Wasserentsorgung von Nachbar/Abgraben von Grundstück

Diskutiere Wasserentsorgung von Nachbar/Abgraben von Grundstück im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo im Forum, ich habe ein paar (rechtliche?) Fragen, wo ich nicht wusste, wo ich sie posten sollte: Die KG-Rohre zur Dachwasserentsorgung...

  1. #1 Heinrich2, 12.08.2004
    Heinrich2

    Heinrich2 Gast

    Hallo im Forum,

    ich habe ein paar (rechtliche?) Fragen, wo ich nicht wusste, wo ich sie posten sollte:

    Die KG-Rohre zur Dachwasserentsorgung meines Nachbarn laufen durch mein Grundstück; er hat die Grenze ausgebaut und einfach an seinem Anbau vorbei in meinem Grundstück ohne mein Wissen die Leitungen verlegt. Beim Ausbaggern sind wir im wahrsten Sinne des Wortes durch Zufall darauf gestoßen – kracks und kaputt waren sie. Darf er das einfach? Was kann ich dagegen tun?

    Zweite Frage: An meiner Ostseite zum Grundstück hat er sein Grundstück auf Kellerniveau ausgehoben und dabei mein Grundstück an der besagten Grenze bis auf 1m abgegraben (es fällt jetzt sehr steil ab, Höhenunterschied fast 2m!). Ist das erlaubt und was kann ich dagegen tun? Er möchte (oder muss er sogar?) irgendwann eine Betonmauer zum Abstützen bauen. Muss ich mich dann finanziell beteiligen? Ich seh's eigentlich nicht ein, da er ja abgegraben hat.

    Gibt's da irgendwelche Gesetze? Vielleicht hat jemand im Forum da schon Erfahrung bzw. Fachwissen für solch' unleidige Fälle.

    Es grüßt herzlichst

    Heinrich
    aus Bayern
     
  2. #2 BHMarkus, 12.08.2004
    BHMarkus

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    zu 1. nein, darf er nicht

    zu 2. er muss sofort dein grundstück gegen abrutschen sichern. und er muss es alleine bezahlen.
    achtung ich bin laie, warte noch die antworten der profis ab.

    grüsse und wenig ärger, wünsche ich :boxing
     
  3. #3 Heinrich2, 16.08.2004
    Heinrich2

    Heinrich2 Gast

    Hallo Markus,

    danke für die Antwort. Bin mal gespannt, ob sich noch ein paar Wissende über meinen Grundstücks-Abgrab-Ärger äußern. Das wird bestimmt noch "lustig"...

    Viele Grüße

    Heinrich
     
  4. #4 BHMarkus, 16.08.2004
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    hallo heinrich,
    solange du noch lachen kannst, ist ja noch alles im griff.
    wenn du mal ein paar monate hinter dir hast, sieht das recht schnell anderst aus und die nerven liegen blank.
    bleib gelassen, das schont die nerven ;)

    grüsse
     
  5. geigei

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    lustig??

    ist glaube ich was anderes! :mauer

    mein nachbar würde bestimmt nicht mehr lachen, wenn er bei mir ähnliches durchziehen würde.

    Ich würde einen sofortigen Baustopp erwirken!

    Das kann ja wohl nicht sein, dass der (nennst du Ihn überhaupt noch nachbar) bei dir im Grundstück rumgräbt ohne vorher zu fragen.

    Das sagt ja schon der normale Menschenverstand, dass das nicht möglich ist. :irre

    Bestrafe IHN.
     
  6. OM

    OM

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    Hat Dein Nachbar evtl. Leitungsrechte oder ähnliches für Dein Grundstück? Sind irgend welche Baulasten eingetragen?

    Falls nicht, ist das schon ein starkes Stück, Leitungen auf fremdem Grund und Boden zu verlegen. Du könntest ja als „Rache“ Dein Gartenhaus auf sein Grundstück stellen. :p

    Fakt ist meines Erachtens bzgl. der Höhenangleichung, dass derjenige für Abstützmaßnahmen etc. aufzukommen hat, der die Höhenänderungen herbeigeführt hat. Je nach Bundesland/Landesbauordnung/Bebauungsplan etc. darf man aber nicht immer so wie man will, an der Grenze rumbuddeln und aufschütten. Da solltest Du Dich kundig machen. :deal

    mfg
    OM
     
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