DHH mit getrennter Bodenplatte, oder doch nicht ?

Diskutiere DHH mit getrennter Bodenplatte, oder doch nicht ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Weder noch (naja fast) Ihr GÜ/BT ist in der Pflicht, Ihnen nachzuweisen, dass der jetztige Bauzustand Sie nicht schlechter als im Vertrag...

  1. #21 zweiblum, 27.06.2010
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    ok, das heisst demnach fuer mich, das die stellungnahme zwar ganz schoen, aber mehr oder weniger hinfaellig ist, und ich einen neuen nachweiss beim BT anfordere, bzw. der baurehctsanwalt das macht.

    mit dem ziel eine maengelabstellung zu erreichen ?!
     
  2. H.PF

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    Mit dem Ziel nicht auf die Schnauze zu fliegen und auf gleicher Augenhöhe mit dem Gegenüber diskutieren zu können...

    Eigener SV für die technische Begutachtung, eigener Baurechts-Anwalt für die rechtliche Belange..
     
  3. #23 charlie2, 27.06.2010
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    Mal als Laie, der in einer DHH ohne getrennte Bodenplatte lebt: Mit einer gemeinsamen Bodenplatte können durchaus die erhöhten Forderungen der DIN eingehalten werden, wenn anständig gebaut wird. Diese erhöhten Forderungen aus der DIN sind auch inzwischen Stand der Technik und gerichtlich festgelegt. Die normale DIN wäre für mich nicht akzeptabel. Auch bei den erhöhten Anforderungen (und gemeinsamer Bodenplatte)hört man noch Bohrmaschine, Hammer etc. aber die normalen Lebensgeräusche sind weg. Werden also noch höherwertigere Maßnahmen ergriffen, ist das zu begrüßen und wenn angeboten auch einzufordern.

    Gerade bei einem Doppelhaus ist man doch über Jahre hinweg auf gute nachbarschaftliche Beziehungen angewiesen. Da ist auf ein paar tausend Euro "Schadensersatz" gepfiffen, wenn ich jedesmal anhören muss, wenn der Nachbar auf dem Klo war oder die Treppe rauf und runter läuft. Schallschutz kann meiner Ansicht nach gar nicht hoch genug sein.

    Meine Laienmeinung also: Anwalt und Rückbau am besten gestern.
     
  4. Friesi

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    mal so ganz blöd, von der Bauherrin die völlig verzweifelt ist und keine Ahnung hat...
    Wenn ich etwas bestelle und nicht das geliefert bekomme, was ich bestellt habe, dann muss ich es doch nicht abnehmen, oder?
    Bei einem Haus, das auf unserem Grundstück steht, ist das sicherlich etwas schwierig, aber gem Bauerrichtungsvertrag ist sind die Bodenplatten ganz klar im 90° Winkel getrennt.
    Wer zahlt den Anwalt für Baurecht? Der macht ja auch nichts umsonst und was kann der erreichen? Uns wurde schon von mehreren Seiten gesagt, das besonders die Bremer Gerichte bei sowas sehr laaaangsam sind und sich so ein Rechtsstreit gerne mal 5 Jahre in die Länge ziehen kann.

    Wir haben vorher soviel recherchiert und alle loben unsere Baufirma in den höchsten Tönen .
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 27.06.2010
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    Wer nachher Anwälte, Gutachter usw bezahlt, entscheidet das Gericht.
    ABER:
    Wer mit gutem Anwalt und gutem SV in den Prozess zieht, kann verlieren.
    Wer ohne diese mit dem BT/GÜ streitet, hat schon verloren.
     
  6. Friesi

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    Hallo,

    gem Gutachter / SV des privaten Bauhherrenverbands uns externem Anwalt haben wir kein Statikproblem, sondern ein reines Schallproblem, welches bei Bauabnahme durch Bauakustiker geprüft wird.

    Ab sofort werden 10% von allen Zahlungen abgezogen, bis zur Klärung.
    Hinzu wird eine Verlängerung der Gewährleistung inkl Gewährleistungsbürgschaft bei einer Großbank eingefordert.

    Klingt für mich als Laien nicht so schlecht...oder?:bef1021:
     
  7. #27 Baldbauherr, 28.06.2010
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    Ein reines Schalllproblem wäre für mich Grund genug auf Beseitigung des Mangels zu bestehen.

