Kupferrohrleitungen Heizung wiederverwendbar?

Diskutiere Kupferrohrleitungen Heizung wiederverwendbar? im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Guten Tag, aufgrund von Leitungsschäden der Trinkwasserleitung im Bereich der öffentlichen Straße wurde mein Wohnhaus mehrmals in...

  1. #1 alterHase, 04.07.2010
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    Guten Tag,
    aufgrund von Leitungsschäden der Trinkwasserleitung im Bereich der öffentlichen Straße wurde mein Wohnhaus mehrmals in Mitleidenschaft gezogen. Eine Einigung über den Schadensumfang ist leider nur äußerst schwierig Möglich.
    Unter Anderen wurde auch die Erdgeschosswohnung vollständig durchfeuchtet. Zur Austrocknung der Wände war laut Versicherungsgutachten auch eine Freilegung des gesamten Fussbodens sowie der Außenwände auf ca 1,50m Höhe notwendig. Zu diesem Zweck wurden dazu vorher die umlaufend oberhalb der Scheuerleiste angebrachten Heizungsrohre aus Kupfer entfernt (von mir herausgeschnitten), sowie natürlich die unter den Fenstern angebrachten Heizungskörper auch. Nach Besichtigung durch den Gutachter geht dieser nun generell von einer Widerverwendung der Rohrleitungen aus. Das heisst ich soll alles Rohre, Fittinge und dergleichen sowohl für die Heizung als auch die Rohrleitung für die Wasserversorgung wiederverwenden. ( Ich hätte Sie ja fachmännisch ausbauen bzw. auslöten können und dann über den jetzt angelaufenen Zeitraum über 2 Jahre lang einlagern können) Was haltet Ihr davon? Ist so etwas überhaupt statthaft?

    Neben den hier angesprochenen Kupferrohren geht der Gutachter auch von einer Wiederverwendung der ehemals eingebauten Acrylduschwanne (war eingeklebt und wurde beim Ausbau zerbrochen) sowie auch von der Wiederverwendung der Abflussrohre , Wiederverwendung der Ausgebauten Türen, einschl. Zargen ( da neuer Estrichfussboden reinkommen soll ) sollen diese vorsichtig an den eingeschäumten Stellen herausgeschnitten werden, sowie noch von verschiedenen anderen Dingen aus.

    Findet man im Netz oder sonstwo irgenwo Anwendungs- bzw. Wiederverwendungsvorschriften?
     
  2. Vossi

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    Du müsstest dem Gutachter plausibel erklären, das z.B. die Wanne zerstört wurde. Wenn Fachfirmen den Rückbau erledigt hätten, wäre das sicherlich einfacher. So wird es ein Streit um die Kleinigkeiten. Zieh doch einfach mal einen Klempner dazu, der vllt seine Statement abgeben kann...
     
  3. bernix

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    ....gibts dafür eine Erklärung? Dass die Heizkörper evtl demontiert werden müssen leuchtet mir noch ein....aber die kompletten Rohre?!
     
  4. Julius

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    Wer hat jenen Gutachter beauftragt?

    Warum offenbar nicht der Geschädigte (das bist vermutlich Du)?

    Um wessen Versicherung handelt es sich (z.B. Deine Gebäudeversicherung oder ne Haftpflicht des Versorgungsnetzbetreibers)?
     
  5. #5 Stromfresser, 05.07.2010
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    Zeitz? Der Gutachter ist aber nicht aus dem Osten, sonst hätte er im Polytechnischen Unterricht, Fach ESP gelernt, dass Löten eine nicht lösbare Verbindung ist. Nicht lösbar heisst hier, nicht für Lösen vorgesehen wie eine Schraubverbindung.

    Und ob schonmal verwendete Fittinge wieder sauber verlötet werden können, fraglich? Wenn die Installation älter ist, wurde eventuell mit bleihaltigem Lot gelötet. Das ist mittlerweile auch verboten (hoffe ich doch mal).

    Die Gummiringe in den Abwasserrohren sind auch nicht für mehrmalige Verwendung vorgesehen. Die müssten also getauscht werden. Nun müssen aber HT-Rohre verschiedener Hersteller nicht die gleichen Ringe haben, damit gibts keine Garantie, dass das wieder dicht wird. Überhaupt, welcher Installateur soll bitte Rohre, durch die jahrelang Kacke gelaufen ist, wieder einbauen? Mit Vollschutz oder was?

