Zuständigkeit/Kosten defekter Abwasser-Hausanschluß?

Diskutiere Zuständigkeit/Kosten defekter Abwasser-Hausanschluß? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: von unserem Wohnhaus geht ein zweiter Abwasseranschluß (Ton 80 mm) in den Strasen-Sammler...

  1. Wibabe

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    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    von unserem Wohnhaus geht ein zweiter Abwasseranschluß (Ton 80 mm) in den Strasen-Sammler
    (AKAIK 400-500 mm Betonrohr) der Anliegerstrasse.

    Dort entwässern die Dachentwässerung Südseite (ca. 100 qm Dachfläche), eine Küche, die Waschküche,
    die Rinne vor der Garage, und als letztes ein hydraulisch angetriebener Rollstuhlaufzug mit einem
    Fundament von 1 x 2 x 0,5m auf Strassenhöhe.

    Seit dem letzten Austausch der Sammelleitung in der Strasse
    (vor > 5 Jahren) ist der Anschluß wohl nicht mehr i. O. , bei Starkregen
    staut sich das Wasser zurück und überfluten uns das auf Strassenhöhe
    liegende Aufzugfundament und die Garagenrinne.

    Der Versuch mit einer Klempner-Spirale oder einem Hochdruckschlauch
    von dem Schacht vor der Garage in die Strasse zu kommen, bewirkt das
    die Teile über einen 90 Grad T-Stück im Aufzug Fundament rauskommen,
    aber nicht in die Strasse gehen.

    Ich vermute den Fehler in dem letzten Stück zwischen T-Stück in Richtung
    Sammler, nach meiner Meinung ist das Rohr durch Setzungen abgesackt und
    entwässert jetzt nur noch ins Erdreich neben dem Sammler.

    Da ich den Berich neu pflastern lassen will, kann ich in dem Zug die Verrohrung
    bis zur Bordsteinkante prüfen, aber ja nicht die Strasse aufreissen.

    An wen muss ich mich wenden um die weitere Vorgehensweise abzusprechen und
    wer muss für die Kosten der Instandsetzung aufkommen. wenn die Strasse
    noch ca. 2 m aufgebaggert und neu geteert werden muss?

    Bin für jede Hilfe dankbar

    MfG

    Bernd
     
  2. #2 Sven Köhler, 01.07.2010
    Sven Köhler

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    Hallo Bernd,

    die genauen Regelungen sind in der Entwässerungssatzung deiner Stadt/Gemeinde festgelegt. Grundsätzlich ist es so, das der Abwasserbeseitigungspflichtige (Stadtwerke, Zweckverband o.ä.) im öffentlichen Bereich und der Eigentümer im privaten Bereich zuständig ist.
    Es ist aber häufig so, dass der Entsorger genau einen öffentlichen Hausanschluss zur Verfügung stellt und unterhält. Jeder weitere Anschluss muss vom Eigentümer beantragt, finanziert und unterhalten werden, wenn er überhaut genehmigt wird.
    In unserer Gegend würde in deinem Fall der Eigentümer aufgefordert, alle Mischwasserleitungen auf dem eigenen Grundstück zusammenzuführen und an einer zentralen Stelle mit Übergabeschacht an den bereitgestellten Hausanschluss zu verbinden.
    Ob in deinem Fall die Sanierung des 2. Anschlusses möglich ist, klärst Du am Besten beim Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen im Goldammerweg. Fraglich bleibt die Zustimmung der Stadt zum Aufreißen der Straße.
    Übrigens, die Sicherung gegen Rückstau aus dem Kanalnetz ist auch Sache des Eigentümers, wobei bei dir das Wasser ja wohl gar nicht erst abläuft.

    Gruß Sven
     
  3. #3 cannavaro, 01.07.2010
    cannavaro

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    Hallo,

    Sie müssen sich an den zuständigen Kanalnetzbetreiber wenden (Abwasserzweckverband, Gemeinde, Stadt...). Wenn die eine Kamera haben sollte es auch kein Problem sein, da mal reinzufahren. Kostet i.d.R. auch nichts (bei uns zumindest).
    Sollte die Schadstelle auf öffentlichen Grund sein ist der Kanalnetzbetreiber zuständig, ist die Schadstelle auf Ihrem Grund, dann Sie.
    Kann ja auch sein, dass die Rohrleitung einfach nur verlegt ist (Abwasserleitung DN 80, wer baut denn sowas :mauer). Das sieht man aber bei der Kamerabefahrung.

    Gruß
    Marco
     
  4. #4 cannavaro, 01.07.2010
    cannavaro

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    Jetzt war der Herr Köhler schneller.
    Dem kann ich mich nur anschließen :konfusius
     
  5. Julius

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    Es könnte auch sein, daß beim Erneuern des Hauptkanals einfach vergessen wurde, diese Zusatzleitung wieder mit anzuschließen!
    Zumindest in unserer Gegend kommt das immer wieder vor (Rohr ist nicht im Plan/Auftrag drin, dann lassen wir es eben weg...).

    Insofern wäre eine Kamerabefahrung zur Klärung die erste Maßnahme.
    Hierzu mit dem Netzbetreiber abstimmen.
     
  6. ISYBAU

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    DN 80 ist ohnehin zu klein. Vielleicht hat Julius ja recht, dass der zweite Anschluss DN 80 gar nicht wieder angeschlossen wurde.
     
Thema: Zuständigkeit/Kosten defekter Abwasser-Hausanschluß?
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