    Angenommen der Bauakustiker stellt fest, dass Ihr Eure Nachbarn die nächsten 30 Jahre beim was auch immer zuhören könnt? Habt Ihr Euch mit Euren Nachbarn schon abgesprochen, dass Heimkino und Hifianlage mit Subwoofer nicht in Frage kommt ;)

    10% bei allen Zahlungen bis zur Klärung abziehen? Das hat Euch der Bauherrenverband geraten? Einfordern kann man ja viel, ob man es bekommen wird?
    Viel Glück.
     
  8. Friesi

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    das mit den 10% ist angeblich neue gesetzlich verankert.

    wir haben eine Schallberechnung vom Kalksandsteinwerk, die besagt, das sich alles in der gesetzlichen Norm bewegt und daher haben wir erstmal keine Handhabe.

    Bewertetes Bauschall-Dämmaß OG: 72 DB
    Bewertetes Bauschall-Dämmaß OG: 65 DB

    wie gut oder schlecht das ist, weiss ich nicht.

    Das Problem ist, wenn der Gutachter sagt man kann das erst zum Schluss messen, dann kann ich doch auch erst zum Schluss auf Beseitigung bestehen, oder?

    ....naja und unsere nachbarn wissen das wir die Surround Anlage regelmässig nutzen.... :yikes
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
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    :bounce: :bounce: Ich liebe diese verbandelten SV. Und Euren RA auch.
    ICH würde mir so eine Aussage nur nach Rücksprache mit einem Statiker zutrauen.

    Wo kommt der her und wer bezahlt den und was ist, wenn der was findet?

    Einbahlten dürft Ihr das doppelte der ortsüblich anfallenden Kosten zur Mangelbehebung!

    Klingt für mich alles eher merkwürden.
    Euer Anwalt sollte Euch doch wohl mitgeteit haben, dass der BU beweispflichtig für die Mängelfreiheit ist und nicht Ihr ihm den Mangel nachweisen müsst.
    Von daher verstehe ich das ganze Vorgehen in keinster Weise.
     
  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Und warum laßt Ihr Euch mit "Norm wird voraussichtlich erfüllt" abspeisen, wo Ihr doch eine Ausführung bestellt habt (und bezahlen werdet...), die besser als die Norm wäre?!?

    Nochmal:
    Die Mindestwerte der DIN sind für heutige Wohnansprüche vollkommen unzureichend.
     
  11. Friesi

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    Sie haben ja eine Stellungnahme geschickt:
    - Die aus Eigengewicht, EG-Decke und Dach stammenden Lasten werden auch bei der hier vorliegenden Lage der Gebäudetrennfuge problemlos über die Fundamente in den Baugrund abgetragen
    - DB Angaben (siehe letzter Beitrag)

    Also müssen wir doch jetzt den Gegenbeweis liefern, oder?
     
  12. Friesi

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    Im Bauerrichtungsvertrag sind keine DB oder Schallwerte angegeben - leider...Also worauf berufen, wenn sie nirgends zugesichert haben einen bestimmten Wert zu erreichen?
     
  13. Friesi

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    zur Info hier nochmal der Trennwandaufbau:

    2 x 17,5 cm Kalksandstein, RDK 2.0
    Trennfuge mit Holzwolle
    jew 15mm Putz (1600kg/m3)

    und, die Treppe verläuft nicht an der Trennwand, ich weiss nicht wie relevant das ist.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
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    Mag sein. Aber aus der Tatsache der getrennten Bodenplatte und der vereinbarten und der ausgeführten Bauweise läßt sich ein Sollmaß errechnen, das einzuhalten IST!!!
    Selbst wenn die Verschlechterung durch die quasi durchgehende BoPla durch den Rest so weit aufgefangen wird, dass die Normwerte eingehalten werden, liegt in aller Regel trotzdem ein Mangel vor!!!!, weil gegen den Vertrag verstossen wurde!!!

    Jede Menge klasse Lesestoff


    Weiteres:
    Sie überbauen teilweise das Grundstück des Nachbarn, der im Gegenzug das Ihre. Beides ist nicht in Ordnung. Hier muss zumindest eine rechtssichere und für alle Rechtsnachfolger bindende Regelung getroffen werden. Sonst verkauft Ihr Nachbar in 2 Jahren und sein Nachfolger verlangt von Ihnen eine Überbaurente. Oder es gibt Probleme, wenn am Nachbarhaus gebaut wird. Oder oder oder.........