    Eingeklebte Duschwanne ist ein Fehler des Einbauers, aber wenn die verklebt ist, kann man wohl davon ausgehen, dass die nicht zerstörungsfrei rausgeht.
     
  6. #6 alterHase, 05.07.2010
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    Guten Tag und vielen Dank für die raschen Antworten
    Also wer einmal dann Bekanntschaft mit der Abwicklung eines durch Großunternehmen verursachten Schaden hat, erst dem werden sich die Augen öffnen über deutsche Rechtssprechung und die Durchsetzung vom Schadenersatzansprüchen eventuell öffnen.
    Mal noch ein paar Erklärungen meinerseits.
    Mein Haus wurde mittlerweile von 5 mir bekannten Schadensfällen innerhalb der letzten 3 Jahre in Mitleidenschaft gezogen, da im Zuge des Ausbaues der Straße auch die Wasserleitungen erneuert wurden , aber angebliches fehlerhaftes (mit fabrikationsfehlern)behaftetes Material eingebaut wurde, so das es nun in regelmäßigen Abständen Schadensfälle am Versorgungsnetz auftraten und sicher auch weiterhin auftreten werden.
    Da mein Haus sich direkt in Hanglage des verlängerten Straßenverlaufes befindet ist es von diesen Schäden jedesmal direkt betroffen.
    Den weitern Verlauf jetzt hier aufzuführen würde sicher Bände füllen da diese Sache nun schon mehrere Jahre am laufen ist.
    Ich sehe nur eines ganz klar bei dieser Sache das versucht wird den Geschädigten so gering wie möglich abzuspeisen und dies gelingt umso einfacher je weniger Ausdauer und vorallem bauliche Kenntnisse der Betroffene hat.
    Die Heizungs und Sanitärrohre mussten aus dem Grunde herraus ,weil im Zuge einer durch die Versicherung beauftragten techn. Trocknung der Räume die Außenwände auf ca 1,50 m der Putz von den außenwänden entfernt werden musste und sich dort in diesem Bereich auch die Heizungsrohre befanden. Die anderen Sanitärteile wurden dann entfernt, als auch der Fussboden freigelegt werden musste , da es sich dabei um Dielenkonstruktion mit Trockenaufbau und Fliesen darüber handelt.
    Man hat im Grunde in dieser Sache als Geschädigter absolut keine Chance und wird immer nur mit Einzelbrocken abgespeisst.

    Inzwischen liegt die Sache auch schon eine geraume Zeit bei Gericht , auch der beauftragte Sachverständige vom Gericht war schon bei mir im Haus und hat ein Gutachten erstellt, aber dazu möchte ich mich hier nicht in der Öffentlichkeit äußern. Ich sage dazu nur das es völlig unzureichend ist

    Ich fühle mich in dieser Sache absolut als Einzelkämpfer obwohl es sicher noch mehrere Betroffene gibt, die Ärger mit Ihrem Wasserversorger haben. Man hat als Geschädigter weder das notwendige Geld , Lobby und Einfluss und in dieser Sache erfolgreich bestehen zu können.

    Das schwierige daran ist ja auch noch das die Schäden meist unsichtbar unterirdisch auftreten und dann ganz langsam und schleichend die Gebäudesubstanz angreifen.

    Vielleicht finde ich ja hier in diesem Forum kompetente und sachkundige Menschen, die die Zeit und den Mut aufbringen mich in dieser Sache tatkräftig zu unterstützen

    @ Julius

    es handelt sich um die Versicherung des Netzbetreiber, da auch die Gebäudeversicherung für Schäden deren Ursprung außerhalb des Grundstückes begründet liegen nicht verantwortlich ist. Das ein Schaden seitens des Netzbetreibers aufgetreten ist wird ja auch unzweifelhaft von der Versicherung anerkannt , nur die Höhe ist absolut strittig, was sind die Schäden die dieses austretnde Wasser verursacht hat und welch Schäden schon Bestandsschäden sind.
     
  7. Julius

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    Warum hast Du dann nicht (spätestens beim zweiten solchen Ereignis) unverzüglich nach Schadenseintritt einen eigenen Gutachter und ggf. Anwalt beauftragt und dem Einsatz eines Gutachters des Schädigers oder dessen Versicherung widersprochen???

