Abgeschlossenheit nach WEG

Diskutiere Abgeschlossenheit nach WEG im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hi! Am Freitag waren wir - meine Schwester mit Mann und ich beim Notar. Wir wollten nun endlich mal die Aufteilung nach WEG in Angriff nehmen....

  1. oberh

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    Hi!

    Am Freitag waren wir - meine Schwester mit Mann und ich beim Notar.
    Wir wollten nun endlich mal die Aufteilung nach WEG in Angriff nehmen.
    Dafür legte ich dem Notar die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Kommune vor.
    Wir bauen ein Doppelhaus. Problem: wir nutzen eine gemeinsame Heizung und Warmwasseraufbereitung per thermischer Solaranlage, die beide beim Schwager aufgestellt werden.

    Nach dem Baurecht wurde uns die Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Kommune erteilt - der Notar meinte jedoch, dass eine Abgeschlossenheit für das Grundbuch nicht gegeben sei.
    Der HWR im Keller des Schwagers könne von mir nur über das Treppenhaus und den Flur im EG erreicht werden. Diese Flächen wären dann Gemeinschaftseigentum.
    Hinzu käme noch das Treppenhaus und der Flur zum und im OG und das Wohnzimmer im EG, da der Durchgang zum Flur offen ist.

    Nun suchen wir nach Alternativen, wie wir die Abgeschlossenheit doch noch erreichen können.
    Variante 1:
    Einen Durchbruch schaffen zwischen meinem Hobbyraum und einem Kellerraum des Schwagers. Dort einen Flur abmauern und einen Durchbruch zum HWR schaffen.
    Hierfür müsste selbstverständlich ein Bauantrag eingereicht werden.
    Der Nachteil: Der Kellerraum des Schwagers würde erheblich kleiner.
    Variante 2:
    Unter meiner Betontreppe eine "nur" ca. 1,40 hohe Türe direkt in den HWR des Schwagers durchbrechen.

    Die Variante 2 ist also mit erheblich geringerem Aufwand zu tätigen.
    Die Frage ist nur, ob die Durchgangshöhe bauordnungsrechtlich zulässig ist?

    Die Variante 3 - eigene Heizung, eigene Solaranlage, eigener Wasserboiler ... lasse ich aus Kostengründen mal ausser acht ...

    Viele Grüße
    Olaf
     
  2. Julius

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    Um was für eine Heizung (Energieträger) handelt es sich?

    Für mich käme nämlich bei einem eigenen Neubau sowieso NUR die Variante 3 in Betracht!


    Alternative für Dich:
    Wie wäre es, wenn die Heizanlage im alleinigen Eigentum des Nachbars bleibt und ein Energieliefervertrag abgeschlossen wird?
    Vielleicht kann man das sogar über eine Dienstbarkeit absichern.
     
  3. oberh

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    Hi Julius!

    Interessanter Ansatz ...
    Darauf hat der Notar jedoch nicht verwiesen ...

    Habe mal "schnell" ein Plänchen zusammengeschustert ...

    Nachtrag: Erdwärme - drei Bohrlöcher auf Schwagers Grundstück.
     
  4. #4 Robert1, 05.07.2010
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    Sehr gute und kostengünstige Lösung. Und wenn, dann nur über eine Dienstbarkeit im Grundbuch absichern und keine schuldrechtliche Lösung (privater Vertrag).
     
  5. oberh

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    Hi!

    Leider nein - die Lösung wird von Seiten des Rechtspflegers nicht akzeptiert.
    Habe mich nun drei Tage Beim Amtsgericht durchtelefoniert - bin an der richtigen Stelle schlussendlich gelandet - der gute Mann hat sich eingelesen und - abgelehnt.

    Hier werden nun also Umbaumaßnahmen von Nöten ... :mauer
     
  6. #6 Pirellitx31, 06.07.2010
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    bei der Durchgangshöhe der Tür sehe ich keine Schwierigkeiten. Die Tür dient ja nur dazu, dass im Falle eines Heizungsausfalles und gleichzeitiger Abwesenheit Ihres Schwagers der Zugang zum HWR (Gemeinschaftseigentum) gewährleistet ist.
    Ich sehe ein Problem möglicherweise beim Brandschutz und vermute, dass die Trennwand zum Keller Ihres Schwagers (Sondereigentum) auf F90 verbessert werden muss und für die Türen des HWR T30 gefordert wird (müßte ich aber selbst noch mal nachlesen..) Am besten beim Bauamt nachfragen.
     