    Wie soll die Abdichtung noch funktionieren, wenn der Gutachter später feststellt, es sei zu laut und mit einer Seilsäge durchgesägt wird.

    Sie müssen diesen wechselseitigen Überbau mit all seinen Folgen jedem Käufer oder Mieter (mensch weiß ja nie, was in 5 Jahren ist) bekannt geben.
    Was werden die wohl machen ............. :shades

    **************

    Ist Ihr Anwalt wirklich ein Baurechtsanwalt? Oder doch eher der, der Ihnen bei Unfall und Erbangelegenheiten zur Seite steht?

    **************

    Und ist Friesi jetzt ein eigener Fall oder die andere Hälfte der Doppelblume?
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
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    :yikes
    Da gehören MiWo-Trittschallmatten rein und sonst nix!
     
  16. #36 Friesi, 28.06.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.06.2010
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    Stimmt, ein Mangel liegt vor und ich will den Jungs auch wirklich gerne auf die Fresse hauen (wenn ich das mal so schreiben darf)
    Aber, für mich ist das wie mit Ärzten, da kratzt die eine der anderen auch kein Auge aus und daher schwierig.
    Wir werden einen unabhängigen Zweitgutachter hinzuziehen und den Bauakustiker wohl auch selber auswählen...alles andere kann ich mir auch schenken ;-)

    Die Grundstücke werden nicht überbaut, um die Trennung einzuhalten, wurde ja über die Mauer gebaut oder gilt die Bodenplatte als meins und dadurch das meine Seite rüber geht habe ich Fremdgrundstück bebaut?

    Friesi ist die andere Hälfte der Doppelblume :bierchen:

    Kann man nicht zusätzlich die Wand dämmen, wenn bei der Endabnahme der Wert zu hoch ist? Macht man doch bei Altbauten auch...

    Wegen Käufer und Mieter in 5 Jahren, oder wann auch immer, wollen wir monetären Ausgleich.
     
  17. Friesi

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    ähm ja stimmt, sorry wichtigste vergessen *hüstel*
    ist glaub ich drin, aber da frag ich später bei der ortsbegehung doch gleich nochmal nach :bau_1:
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Quatsch. Wenn Ihr einen eigenen SV habt, dann hat der in Eurem Interesse zu arbeiten. Das heisst nicht Mängel erfinden oder aufbauschen (damit täte er Euch einen Bärendienst an), aber die vorhandenen klar anzeigen und nicht *backebackekuchen
    Woher kommt der "Erst"gutachter?
    Si si!!
    Haushälfte, nicht bessere Hälfte vermute ich mal :o

    1) Bringt meist nicht SO viel.
    2) Kostet Wohnfläche
    3) Teurer als jetzt was machen

    1) Diese Worte sind hier schlecht gelitten!
    2) Wenn der Mangel behoben ist, brauchts kein Geld für irgendwas.
    3) Wenn er nicht behoben ist, werdet Ihr Euch wundern, wie wenig Geld da rüberkommt.

    Daher würde ich immer auf Behebung drängen.

    Nochmal die Frage nach der Spezialisierung des RA - Baurecht ja oder nein?
     
  19. #39 rudi1106, 28.06.2010
    rudi1106

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    In dem link oben wird ja schon auf BGH ZR VII 45/06 verwiesen. Dort geht es im Prinzip um einen identischen Wandaufbau (allerdings nicht mit Holzwolle ;-)).

    der BGH sagt hierzu relativ klar: Wenn ein bestimmter Aufbau vereinbart ist, dann ist damit auch der Schallschutz geschuldet, der mit diesem Wandaufbau erreicht werden kann und nicht irgendein Mindestschallschutz. Und gerade bei DHH ist Schallschutz nun nicht gerade unwichtig. Ich würde mir sehr genau überlegen, ob man sich mit einer Minderung abfinden sollte. Spätestens in fünf Jahren kann sich dann eine Blumenhälfte mindestens täglich etwas anhören wie "Hättest du mal damals was gemacht".

    Und eine Dämmung der Innenwand ist keine Mangelbeseitigung, sondern eine Sanierung. Auch dazu nimmt der BGH Stellung. Ich würde mir das Urteil einfach mal durchlesen, da es wirklich viele Parallelen zu dieser Sache hat (und evtl. noch ne Kopie für den RA machen, der freut sich bestimmt...)
     
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