    Die Behauptungen dieses Gutachtens bezüglich der Wiederverwendbarkeit sind hanebüchen.
    Du wirst also nicht umhin kommen, ein eigenes Gegengutachten erstellen zu lassen, was dann (bei der zu erwartenden Nicht-Akzeptanz dessen Ergebnisses seitens des Schädigers) zu einem weiteren Gerichtsgutachten führen dürfte.

    Benötigt wird jetzt also weniger Mut, sondern Dein Geld, um die Zeit von Fachleuten zu bezahlen, die in Deinem Auftrag tätig werden müssen!
    Nur solche können Dich in dieser Sache tatkräftig unterstützen.
     
  8. R.B.

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    Das ist das Problem. Als Einzelkämpfer stehst Du auf verlorenem Posten, egal ob mit oder ohne Forum.

    Ich würde nichts unternehmen ohne Rücksprache mit meinem Anwalt, und auch das Thema "Eigenleistung" ist hier kritisch zu betrachten. Man könnte beispielsweise unterstellen, dass bei fachgerechter Demontage (durch Fachfirma) die Rohre wiederverwertbar gewesen wären. Unabhängig davon ob das sinnvoll ist, gibt es wieder einen Punkt über den man vorzüglich streiten kann.

    Die Rohre an sich könnte man tatsächlich zum Teil wiederverwerten. Es stellt sich jedoch die Frage ob das sinnvoll ist, denn die Hauptkosten sind nicht die Materialkosten für ein paar Rohre sondern der Arbeitsaufwand.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 Achim Kaiser, 05.07.2010
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    Liest sich alles reichlich abenteuerlich dürfte aber immer mehr zur gängigen Praxis der Sachversicherer werden.

    Thema ist wohl dass der Schaden *dem Grunde nach* anerkannt worden ist aber nun *der Höhe nach* bestritten wird.

    Bei der Duschwanne unterhalten wir uns über ein Bauteil mit einer Kostenhöhe von ca. 150 bis 350 Euro ... je nach Modell (normale Ausstattung vorausgesetzt). Der Mehraufwand für eine zerstörungsfreie Demontage !, Reinigen der Duschwanne und Zwischenlagern übersteigt fast regelmäßig den Neupreis der Wanne. Im nachhinnein wird hier gerne von den Versicherern gemeckert um die Leistungspflicht zu mindern - kenne ich nur zu gut (auch die viele Seiten *Begründung* warum die ersetzt wurde)

    Bei Rohrleitungen stellt sich m.E. die Frage überhaupt nicht.
    Wenn diese zur Sanierung der Gebäudesubstanz entfernt werden mussten steht es in keinem wirtschaftlichen Verhältniss diese *wiedermontierbar* auszubauen, sie zwischenzulagern und dann - vor allem da bauliche Veränderungen (Putz abschlagen und neu verputzen) erforderlich waren, die eine Wiederverwendung mehr als fraglich erscheinen lassen - wieder zu montieren. Der Zeitaufwand für die erforderlichen Anpassungen kann höher sein als der Zeitaufwand für eine Neuinstallation.
    *Wirtschaftlich* m.E. überhaupt nicht vertretbar und vor allem überhaupt nicht kalkulierbar.

    Ansonsten siehe Beitrag von Julius ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. #10 alterHase, 06.07.2010
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    Vielen Dank für das Interesse,
    also abenteuerlich empfinde ich das im Grunde schon nicht mehr eher kriminell.

    Mit dem eigenen Gutachter einschalten bringt allein schon in dem Sinne nicht viel, da dies ja von der Versicherung nicht anerkannt wird wenn es nicht deren Vorstellungen entspricht, das ganze nennt man dann ein "Parteigutachten". da schliesslich ich der Auftraggeber wäre und das wird vom Gericht nicht anerkannt.
    Inzwischen liegt das ganze ja schon seit längerer Zeit bei Gericht und nach mehreren Gutachten durch dem Versicherungsgutachter hatte sich dann auch nach langen Verzögerungen auch ein Öffentlicher Sachverständiger der Sache schon angenommen. Das ganze läuft im Grunde in die Richtung das Schadenersatzansprüche nach 3 Jahren verjähren, also die Schäden die dann entweder schon beseitigt oder nicht ermittelt wurden sind fallen unter den Tisch

