KfW-70 Standard nach EnEV 2010 - Benötigte Haustechnik?

Diskutiere KfW-70 Standard nach EnEV 2010 - Benötigte Haustechnik? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo zusammen, wir planen einen Neubau in NRW, Baubeginn soll am 01.08.2010 sein. Wir möchten erneuerbare Energien eigentlich nur im Rahmen...

  1. #1 stephanbde19, 28.06.2010
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    Hallo zusammen,

    wir planen einen Neubau in NRW, Baubeginn soll am 01.08.2010 sein.
    Wir möchten erneuerbare Energien eigentlich nur im Rahmen des gesetzlich Vorgeschriebenen einsetzen, um die Investitionskosten möglichst niedrig zu halten. Ein wichtiger Punkt ist aber das zinsgünstige Kfw-70 Darlehen.

    Wir haben schon lange mit unserem GÜ verhandelt, der uns immer sagte, daß wir entweder

    a) mit einer Solarthermieanlage + Gasbrennwertgerät oder
    b) mit einer Luft-Wärmepumpe

    den Standard erreichen. Bei a) war er sich nicht sicher - man müsse es halt rechnen lassen.

    Nun kam er heute um die Ecke und erzählte, es müßte nun

    - Solarthermieanlage mit einer Luft-Wärmepumpe sein.

    Wir haben noch keine Preise, aber befürchten preislich Schlimmstes....

    Nun meine Fragen:

    1.)
    Kann es sein, daß eine solche techn. Ausstattung notwendig ist, um den Standard zu erreichen?

    2.)
    Lt. GÜ wird die Gebäudedämmung und die Technik separat berechnet und beide Werte müssen 70 unterschreiten. Hätte er dann nicht vorher wissen müssen, welche techn. Ausstattung erforderlich ist, um die Grenzwerte einzuhalten?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Stephan
     
  2. #2 MoRüBe, 28.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Aus Deinem vorletztem Satz...

    ... schließe ich, daß Du schon unterschrieben hast?;)

    (hier mit smilies)
     
  3. Julius

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    Nein, das ist i.A. nicht nötig.
    Wenn ER dazu Solarthermie UND WP braucht, ist die Hütte (für einen heutigen Neubau) wohl einfach ziemlich schlecht gedämmt...

    Da sollte man konstruktiv etwas ändern, statt es solar hinzubeten (was Euch nur nutzlose Kosten verursacht)!
     
  4. #4 stephanbde19, 28.06.2010
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    Hallo,

    danke für die schnellen Antworten:

    nein, es ist noch nichts unterschrieben (bin mir jetzt auch unsicher, auf welchen Satz Du Dich beziehst). Nur scheut man sich natürlich, vorschnell den Vertragspartner zu wechseln.

    Er sagte explizit, daß die Dämmung und die Technik separat gerechnet würden. Demzufolge hätte dies erstmal gar nichts mit der Dämmung zu tun. Oder ist dem nicht so? Hast Du dafür evtl. auch eine Referenz?

    VG

    Stephan
     
  5. mls

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    die bauliche komponente (dämmung) in schlechter qualität lässt sich
    durch anlagentechnik in hoher quantität kompensieren ..
     
  6. #6 MoRüBe, 28.06.2010
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    MoRüBe Gast

    die...

    ... wenn sie denn vom Standard abweicht, regelmäßig in schönen Nachträgen endet...:konfusius

    btw. wann woltest Du anfangen? 01.08.? Na dann is ja noch massig Zeit...:mega_lol:
     
  7. Julius

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    Laß Dir mal die Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten U) der vorgesehenen Ausführung der Gebäudehülle geben!
    Also Außenwände, Bodenplatte/Kellerdecke, Dach/oberste Geschoßdecke, Fenster/Außentüren.
    Dann kann man sehen, wo es krankt.

    Außerdem kann es noch sein, daß die Geometrie schlecht ist (zerklüftet - also viel Außenhülle für wenig Rauminhalt/Nutzfläche). Diesbezüglich muß der Planer aber diverse Randbedingungen erfüllen (vom Grundstück und Bebauungsplan bis zu den Wünschen des Bauherrn).
     
  8. #8 stephanbde19, 28.06.2010
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    Hiho,

    Hast Du dafür eine Quelle, wie dies funktioniert? Wie gesagt war die Aussage des GÜ, daß beides getrennt berechnet wird und BEIDE Ergebniswerte unter 70 liegen müssen. Demzufolge wäre eine Kompensation ja nicht möglich...

    01.08. ist ein Wunschdatum, wenn alles klappt. Haben aber keinen Zwang.