  7. Julius

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    Was kann der Rechtspfleger dagegen einwenden???

    Da baut einer ohne Heizung und einer mit Heizung. Wo ist das Problem?
    Der Wärmeliefervertrag geht ihn doch erstmal nüscht an...

    Nahwärmeversorgung ist doch heute nichts Ungewöhnliches mehr.
     
  8. #8 moep3fx, 06.07.2010
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    sehe ich auch so...
     
  9. oberh

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    Hi Jungs!

    Dann helft mir doch bitte mal, fundierte Grundlagen zu suchen, die dafür sprechen - möglichst nicht dagegen ;)

    Der sehr höfliche Rechtspfleger wirkte am Telefon sehr sehr gestresst.
    Er habe wohl nachgeschlagen und sei zu dem Resultat gekommen, dass dies NICHT ginge.
    Seine Beweggründe blieben mir leider verschlossen.

    @Pirellitx31
    Klar muss da eine Brandschutztüre F90 rein ;)
    Wir haben eine 2-schalige Gebäudetrennwand, die schon F90 entspricht.
    (2 * 17,5-er Porenbeton mit 5 cm Dämmung)
    Wieso sollte dann noch eine T30 von Schwagers Flur zum HWR eingebaut werden?
    Wenn wir bei der F90 einen Selbstschließmechanismus einbauen, dann dürfte der Brandschutz doch gegeben sein? Ooooooder nicht?

    Viele Grüße
    Olaf
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Sind die Häuser schon erstellt -> Realistisch gibt es nur 2 Möglichkeiten:
    a)- Energieliefervertrag, Technikraum erhält Zugang von außen
    b)- jeder seine eigene Heizung

    c)- Energieliefervertrag, keine baulichen Änderungen.
    wird nicht akzeptiert
    d) Abtrennung und Zugang über die bestehenden Innentreppen
    der Aufwand ist enorm und bei Rohbauzustand der Gebäude ggf noch machbar. Mit ner T30 Türe ist es nicht getan. Da kommen Brand-, Schall- und ggf. Wärmeschutzanforderungen an alle die Zugänge betreffenden Wände und Decken. Die Gebäudetrennwand klemmt schon als erstes.
    Rauchabzug und Belichtung Treppenraum...
    Die Gebäude sind auch nur eheblichem Wertverlust veräußerbar.
     
  11. #11 moep3fx, 07.07.2010
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    sucht Euch jemanden, der sich damit auskennt - Fachanwalt für Baurecht bspw.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2010
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    Das Bauamt hat die Abgeschlossenheit bescheinigt - so wie jetzt gebaut.
    Daran hängst also nicht.

    Dann müsste doch der Notar und auch der Rechtspfleger in der Lage sein, den Haken zu benennen. Also z.B. WEG-Gesetz § Sowieso, Absatz Sowieso.
    Können die das nicht, würde ich dreist auf Beurkundung bestehen, ggf. zu einem anderen Notar gehen.
    Denn dann spätestens muss der Sachbearbeiter im Amtsgericht die Hosen runterlassen.
    Und es ist was anderes, am Telefon genervt Geht nicht zu raunzen oder eine rechtssichere Ablehnungsbegründung zu schreiben.
     
  13. #13 rudi1106, 07.07.2010
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    Grundsätzlich ist die Auffassung des Rechtspflegers nicht unbedingt abwegig. Eine Heizungsanlage, mit der mehrere Wohneinheiten versorgt werden, ist im Normalfall zwingend Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG. Daran ändert sich leider auch nichts durch eine Vertragsgestaltung mit Wärmeversorgungsvertrag etc.

    Das Problem ist hier aber, dass der Rechtspfleger nicht nur Gemeinschaftseigentum an der Anlage, sondern auch am Kellerraum und vor allem am Zugang haben will. Das ist grundsätzlich ja auch sinnvoll, damit jeder Eigentümer ungehindert an seine Anlage ran kann. Gerade bei kleineren Eigentümergemeinschaften wird aber häufig auch akzeptiert, dass der Zugang im Sondereigentum bleibt und ein Zutrittsrecht durch entsprechende Gebrauchsregelungen abgesichert wird. Vielleicht hat der Notar da ja was passendes parat.