    @ Julius.... die Behauptung der Wiederverwendung der kompletten sanitären Einrichtungsgegenstände und der Heizung wurde vom Gerichtsgutachter aufgestellt .
    Anfangs wurde ich regelrecht gedrängt im Zuge meiner Schadenminderungspflicht so schnell wie möglich eine techn. Trocknung durchzuführen, aber ohne das vorher die gesamten Schäden dazu aufgenommen wurden und so kam bei jedem Gutachten dann immer wieder ein Stück dazu , bis man entweder in dieser Sache aufgibt oder die Sache dann halt verjährt.
    Natürlich wird bei einen 100 Jährigen sehr Massiven Ziegelmauerwerk auf die fehlende Außenwandabdichtung immer wieder von der Gegenseite hingewiesen, da ja angeblich auch die Feuchtigkeitschäden am Gebäude durch andere Erdfeuchtigkeit ausgelöst werden könnte usw. , obwohl besonders die Mittelwand des Gebäudes und die Querwände bis zur Decke teilweise durch Salze und Feuchtigkeitsschäden gekennzeichnet sind ( der Heizraum wurde von mir komplett auch Putzmässig saniert vor 12 Jahren )
    Zu den verrosteten Heizungsteilen im Keller, wie Befestigungsstelle des Druckausgleichsgefässes und die angerosteten Stockschrauben der Rohrbefestigungen werden vom Gutachter als Zeichen ständiger Nässe gewertet die nicht im Zusammenhang mit den Wasserschäden stehen usw. obwohl vor 2,5 Jahren sogar über mehrere Tage offen Wasser im mittleren Gebäudeteil unter dem Estrich austrat.
    Es gibt dutzende Punkte des Gutachtens die ich so nicht aktzeptieren kann, da sie nicht die Wasserschäden aufgruind der Leitungsschäden des Wasserversorgers berücksichtigen.
    (Beispiel: Fliesen im Heizraum reissen an den Rändern zum aufsteigenden Mauerwerk seit ca 2,5 Jahren und es wurde mir dazu der Vorwurf gemacht das bei dem Estrich keine Randdämmstreifen eingesetzt waren wurden und der Estrich unter den Fliesen von minderer Qualität wäre. usw. )

    Nachmals aber hier von mir die Frage ob das überhaupt eine Heizungs und Sanitärfirma anbieten kann mit Gewährleistung die alten Rohrleitungen und Sanitärteile wiederzuverwenden?


    mfg
     
  11. #11 Achim Kaiser, 06.07.2010
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    Ohne eigene Fachleute und einen versierten Fachanwalt geht das in die Hose ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 alterHase, 06.07.2010
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    Naja Herr A. Kaiser,
    das ganze wird schon 2 Jhare von meinem Anwalt begleitet..ich habe nur eines gemerkt..das jede Aktion die man starten will "mein" Geld kostet und das nicht zu knapp und das Ergebniss steht dann auch noch in den Sternen.
    Aber sag bitte... was können meine Fachleute da tun ? Soll ich evebtuell den Anwalt wechseln? Wer ist dazu zu empfehlen?

    Keiner traut sich ja so recht gegen die allmächtige Wasserverworgung aufzulehnen, das Ergeschoss ist nun schon seit längeren nicht mehr bewohnbar und wenn ich jetzt weiter die sanierung vorantreibe werden die Schadensspuren verwischt und meine Fotos lassen die bisher garnicht gelten.
    Auf der anderen Seite ist es ja auch mein Mietausfall also steck ich ziemlich in der Zwickmühle
     
  13. R.B.

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    Ich bin ja kein Jurist, aber Deine Einschätzung stimmt nur bedingt. Wenn Ich einen Gutachter einschalte der Mängel etc. dokumentiert, dann kann man diese Gutachten nicht so einfach ignorieren (im Gegensatz zu den von Dir selbst gemachten Photos o.ä.).

    Wenn vom Gericht ein SV beauftragt wird, dann ist es von entscheidender Bedeutung, dass diesem die richtigen Fragen gestellt werden. Das ist Sache Deines Anwalts diese Fragen geschickt zu formulieren. Ein eigenes Gutachten ist hier als Grundlage schon sehr hilfreich.

    Wenn die Frage so gestellt wird, dann lautet die Antwort eindeutig "JA". Nach ausführlicher Prüfung der Gebrauchstauglichkeit (Alter, Zustand?) ist so etwas denkbar.....so lange man die Wirtschaftlichkeit unberücksichtigt lässt.

