Mansarddach von 28°-55°?

Diskutiere Mansarddach von 28°-55°? im Dach Forum im Bereich Neubau; Wir planen gerade unser Traumhaus und laut B-Plan ist nur ein Satteldach von 40-50 Grad zulässig. Nun ist der B-Plan überarbeitet worden und wir...

  1. #1 trudiri, 02.07.2010
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    Wir planen gerade unser Traumhaus und laut B-Plan ist nur ein Satteldach von 40-50 Grad zulässig. Nun ist der B-Plan überarbeitet worden und wir dürfen auch ein Mansarddach mit einer Dachneigung von 28°-55° haben. Nun ist meine Frage, muss das Mansarddach immer diesen steilen Anstieg von 80° und dann den flacheren Anstieg haben oder ist das nur eine Frage der Auslegung? Wir wollen nämlich eigentlich eine Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen bauen, auf die ja eigentlich ein Zeltdach kommt. Aber wenn ich das Mansarddach gleich nur mit 28° plane hab ich ja ein flaches Dach für meine Stadtvilla oder gibt es da irgendwelche Vorschriften? Im Netz hab ich bisher nix gefunden und der Mann vom Bauamt scheint auch keine Ahnung zu haben...
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen... Danke
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2010
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    Ein Mansarddach ist ein feststehender Fachbegriff, der ein Dach mit zwei unterschiedlichen Steigungen, unten steil, oben flach, klar definiert.
    Da kann mensch keine Wand mit Putz und 90° Neigung zur unteren Mansardfläche deklarieren.

    Aber es gibt auch Mansarddächer als Zeltdächer. Das auf ein EG, ein paar schicke bodentiefe Gauben in den steilen Bereich bis AK EG-Wand und alles wird gut - und schöner als Pseudo Toskana

    Sowas z.B., wenns architektonisch besser gelöst ist
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  3. #3 trudiri, 03.07.2010
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    Danke für die Antwort. Gibt es eigentlich einen festen Standart, wie hoch der steile Teil des Daches sein muss? Sonst kann man den ja mit ein paar cm festlegen und dann den flachen Teil drauf (aber keine Ahnung, ob das so einfach mit der Dachkonstruktion möglich ist). Na ich werd wohl doch noch mal mit dem Mann vom Bauamt reden müssen was da so möglich ist...
     
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