    Ansonsten könnte man noch eine Außentreppe als Zugang machen.
     
  14. oberh

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    Hi!

    Eine Außentreppe wäre theoretisch in der Skizze links möglich.
    Dann müsste aber ein Gang abgemauert und ein Durchgang geschaffen werden, damit der linke Kellerraum des Schwagers nicht auch Gemeinschaftseigentum wird.

    Die einfachere Möglichkeit wäre eine Türe in meiner Nische rechts (dort, wo das Maß 1,21 steht).

    Mittlerweile weiß ich, dass nur eine T30 in der Trennwand gefordert werden kann.
    Die Türen zu den Fluren müssen keinen weiteren Anforderungen entsprechen.
    Die von Euch angesprochenen T30 und die F90 - Türen müssen nur bei Wohneinheiten > 2 eingebaut werden.

    Leider reagiert der Rechtspfleger nicht auf meine EMail - bei meiner zuständigen Bauordnung sind die insgesamt vier Sachbearbeiter nicht zu erreichen ...

    Mein GU reagiert nicht auf meine EMail - bzw. die schon vorab gesendeten Briefe ...

    Bin mal gespannt - heute mittag treffe ich den Bauleiter Nummero 3 ...
    Heute morgen soll die Heizung eingebaut werden ...
    Mal sehen, ob sie heute mittag vor der geplanten Türe steht ... :mauer
     
  15. #15 rudi1106, 19.07.2010
    rudi1106

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    Hm, ist ja doch alles etwas kompliziert. Der einfachste Weg wäre natürlich, nochmal umzuplanen in Richtung zwei separate Heizungen...
     
  16. oberh

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    Hi Rudi!

    Ja, ja - wie wahr - ist das alles kompliziert ;)

    Nun, neuer Sachstand:
    Gestern traf ich mich mit Bauleiter Nr. 3.
    Es wird eine Türe vom GU in die Nische gesetzt.
    Der Maurer weiss schon Bescheid - der Installateur ist morgens früh vom Schwager bei der Aufstellung der Heizung gestoppt worden.
    Obwohl ich den GU genau darum am Freitag vormittag gebeten hatte, wußte der Installateur leider nichts davon.

    Bas Bauamt möchte von mir lediglich ein Anschreiben mit Darlegung des Sachverhaltes heben und einen geänderten Grundriss des Kellers.
    Er wird mir dann ohne weitere Gebühren die Genehmigung erteilen.

    Auch für die Abgeschlossenheitsbescheinigung braucht nur der Kellergrundriss überarbeitet werden und diese Seite wird dann mit aktuellem Datum etc. ausgetauscht.

    Ich danke Euch für Euren Rat und Euren Beistand.
    Viele Grüße
    Olaf
     
  17. #17 rudi1106, 20.07.2010
    rudi1106

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    Dann bleibt aber ja immer noch das Problem, dass der Heizungsraum evtl. Gemeinschaftseigentum sein muss. Ich hatte das so verstanden, dass dies vermieden werden soll. Wenn sowieso neu geplant werden soll, würde ich mir daher wirklich überlegen, ob man nicht eine selbständige Heizung für jede Haushälfte PLANT. Damit müsste das Grundbuchamt ja zufrieden sein.
     
  18. oberh

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    Hi Rudi!

    Generell hast Du ja recht - DAS wäre ne absolut saubere Lösung.

    Durch die bekannte "Schönrechnerei" und ein paar andere Umstände sind mein Schager und ich aber schon so am Limit.
    ER hat schon nachfinanziert - ich möchte dies wenn möglich vermeiden, obwohl ich meine Grundschuld vorsorglich etwas höher eingetragen habe.

    Auf die jetzige Art und Weise kostet uns das gar nichts extra. :bounce:

    Dem Installateur ist vor ein paar Wochen aufgefallen, dass die Heizung nicht richtig dimensioniert war. So wird nun anstatt einer 7,2 kw (?) eine 9 kw eingebaut.
    Der Warmwasserbehälter wird von 350 auf 500 l erhöht - eine 150 l Zwischenspeicherung eingebaut.
    Ich selber erhalte eine eigene Wohnraumlüftung, die ebenso an die Heizung angeschlossen wird.

    Da warten wir doch lieber ein paar Jährchen bis die Heizung kaputt geht und trennen dann sauber ;)

    Viele Grüße
    Olaf
     
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