    Das ist wie mit einem PKW und einem "wirtschaftlichen Totalschaden".

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 Achim Kaiser, 06.07.2010
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    Im Trinkwasserbereich ist der Einsatz von gebrauchten Rohrleitungsteilen ein *no go* (Trinkwasser ist Lebensmittel Nr. 1 und die Anforderungen sind hoch).

    Im Heizungsbereich ist das *möglich*.

    Angesichts der Materialpreise für z.B. Cu-Rohr ist allerdings der Aufwand ein Rohrleitungssystem wieder montierbar zu demontieren und zwischen zu lagern mehr als fraglich - heisst der Aufwand hierfür ist meistens höher als wenn neues Material eingesetzt wird. --> Wirtschaftlichkeit ade.

    Dem eigenen Anwalt fehlt hier *fachlich* die notwendige Unterstützung um entsprechend zu argumentieren und die richtigen Fragen und Anträge zu stellen....

    Warum sich der gerichtlich bestellte SV sich mit den Aussagen auf technisch und wirtschaftlich sehr dünnes Eis begibt ---> ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. #15 alterHase, 06.07.2010
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    also das mit dem anwalt das seh ich inzwischen genauso...
    wenn ich nicht selber die fachlichen punkte eingebracht hätte wär die sache schon längst verloren gewesen
    und zum zweiten punkt
    weshalb sich der gerichtliche SV auf dünnes eis begiebt ?
    seh ich so, da ich ihm nun schon zum nachgutachten hab lassen kommen, da schon das erste sehr unvollständig war, und er dann äußerst genervt auftrat und im grunde nichts mehr finden wollte, was sich ja dann auch bestätigte. dazu seine argumentation: waren wandteile noch nass.. sind die schäden angeblich dann ein zeichen das es eine andere ursache haben müste, da es ja nach solanger zeit eigentlich hätte abgetrocknet sein und waren sie trocken dann waren keine nachweisslichen Schäden mit wasser mehr für ihn nachvollziehbar.
    das inzwischen schon weitere verdeckte wasserschäden aufgetreten waren wurde auch nicht mehr berücksichtigt.
    Das gericht sind baulich sachunkundige und verlassen sich natürlich auf die aussagen ihres fachmannes
    Ich könnte das ja auch noch einen zacken schärfer formulieren was ich bei der sache vermute aber das kann ich nicht beweisen, aber es sprechen inzwischens eh sehr viele dinge dazu ,aber die sollte man besser hier wohl nicht öffentlich in dem Forum ansprechen
     
  16. Julius

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    Der Gutachter der Gegenseite war ja auch "nur" ein Parteigutachter.
    Aber der hat seine Arbeit getan und wohl auch dafür gesorgt, daß dem Gerichtsgutachter die "richtigen" Fragen (im Sinne des Schädigers) gestellt wurde!

    Auf Deiner Seite fehlt dieses. Deswegen sind momentan die anderen deutlich im Vorteil.
    Dieses grobe Versäumnis nachträglich wieder aufzuholen, wird schwer und aufwendig werden. Billig auch nicht. Wenn Du also schon die Verfahrenskosten scheust, solltest Du Dich besser damit abfinden, daß die Sache nicht in Deinem Sinne ausgehen wird.

    Ihr geht völlig falsch vor.
    Das sieht man auch schon wieder an Deiner Frage
    Natürlich KANN das ein Betrieb so anbieten. Du dürftest aber in der Praxis keinen finden, der so behämmert ist...

    Außerdem müßte man da sofort kontern, wie es sich mit den Kosten verhält (daß nämlich die Wiedermontage teurer wird als die Verwendung von Neuteilen)!

    Wie ich das sehe, hast Du von Anfang an falsch agiert und so den "Kostenminderungsbestrebungen" der Gegenseit voll in die Arme gespielt...

    Was sollen wir da aus der Ferne noch bewirken können (außer, Dir eine Gelegenheit zum Ausweinen zu geben)?

    Bitte nicht falsch verstehen:
    Das ist alles sehr ärgerlich für Dich und ich bedaure das.
    Aber es ist nun mal passiert.

    Wenn nach einem Jahr die Sanierung noch nicht soweit ist, daß wieder vermietet werden kann, muß da doch grundlegend etwas falsch gelaufen sein.
    Eben auch von Deiner Seite.
     
