Baumanager - Neuer Berufszweig?

Diskutiere Baumanager - Neuer Berufszweig? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich stelle mir seit gestern Abend die Frage was ein Baumanager sein soll. Ich weiß, dass sich heutzutage jede Hausfrau und jede(r)...

  1. #1 cannavaro, 29.06.2010
    cannavaro

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    Hallo,

    ich stelle mir seit gestern Abend die Frage was ein Baumanager sein soll. Ich weiß, dass sich heutzutage jede Hausfrau und jede(r) Verkäufer(in) als Manager bezeichnen kann, deswegen glaube ich kaum, dass dies eine neue, moderne Bezeichnung für den Architekten oder Bauingenieur sein soll.

    Die Frage stellt sich mir deshalb, weil gestern Bekannte zu mir gesagt haben, dass sie jetzt einen Termin mit ihrem "Baumanager" haben bez. ihres geplanten Einfamilienhauses.
    Dieser soll angeblich die komplette Abwicklung übernehmen, d.h. von der Planung über die Ausschreibung/Vergabe bis zur Bauleitung. Dies wären jedoch Aufgaben eines Architekten oder Ingenieurs. Mir geht es in erster Linie um die Haftung und die Bezahlung eines "Baumanagers". Immerhin sind Architekten und Ingenieure an die HOAI gebunden, müssen in div. Kammern und Listen eingetragen sein (für teures Geld) und Haftung für Ihre Arbeit übernehmen.
    Dieser Baumanager ist jedoch kein Verkäufer irgendeiner Fertighausfirma, sondern baut mit. diversen Firmen ganz konventionell Stein auf Stein.

    Ist dies überhaupt zulässig, dass "Irgendeiner" (z.B. ehem. Mauerer, Metzger o.ä) Architektenaufgaben übernehmen darf? Ich darf ja auch keine Rechtsberatung durchführen, nur weil ich das BGB lesen kann, oder eine Arztpraxis eröffnen nur weil ich ´ne Spritze geben kann...

    MfG
    Marco
     
  2. #2 MoRüBe, 29.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Das ist vermutlicherweise...

    ... nen pupnormaler GÜ. Oder nen Baubetreuer nach 34 c...
     
  3. R.B.

    R.B.

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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.06.2010
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    Das ist einer dieser vielen Kunstbegriffe für halbseidene Mischmodelle zwischen Architekt und GÜ

    Da werden die Nachteile des GÜ-Bauens (z.B. kein eigener Interesssenvertreter, Nachtragspoliltik) mit denen des Bauens mit Architekten (z.B. viele Einzelverträge) kombiniert unter Entfall der jeweiligen Vorteile.
    Das ist so, als wolle man weder Husten noch Schnupfen und bekommt statt dessen Grippe ;).
     
  5. #5 MoRüBe, 29.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    aus Wiki...

    .. zum Thema Anforderungen:

    "Dies setzt eine solide Grundausbildung ... voraus."

    Aha!:D

    Man muß also beim Bund gewesen sein. Da hatte ich seinerzeit noch 3 Monate Grundausbildung. :mega_lol:

    Ich bin also dafür qualifiziert:bounce::mega_lol:
     
  6. #6 cannavaro, 29.06.2010
    cannavaro

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    Ja, das mit der Ausbildung ist so eine Sache. Ich dachte bisher ohne Ausbildung darf ich max. Versicherungen verschachern, traurig genug, dass es auch Häuser sind.
    Braucht ein GÜ irgendwelche Voraussetzungen?
     
  7. #7 MoRüBe, 29.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ...

    ... selbst für Versicherungen brauchst Du mittlerweile nen Zettel.:konfusius

    Und GÜ? Nö, kannst auch Pizzabäcker gewesen sein:mauer:D
     
  8. #8 cannavaro, 29.06.2010
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    Stimmt. Mittlerweile muss ich für den Verkauf von Finanzprodukten eine Prüfung bei der IHK ablegen :respekt
     
  9. #9 Schwarz, 29.06.2010
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  10. #10 Der Bauberater, 29.06.2010
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    Das waren doch früher die Baubetriebler :hammer: Da hat es weder zum Archi noch zum Statikus gereicht :D
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  11. #11 cannavaro, 29.06.2010
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    aha. Es gibt also einen Studiengang hierzu. Wenigstens etwas.
    Trotzdem geht mir das gegen den Strich wenn solche Kollegen Ihre Leistungen pi mal Daumen anbieten dürfen und nicht an die HOAI gebunden sind. Und in irgendwelche Kammern und Verbände brauchen sie bestimmt auch nicht...
     
  12. sepp

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    falsch ...
    jeder der leistungen bringt, die in der hoai beschrieben sind (z.b. planungsarbeit)
    muss diese auch nach hoai abrechnen, egal obs ein bauzeichner oder maurermeister ist.
    nur ein hausverkäufer (BT) kann die hütte selber malen und das gesamtwerk verkaufen, ohne das hier die hoai greift.
     
  13. #13 cannavaro, 30.06.2010
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    Sicher? Unter §1 der HOAI steht: "Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (AN), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden."

    Da steht nicht "...für die Berechnung der Entgelte für die Erbringer von Leistungen (AN), soweit sie durch Leistungsbilder..."

    Aber ich kann mich auch täuschen, denn Gesetzestexte zu interpretieren ist nicht meine größte Stärke.
     
  14. #14 MoRüBe, 30.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich seh das auch mehr als...

    ... "Tarifvertrag" für Architekten und Architektinnen und Ingenieure und Ingenieurinnen an:D

    Wenn ein Zeichenbüro Zeichnungen anbietet, wird dieses schwerlich der HOAI zuzuordnen sein.

    Lasse mich aber auch gern eines besseren belehren:Brille
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 30.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Es ist so wie gesagt - alle, die machen, was in der HOAI beschrieben ist, haben auch nach selbiger abzurechnen.
     
  16. #16 MoRüBe, 30.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ralf, nu komm ich...

    ... mit Deinem Lieblingsspruch:

    Wo steht das?

    Mir ist auch so recht kein Verfahren bekannt, wo gegen ein Zeichenbüro ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchgeführt wurde...
     
  17. sepp

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    es gibt ein bgh urteil darüber!
    mit der neuen hoai hat sich geändert, daß nur noch planungsleistungen und nicht beratungsleistungen unter die hoai fallen.
     
  18. sepp

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    ich kenn eins denen untersagt wurde
    a. unter den mindestsätzen abzurechnen
    b. mit planungsleistungen für "oberhalb der nach lbo für meister o.ä. zugelassenen" gebäudegrößen zu werben.
     
  19. #19 MoRüBe, 30.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Gut, nehmen wir nen konkreten Fall:...

    ....

    Gewerbe: Zeichenbüro

    Aussage: ich fertige Ihre Bauzeichnung für 98 Euro, OK, meinetwegen auch 75 Euro.

    Wer will mir das aus welchem Grund verbieten? Und nu komm nicht an mit nem Spruch: der macht keine Planung :p
     
  20. sepp

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    tatbestand 1
    verstoß gegen das wettbewerbsrecht
    2
    verstoß gegen das preisrecht

    hier kann eine abmahnung über die kammer erfolgen.
     
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