Zuständigkeit / Kosten für Zufahrt

Diskutiere Zuständigkeit / Kosten für Zufahrt im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir sind gerade dabei ein Grundstück in einem Industriegebiet anzumieten. Dieses ist ein Teil eines größeren welches geteilt...

  1. #1 Neunleben, 05.07.2010
    Neunleben

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    Hallo zusammen,

    wir sind gerade dabei ein Grundstück in einem Industriegebiet anzumieten. Dieses ist ein Teil eines größeren welches geteilt wurde. Dadurch hat es keine Zufahrt und diese muss geschaffen werden. Das Grundstück wird von der Straße lediglich durch einen öffentlichen Fußweg/Radweg von ca. 3 Meter Breite getrennt.
    Auf dem Grundstück soll dann der vorhandene Maschendrahtzaun, an der Stelle, wo das 4 Meter breite Doppelschwingtor hinkommt, weichen.
    Nun meine Fragen:
    Wo beantrage ich diese Maßnahme?
    Wer darf bzw muss diese Maßnahme durchführen?
    Gibt es Vorgaben für die Breite der Zufahrt? (Autohandel, LKW-Breite würde reichen, gewünscht sind 4 Meter)
    Was kostet das? Unser Wohnort ist Leizig/Sachsen.

    Herzliche Grüße aus Leipzig
     
  2. #2 der.schmiddl, 05.07.2010
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    Zu wenige Infos...

    Welche Maßnahme meinst Du denn?
    Maschendrahtzaun gegen Tor tauschen? Das ist Dein Privatvergnügen und absprechen solltest Du das mit deinem Vermieter.

    Falls an Bordsteinen (z.B. absenken für die Einfahrt) Arbeiten nötig sind, musst Du Dich bei der Stadt, Bauamt schlau machen.

    Ist das Grundstück überhaupt offiziell (Grundbuch) geteilt worden?
    Denn falls nicht, wird die Stadt auch keine Änderungen an ihrem Gehweg durchführen, um eine Zufahrt zu ermöglichen.
     
  3. #3 Neunleben, 05.07.2010
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    Hallo der.schmiddl,

    eigentlich hast Du meine Fragen bereits beantwortet. Ich werde wohl eine Anfrage an das Bauamt stellen müssen, denn der Bordstein muss abgesenkt werden. Entschuldige, dass ich mich so undeutlich bei der Beschreibung ausgedrückt habe. Ja, es geht um die Zufahrt und nicht um den Zaun. Das Grundstück ist im Grundbuch bereits geteilt worden.
    Vielen Dank also für Deine Antwort!
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    üblicherweise muss eine Überfahrgenehmigung beantragt werden, in dieser steht dann auch, wie er Bordstein zu gestalten ist und welche Firmen das dürfen.
    Ich habe mal als Beispiel meine letzte Genehmigung eingestellt.
     

    Anhänge:

  5. #5 Neunleben, 08.07.2010
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    Ui, sehr nice, KlauK. Vielen Dank! Ich werde es mir in einer Woche (nach meinem Urlaub) sofort genauer anschauen.
    In diesem Sinne allen einen schönen Tag noch!
     
Thema: Zuständigkeit / Kosten für Zufahrt
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