ja nach Sichtweise) und lassen auch ganze Häuser zurückbauen.
    Vor allem bei so offesichtilichen Mängeln.

    Sofort rügen!!!
    Ist denn die Fuge zwischen den Wänden mit Trittschall-MiWo gefüllt worden?
     
  6. #6 zweiblum, 27.06.2010
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    mitlerweile sieht das ganze so aus ...

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    ruegen ? ja, eindeutig. aber wie richtig ?
    baustop machen ? fraglich.
    niemand moechte ja eigentlich das das haus erst in 2 jahren fertig wird.

    die frage ist ja, mache ich als unwissender, aus einer muecke einen elefanten, oder ist das ein so garvierenden maengel, der nicht nur bei der abnahme monetaer deutlcih zum tragen kommt, sondern eigentlich auch umgehend beseitigt werden sollte.
     
  7. Julius

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    Welche Art von Vertragsverhältnis besteht denn überhaupt?
     
  8. Yilmaz

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    Sie haben den schaden erkannt und müßen sofort schritlich rügen. Wenn nich kann man Ihnen auch später vorwürfe machen. Auch vom dem Unternehmer ist es DUMM das er einfach weitermacht.
     
  9. #9 Baldbauherr, 27.06.2010
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    Hallo.

    Also für mich wäre vor allem der Schallschutz wichtig.
    Und ich als Laie empfinde dies als erheblichen Mangel. Und da Du den Mangel ja kennst, er nicht behoben wird, musst Ihn im Fallle des Verkaufs angeben. Ansonsten ist es arglistiges Verschweigen..... Das nur mal so als Gedankenanstoss, da Du ja anscheinend unsicher bist und den Mangel der einfachheit halber akzeptieren wirst. Ein Haus das schon bei der Bodenplatte solche Mängel aufweist....

    Jetzt könnte die Firma noch was ändern ohne gleich Bankrott zu gehen. Wenn der Rückbau erst später erfolgt, könnte es sein das dann einfach Insolvenz angemeldet wird und .....

    Viel Glück
    Gruß
    B.
     
  10. #10 zweiblum, 27.06.2010
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  11. #11 zweiblum, 27.06.2010
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    Ja, so sehe ich das auch. Wir haben um Stellungnahme gebeten, und man hat uns den schallschutz vorgerechnet, als waere die sohle aus einem stueck, und man wuerde die Norm einhalten. Sonst kam dazu nichts.
    Ich habe dann eine Vorbehaltserklaerung gemacht. Aber reicht das denn ?
     
  12. Yilmaz

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    Mit der Trennung der Bodenplatte ist es eine bessere schallschutz vereinbart als die Norm erfordert. Für sie ist maßgebend die vertragliche vereinbarung. Was ist mit Ihre Doppelhauspartner?
     
  13. #13 zweiblum, 27.06.2010
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    richtig, diese getrennte bodenplatte ist allerdings nicht separat erwaehnt.
    und wuerde muendlich erklaert das dies so ausgefuehrt wird um einen besseren schallschutz zu erzielen, dies wurde von uns und den doppelhauspartnern auch als wichtig empfunden, und so haben wir uns darueber gefreut.

    auf allen zeichnungen und plaenen ist dies auch so eingezeichnet, und demnach auch vertragsbestandteil.

    der doppelhauspartner moechte natuerlich, auch keinen jahrelangen rechtsstreit, bei dem vielleicht nicht einmal gross etwas herauskommt.

    die frage ist halt einfach, ist mit schaeden zu rechnen ? dann kommt eigentlich nur rueckbau in frage.

    ist dies eher unwarscheinlich, dann schwebt mit eine deutliche reduktion der kaufsumme vor, und eine ausgiebige verlaengerung der gewaehrleistung.
     
  14. #14 wasweissich, 27.06.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :mauer

    ist zwar alles murks , aber ich habe 20% gespart....:mauer
     
  15. #15 MoRüBe, 27.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    wusst ichs doch...

    :cool:
     
  16. #16 zweiblum, 27.06.2010
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    darum gehts ja nich, es geht nicht um "sparen",
    sondern um die frage, wieviel murks ist das wirklich, und was waere dafuer eine angemessene entschaedigung.

    es geht ja auch um minderung des wiederverkaufswerts....
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2010
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
    Sie werden sich wundern, was ein Gutachter dafür ausrechnet als angemessene Entschädigung.
    Wie sagte mal ein Anwalt zu mir:
    :mega_lol: :mega_lol:

    Verlängerung auf was denn??? Das der Schall plötzlich zunimmt? Das der Bau Risse kriegt?
    Viel Freude beim Beweisen der Ursache in dem o.a. Mangel!!

    Und was nützt ne 20-jährige Gewährleistung, wenn der GÜ nach 2 Jahren die Worte spricht:
    :bounce: :bounce: :bounce:

    Den Mangel beheben lassen oder kostenfrei damit leben. Denn wenn er freiwillig akzeptiert wird, ist er nicht schlimm und was nicht schlimm ist, braucht auch nicht per Pesetas geregelt werden!!
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2010
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    Ja, genau. Und warum soll dann ohne Not Geld fliessen?

    Mangel unverzüglich anzeigen und Behebung verlangen. Wenn Sie ein Richter dazu zwingt, sich entschädigen zu lassen - dann gehts nicht anders.
    Aber bis dahin..................
     
  19. #19 zweiblum, 27.06.2010
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    der mangel ist angezeigt, aber der bautraeger "sieht" ihn in dieser form, zumindest uns gegenueber nicht.

    habe ich denn das recht ueberhaupt den rueckbau zu fordern ?
    brauche ich dazu einen gutachter, der das vorher bestaetigt?

    oder stelle ich mich einfach vor den bauleiter und die handwerker und sage, stopp, hier passiert nichts mehr, bevor ihr nicht geklaert habt wie ihr diesen mangel behebt.... ?
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2010
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    Weder noch (naja fast)

    Ihr GÜ/BT ist in der Pflicht, Ihnen nachzuweisen, dass der jetztige Bauzustand Sie nicht schlechter als im Vertrag vereinbart stellt!!!
    Nix Norm-Mindestanforderung oder irgendwas - Das was Sie nach Vertrag und Planung hätten erwarten können/müssen/dürfen!!!

    Baustopp sollten Sie nicht aussprechen, denn wenn er Ihnen später nachweist, dass Sie nicht schlechter stehen oder er das Problem anderweitig so löst, dass kein Stopp nötig gewesen wäre, haften SIE für die Mehrkosten aus dem Stopp!!!

    Morgen einen Baurechtsanwalt aufsuchen und den machen lassen - und zwar SEHR schnell!!
    Idealer Weise auch noch einen eigenen SV
     
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