  17. #17 Achim Kaiser, 06.07.2010
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    Es geht vor Gericht schlussendlich darum wem der Richter glauben schenkt, was nachvollziehbar und was dokumentiert wurde.
    Je länger sich das hinzieht desto wichtiger wird die Aktenlage.

    Es gibt natürlich auch mal gerichtlich bestellte SV´s die besser Halbkreisingenieursaufgaben lösen sollten als Papier zu füllen ...
    nur im brauchts dazu wieder *Sachverstand* um solches Zeug grade zu rücken.

    Je mehr undurchschaubarer Müll produziert wird desto geringer die Chancen das je wieder grade zu rücken ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. R.B.

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    Richtig. Das ist auch der Punkt warum ich oben bereits geschrieben habe, dass der Fragesteller (allein) auf verlorenem Posten steht. Die Gegenseite versucht durch Gutachten ihre Position zu stärken, während der Fragesteller mit irgendwelchen selbst gemachten Bildchen kommt.

    Und darüber wunderst Du Dich? Hätte man zu Beginn gleich die richtigen Fragen gestellt, dann wäre ein Nachtermin erst gar nicht mehr erforderlich gewesen.

    Natürlich ist ein Richter ein Bau-Laie, diese Details haben ihn auch nicht zu interessieren. Dafür gibt es ja Fachleute die ihm "zuarbeiten".

    Die Gegenseite ist Dir aber immer einen Schritt voraus, und Du kannst nur noch reagieren anstatt agieren. Das bleibt sicherlich auch dem Richter nicht verborgen, und bevor das in eine neverending story ausartet wird er evtl. die Notbremse ziehen (und Du liegst nach Punkte immer noch zurück).

    Ich bin kein Fachanwalt, deswegen wüßte ich jetzt auch keinen Weg wie man aus der Sache rauskommt. Ewig die Ergebnisse eines Gerichtsgutachtens anzweifeln wird aber nicht funktionieren, da bin ich mir sicher.

    Mal so nebenbei gefragt, hast Du tatsächlich einen Fachanwalt beauftragt? Wenn ja, für welches "Fach" ist der denn spezialisiert? Wenn ich mir Eure Vorgehensweise so anschaue, und anscheinend geht das ja schon ein paar Jahre so, dann habe ich Zweifel ob Dein Anwalt hier wirklich Fachmann ist.

    Ziemlich verfahren die Situation.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 alterHase, 07.07.2010
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    Also wundern tuh ich mich hier über garnichts mehr und die Sache mit dem der Wiederverwendung der Kupferrohre ist nur ein Beispiel von vielen, da zwar die richtigen Fragen auch gestellt und vormuliert aber wenn nicht alle objektiv bzw. falsch wiedergegeben werden, bleibt einem zwangsläufig nichts anderes übrig als eine nochmalige Begutachtung anzufordern.
    Es wurden in der Summe 1000;- Euro eingesetzt für den Ausbau zur Wiederverwendung, Lagerung und Wiedereinbau der Sanitärtanlage und der Heizung einer 45 m2 großen Wohnung und das erscheint mir dann doch zu arg wenig.
    Einzelheiten jetzt hier herauszupflücken da habt ihr recht, bringt mich nun auch nicht mehr weiter und ich habe auch schon eine entsprechendes Handwerkerangebot einer Heizung Sanitärfirma vorgelegt, welches aber keine Beachtung geschenkt wird, mit der Begründung : " Ich hätte es ja Fachlich sorgfältiger ausbauen hätte lassen können, dann wäre die Wiederherstellung für dieses Geld dann machbar gewesen"
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Meine Frage nach dem Alter der Teile die ausgebaut wurden, hast Du leider noch nicht beantwortet.

    Grundsätzlich ist die Aussage des Gutachters, hinsichtlich Wiederverwendung der Teile, nicht falsch. Das gilt sowohl für die Heizungsrohre, als auch für die Trinkwasserinstallation, wobei im zweiten Fall natürlich weitaus höhere Anforderungen gelten.

    d.h. auf diesem Weg wird man die Aussage des SV nicht widerlegen können.

    Ob so eine Vorgehensweise sinnvoll ist, das steht auf einem anderen Blatt. Das war jedoch nicht gefragt.

    Gruß
    Ralf
     
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