    Ja, mache ich.

    Die Geometrie müßte nach meinem Laienverstand halbwegs optimal sein. Es handelt sich um ein 10x11 qm Grundriß ohne Vor- und Rücksprünge. 1geschossige Bauweise mit 32° Krüppelwalmdach.

    VG

    Stephan
     
  9. #9 fmw6502, 28.06.2010
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    Zum Erreichen eines KFW-Effizienzhausstandards muß der EnEV-Berechung ersteinmal die max. Transmissionsverlust der Vorgabe entsprechen. Sofern dies erfüllt ist, wird mit der Anlagentechnik der theoretische Primärenergiebedarf berechnet, der wiederum auch einen max. Grenzwert hat.

    Ein gerade eben passender Transmissionsverlust kann durch geeignete Haustechnik in einen wunderschönen Primärenergiewert "veredelt" werden. D.h. das gleiche Haus hat durch verschiedene Heizungsarten verschiedene Primärenergiewerte!

    Besser ist natürlich erstmal genügend zu dämmen, d.h. Transmissionsverluste minimieren...
    Zu den Kennwerten siehe zB wikipedia

    Gruß
    Frank Martin
     
  10. #10 stephanbde19, 05.07.2010
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    Hi,

    habe mittlerweile die Werte:

    Fenster: U = 1,1 W/m²K
    Bodenplatte: U = 0,266 W/m²K
    Kelleraußenwand: U = 0,382 W/m²K
    Außenwand (Klinker): U = 0,181 W/m²K
    Dach: U = 0,172 W/m²K

    EnEV-Nachweis (2009) ( Ref-No 6.14 )

    zulässiger, spezifischer Transmissionswärmeverlust für ein Wohngebäude
    zul H´T = 0,40 W/m²K (EnEV ´09, A1, Tab.2, freistehende Wohngebäude bis 350 m²)

    vorh H´T = 155,5 / 570,4 = 0,27 ≤ 0,40 W/m²K

    Grenzwert wird eingehalten

    Höchstwert des grundflächenbezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs
    vorh. Qp = (Qh + Qw) * ep = (11.412 + 3.825) * 0,99 = 15.096 kWh/a, AN = 306 m²
    qP,Ref aus der Berechnung zum Referenzgebäude "Goebel-ReferenzWG"

    vorh qP = 15096 / 306,0 = 49,3 ≤ 67,4 kWh/m²a

    Grenzwert wird eingehalten

    --> Demzufolge wird die EnEV eingehalten.


    QP´´ HT´
    REF % kWh/m²a REF % W/m²K
    ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
    vorhanden 73 % 49,3 83 % 0,273
    Referenzgebäude 100 % 67,4 100 % 0,328
    zul HT´EnEV´09 0,400

    KfW Anforderungen ...
    KfW Effizienzhaus 85 85 % 57,3 100 % 0,328 erfüllt
    KfW Effizienzhaus 70 70 % 47,2 85 % 0,279 nicht erfüllt

    KfW Passivhaus 40,0 qh ≤ 15 kWh/m²a nicht erfüllt


    --> Demzufolge wird KfW 70 nicht erreicht, obwohl bereits Luftwärmepumpe und Solarpaket drin sind. Für KfW 70 soll weiter gedämmt werden.

    Was mich an der ganzen Berechnung irritiert: Ich dachte, die Transmissionswärmeverluste dürfte nicht 85 % von 0,4 überschreiten. In dieser Übersicht sind es aber 85 % vom Referenzhaus....?

    VG

    Stephan
     
  11. #11 fmw6502, 05.07.2010
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    Die einzuhaltenden Transmissionswerte der EnEv 2009 werden mit dem Referenzhausverfahren errechnet. Davon erlaubt die KFW je nach Programm bestimmte Prozentwerte.

    Zusätzlich gibt es in der EnEV noch einen fixen max. Wert, der mE aber nur bei sehr exotischen Bauformen greift, um schlimmeres zu verhindern.

    Gruß
    Frank Martin
     
  12. #12 stephanbde19, 07.07.2010
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    Ah, ok, gut zu wissen!

    Aber das bedeutet ja, daß anhand dieser Werte:

    vorhanden

    73 % 49,3 83 % 0,273
    Referenzgebäude

    100 % 67,4 100 % 0,328
    KfW Effizienzhaus

    70 70 % 47,2 85 % 0,279 nicht erfüllt

    der KfW70-Standard wegen des Primärenergiebedarfs nicht erreicht wird.
    Der GÜ möchte etwas mehr in Dämmung stecken - was mir nach den Ausführungen hier auch sinnvoll erscheint - um diesen zu erreichen.

