WFA & Auflassungsvormerkung ?!

Diskutiere WFA & Auflassungsvormerkung ?! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir möchten eine gebrauchte Immobilie über einen Makler kaufen und teilweise über die Wfa finanzieren. Grundsätzlich haben wir schon...

  1. CRONOS

    CRONOS

    Dabei seit:
    24.04.2010
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    4xxxx
    Hallo!

    Wir möchten eine gebrauchte Immobilie über einen Makler kaufen und teilweise über die Wfa finanzieren. Grundsätzlich haben wir schon fast alle Fragen zur Wfa mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt.

    Der Makler sagte uns samstags bei unserem Termin mit dem Baugutachter, dass montags schon von einem anderen Interessenten ein Kaufvertragsentwurf beim Notar "gemacht" wird.

    1.)
    Angenommen das stimmt so...
    ...wie können wir da trotzdem noch zuvor kommen?!
    Kann evt. durch ein verbessertes Gebot oder bessere Vertragsbedingungen unsererseits der Verkauf zu unseren gunsten geändert werden?

    2.)
    Ist der Makler verpflichtet uns Kontakdaten zu geben, damit wir dies selber mit dem Eigentümer besprechen?!

    3.)
    Darf man einen Notariellen Vorkaufvertrag oder eine Auflassungsvormerkung vor der Wfa Genehmigung vornehmen?
    ( Es steht ja immer nur dort, dass man es nicht schon vorher kaufen darf. )


    Danke im voraus!
     
  2. #2 Baufuchs, 27.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu 1) Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Möglich, dass ein besseres Angebot hilft. Möglich auch, dass der Makler nur pokert.
    zu 2) Muss er nicht.
    zu 3) Bei Gebrauchtobjekten muss vor Notarvertrag lediglich der schriftliche Antrag bei der WFA eingereicht sein, die Bewilligung muss nicht abgewartet werden. Allerdings muss dem Antrag ein Entwurf des Notarvertrages beigefügt sein.

    Guckst Du WFB Bestimmungen:

    5.6.2 Der Antrag muss vor der notariellen Beurkundung der auf die Eigentumsübertragung gerichteten vertraglichen Abmachung gestellt werden; ein Entwurf des Vertrages ist dem Antrag beizufügen.
     
  3. CRONOS

    CRONOS

    Dabei seit:
    24.04.2010
    Beiträge:
    87
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker
    Ort:
    4xxxx
    Sorry, hatte mich auch nur falsch ausgedrückt.
    Mann darf den Kaufvertrag unterschreiben, sobald der Antrag auf dem Schreibtisch vom Wfa Sachbearbeiter liegt...

    ...und wir könnten wir das jetzt beschleunigen?
    Habe gehört, dass solche Kaufvorverträge 7 Tage bei einem "liegen" "müssen".

    Es wäre doch für alle entspannter, wenn nicht, sagen wir 2-3 Interessenten, zu Notaren rennen und alles gleichzeitig machen. :D
    Da kommt es evt. ja nur auf einen Tag an. :frust

    Ich hätte mal lieber mit dem Eigentümer gesprochen, bzw. versuche das noch zu tun.
     
  4. #4 Baufuchs, 27.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was sollen das für "Kaufvorverträge" sein?

    Bei Verkauf von Privat an Privat gibts auch keine Wartefrist von Vorlage Notarvertragsentwurf bis Unterschrift.
     
  5. #5 loennermo, 27.06.2010
    loennermo

    loennermo

    Dabei seit:
    12.09.2009
    Beiträge:
    562
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kommunikationselektroniker
    Ort:
    Osthessen
    Davon würde ich mal ausgehen...

    Ansonsten hast Du doch die Anschrift des Objektes - da kannste mal ein wenig recherchieren und bekommst doch auch so sicherlich den jetzigen Eigentümer heraus.

    Du willst ja nicht den Makler betupsen sondern nur Dein Dich interessierendes Objekt sichern! Von daher sollte der Makler Dir auch so die Kontaktdaten des Eigentümers geben. Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Anschrift des Objektes eh erst vom Makler bekommen habt, nachdem ihr dem irgend so einen Freibrief für seine Courtage unterschrieben habt.
     
  6. #6 greentux, 28.06.2010
    greentux

    greentux

    Dabei seit:
    04.07.2009
    Beiträge:
    1.231
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur ET
    Ort:
    Dresden
    Und nebenbei weitersuchen. Dann ist die Enttäuschung nicht so groß...
     
Thema:

WFA & Auflassungsvormerkung ?!

Die Seite wird geladen...

WFA & Auflassungsvormerkung ?! - Ähnliche Themen

  1. Auflassungsvormerkung 2 mal

    Auflassungsvormerkung 2 mal: Hallo, wir haben ein Haus gekauft über einen Notar, wobei schon einmal jemand über diesen Notar dieses Haus gekauft hatte aber dann doch nicht das...
  2. Auflassungsvormerkung und Grundbuch

    Auflassungsvormerkung und Grundbuch: Guten Abend, wir planen ein Grundstück von Privat zu kaufen. Dazu habe ich Morgen ein Gespräch mit einem Notar, der in einem Vertragsentwurf...
  3. Auflassungsvormerkung

    Auflassungsvormerkung: Hallo zusammen, bzgl. Auflassungsvormerkungen habe ich eine Frage. Wir haben einen notariellen Kaufvertrag vorliegen, welcher ein noch unbebautes...
  4. Auflassungsvormerkung

    Auflassungsvormerkung: Hallo, wir haben vor über 2 Monaten ein Grundstück gekauft und seitdem warten wir, dass wir das Grundstück bezahlen dürfen und anfangen können...