Keller "Weiße Wanne" - Leistungsbeschreibung

Diskutiere Keller "Weiße Wanne" - Leistungsbeschreibung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauprofis, meiner Partnerin und ich befinden uns gerade in der Angebotsphase unseres Bauvorhabens. Es wird ein Standardreihenmittelhaus....

  1. #1 construct2010, 02.07.2010
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    Liebe Bauprofis,

    meiner Partnerin und ich befinden uns gerade in der Angebotsphase unseres Bauvorhabens. Es wird ein Standardreihenmittelhaus. Wir möchten dieses mit Keller bauen, Größe ca. 55qm. Da das Gebiet allgemein für höhere Hochwasserstände bekannt ist, wurde für das Neubaugebiet allgemein ein Gutachten zum Bemessungsgrundwasserstand angestellt. Klare Empfehlung „Weiße Wanne“! Separates Bodengutachten folgt vor Bau. Nach den anderen Bauherren im Neubaugebiet und der Aussage der Stadt wird im Kellerbereich kein Wasserstand sein und auch kein drückendes Wasser aus dem Erdreich erwartet. Jedoch kann sich dies in Zukunft an einem Tag x einmal ändern.

    Der GÜ mit dem gebaut werden soll, hat einen Preis von ca. 30.000€ veranschlagt für den Keller als „Weiße Wanne“ nach WU-Richtlinie 2003 in Beanspruchungsklasse 1 und Nutzungsklasse 1. Kellerhöhe ca. 2,30, 2 Zimmer mit Flur, 4 Lichtschächten, Elektro, Gas, Wasser/Abwasser….

    Ist das realistisch (Preis/Leistung)? Ich habe ein paar Zweifel, dass der Keller ggf. nicht ordnungsgemäß erstellt wird und würde dies sowohl gerne vertraglich weitestgehend festlegen und später auch entsprechend kontrollieren lassen.

    Wie kann ich mich hier absichern bzw. was muss alles im Anforderungskatalog für solch einen Keller drinstehen? Klar, Elektroinstallation sagt z.B. rein gar nichts. Aber das ist nur das kleinste Problem dabei – Primärziel ist logischerweise, dass das Ding statisch und abdichtungstechnisch absolut einwandfrei und wasserundurchlässig ist für die Zukunft.

    Die Anforderungen bzw. die Baubeschreibung hierfür kann ich bis zur Vertragsunterschrift noch aktiv mitgestalten.

    Danke schon einmal!

    Gruss
     
  2. Julius

    Julius

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    Oh!
    Also nach Unterschrift und Preisfestlegung samt Finanzierung?
    Das wird dann wohl das übliche Nachtragsgrab.
    Aber jeder, wie er es verdient.

    Siehe auch Deine anderen Anfragen.
    Projektleiter gibts...

    Zimmer mit nur 2,3m im Neubau?
    (noch gar nicht nach Brutto oder Netto gefragt)
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Das glaube ich nicht, denn "kann" kommt von "Können", und dafür fehlen Dir anscheinend die notwendigen Fachkenntnisse. Das ist auch kein Problem, geht 99,999% der Bauherren so, aber dann sollte man sich ext. Sachverstand einkaufen........und das nicht erst wenn das Kind schon im Brunnen liegt.

    Mir würde nicht einmal im Traum einfallen ein LV für eine WW zu erstellen. Ich würde mir auch niemals anmaßen so ein LV beurteilen und somit korrigieren zu können, auch nicht mit Hilfe von I-Net und Foren.

    Wenn Du, zu Recht, Sorge hast ob die WW richtig ausgeschrieben und angeboten wird, dann besorge Dir einen Fachmmann den Du bezahlst und der Deine Interessen vertritt. Das kostet zwar ein paar Euro, aber jeder Schaden wird deutlich teurer.

    Das würde ich nicht als Primärziel definieren, sondern als Selbstverständlichkeit.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Thomas B, 03.07.2010
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    Da es sich um ein RMH handelt würde mich mal interessieren wie es denn die Nachbarn so halten...bauen die alle mit oder ohne Keller??? War im Ursprungsangebot des GU kein Keller enthalten und nun kommt er mit EUR 30.000 heirfür um die Ecke?

    Gruß

    Thomas
     
  5. #5 construct2010, 03.07.2010
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    Hallo Thomas,

    ja dem ist so, Keller zunächst nicht dabei - jedoch haben die NAchbarn ebenso einen Keller jetzt mitgeordert (Ich weiß Stichwort "Bewehrung" Nachbarhaus).

    30.000 (brutto) ist bis dato mündlich und wird vertraglich als Fixpreis ohne Nachträge fixiert. Das Risiko liegt doch dann 100% beim GÜ.

    Es wird kein Wohnkeller, wo ist das Problem mit 2,3m?

    Gruß
     
  6. Julius

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    Dann war das nur mißverständlich ausgedrückt.
    Du schriebst von "2 Zimmer(n) mit Flur", so daß ich von Aufenthaltsräumen ausging.
    Stattdessen meinst Du einfache Abstellräume?

    Daß ein Keller-Fixpreis auch das Baugrundrisiko abdeckt, bedarf aber ausdrücklicher und sehr guter Vertragsformulierungen! Das würde ich nicht ohne Anwalt unterschreiben...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2010
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    Juppes, auf solche wie Dich wartet der BT/GÜ bloß, ganz ehrlich.

    Du gehst den Hauskauf an wie den Kauf einer Tüte Gummibären, wenn "Deine Marke" nicht zu bekommen ist.
    Bloß - wenn die Jummibärn net schmecke, dann schmeisst einsfuffich in die Tonne.
    Wenn Dein Haus nix taugt, dann zahlste den Rest Deines Lebens für diesen Schrott.
     
  8. #8 construct2010, 04.07.2010
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    Ok, nachdem jetzt erklärt ist wer Amateuer und Experte ist, wäre ich trotzdem für erhellendes inhaltliches Feedback zu o.g. Metapher dankbar. Auch von den anderen Beiträgen sehe ich bisher mehr Kritik als konstruktive Inhalte. Sorry aber genau um etwas mehr Rat einzuholen, habe ich den Thread hier eröffnet und nicht um die schriftliche Bestätigung einzuholen, wie stark mein Laienwissen ausgeprägt ist. :bef1004:
     
  9. lulu66

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    Die Ratschläge stehen doch eigentlich schon da. Entweder du schaust dir mal alle anderen Threads und Links zum Thema Weisse Wanne an, dann findest du auch Formulierungen, wie sie im Vertrag sinnvoll sind. Prüfen sollte das Vertragswerk aber dennoch ein RA, der sich mit dem Bau auskennt.
    Dazu brauchst du einen unabhängigen Überwacher, der sicherstellt, dass du das bekommst, was du bestellt hast.
     
Thema: Keller "Weiße Wanne" - Leistungsbeschreibung
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