    Dennoch werden Wärmepumpe und Solar benötigt - das kann doch nicht sein, oder?

    Die Werte wirken mir auch nicht sonderlich schlecht:

    Fenster: U = 1,1 W/m²K
    Bodenplatte: U = 0,266 W/m²K
    Kelleraußenwand: U = 0,382 W/m²K
    Außenwand (Klinker): U = 0,181 W/m²K
    Dach: U = 0,172 W/m²K

    Oder sind die Verluste im Keller zu hoch? Es handelt sich um einen Betonkeller.

    VG

    Stephan
     
  13. #13 MoRüBe, 07.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Der hat den Keller doch wohl nicht...

    ... in die gedämmte Gebäudehülle mit eingerechnet??

    D.h.: 1-geschosser, 32 ° "Dachgeschoß" nicht ausgebaut?

    Irgendwie hört sich das lustich an:respekt
     
  14. #14 stephanbde19, 08.07.2010
    stephanbde19

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    Hallo,

    vielleicht habe ich mich ja mißverständlich ausgedrückt, aber ja, der Keller wurde mitberechnet. Das ist aber doch auch nicht falsch oder? Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, ist das durchaus üblich, s.a.

    http://www.bau-doch-selber.de/bautipps/u-wert.html#beispiel

    Zur Klarstellung: Es handelt sich um 1geschossige Bauweise. Im OG hat man Dachschrägen, es ist ausgebaut und bewohnt, es ist aber kein Vollgeschoß.

    VG

    Stephan
     
  15. #15 stephanbde19, 17.07.2010
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    Hi,

    würde mich über weitere Antworten/Meinungen freuen, ob es

    a) üblich oder eben vermeidbar ist, den Keller in die Gebäudehülle einzurechnen

    und

    b) jemand in den Dämmungswerten

    Fenster: U = 1,1 W/m²K
    Bodenplatte: U = 0,266 W/m²K
    Kelleraußenwand: U = 0,382 W/m²K
    Außenwand (Klinker): U = 0,181 W/m²K
    Dach: U = 0,172 W/m²K

    eine Schwachstelle/einen von der Norm auffällig abweichenden Wert entdeckt.

    Danke und VG

    Stephan
     
  16. #16 MoRüBe, 17.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ja, hier...

    ...

    Fenster: U = 1,1 W/m²K
    Bodenplatte: U = 0,266 W/m²K
    Kelleraußenwand: U = 0,382 W/m²K
    Außenwand (Klinker): U = 0,181 W/m²K
    Dach: U = 0,172 W/m²K

    :D
     
  17. #17 ecobauer, 17.07.2010
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    Dann ist das doch wohl eine eineinhalb geschossige Bauweise.
    Und wenn der Keller keine Wohnräume enthält und auch aus sonstigen Gründen nicht zur beheizten Fläche zählt, hat er auch nix in der EnEV-Berechnung zu suchen. Die Kellerdecke ist natürlich entsprechend zu dämmen!!!

    Da scheint es schon bei der Definition erhebliche Probleme zu geben!!
     
  18. #18 stephanbde19, 20.07.2010
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    @MoRüBe: Danke!

    Danke für die Antwort (hier ernstgemeint).

    Zur Bauweise: Ich habe früher auch von 1,5 geschossiger Bauweise gesprochen, wurde aber wiederholt darauf hingewiesen, daß es sowas nicht gebe. Vielmehr handele es sich um 1geschossige Bauweise mit einem aufgebauten DG, das kein Vollgeschoß ist.
    Aber ich denke, wir sprechen vom selben.

    Zum Keller: Der Keller enthält keine Wohnräume, ist aber beheizt. Kannst Du mir eine Referenz geben, die ausweist, unter welchen Bedingungen ein Keller nicht eingerechnet wird?

    In meinem weiter oben zitierten Link

    http://www.bau-doch-selber.de/bautipps/u-wert.html#beispiel

    wird der Keller grundsätzlich einbezogen.

    VG

    Stephan
     
  19. #19 Baufuchs, 20.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wenn der keller beheizt wird, ist er in die Berechnung einzubeziehen.
     
  20. #20 ecobauer, 20.07.2010
    ecobauer

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    Das eben habe ich auch geschrieben,wenn auch in anderen Worten!
    Alles was geheizt wird, ist EnEV-relevant!
    Variable: Den Keller nicht heizen!
     
Thema: KfW-70 Standard nach EnEV 2010 - Benötigte Haustechnik?
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