Kellerfensterschacht wurde falsch eingebaut vor Terrassentür

Diskutiere Kellerfensterschacht wurde falsch eingebaut vor Terrassentür im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, eins unserer Kellerfenster in unserem bereits stehendem Neubau wurde falsch eingebaut, damit auch der Kellerfensterschacht samt...

  1. #1 Palmita, 05.07.2010
    Palmita

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    Hallo zusammen,

    eins unserer Kellerfenster in unserem bereits stehendem Neubau wurde falsch eingebaut, damit auch der Kellerfensterschacht samt Rost (man hat offenbar das Keller-Betonfertigteil einfach falsch herum eingesetzt). Er befindet sich jedenfalls jetzt genau am Austritt zur Terrasse. Ich muss also, wenn ich meine Terrasse betrete, jedesmal unweigerlich auf den Rost treten. Sind diese Dinger eigentlich für dauerndes Betreten mit über 100 kg (nicht ich, aber mein Mann :D ) ausgelegt? Kann ich da eine Fußmatte drüber legen, was ist dann mit Be- und Entlüftung über das Kellerfenster? Und zu guter letzt: was soll ich machen? Mängelrüge?

    Viele Grüße, Palmita
     
  2. H.PF

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    kommt auf das Rost an...

    Bei meinen Eltern hält das seit ca 35 Jahren problemlos am Hintereingang..
     
  3. Gast

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    wieso falsch eingebaut ? geht doch eigentlich gar nicht bei einem Betonfertigteil.
    100 k wird das wohl aushalten, vorher mal die ausführende Fa. fragen.
     
  4. bernix

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    ...eigentlich nicht....sollte man meinen.
    Bin aber überzeugt, dass es Leute gibt, die das schaffen:biggthumpup:
     
  5. Gast

    Gast Gast

    so ganz verseh ich das nicht, ist nun ein Rost eingebaut oder nicht, auch an der richtigen Stelle wo das Kellerfenster ist??
    am besten Morgen mal ein Foto einstellen damit man sich das vorstellen könnte
     
  6. #6 Wieland, 06.07.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Herr Haan,

    der Rost wurde eingebaut, auch an der richtigen Stelle wo das Fenster sitzt.

    Das Proplem ist, das Fenster sitzt nicht an der richtigen Stelle, weil man
    beim versetzen der Fertigteile, nach meinem Verständnis das Fertigteil, seiten-
    verkehrt eingebaut hat.

    ( Da könnte man schon über eine Änderung/Minderung nachdenken).
     
  7. #7 RMartin, 06.07.2010
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    Bei dem Gitterrost kein einfaches Streckmetallrost nehmen, sondern Masche 30/10.
    Versteh ich das jetzt richtig, dass Dein Keller aus Betonfertigteilen (oder Halbfertigteilen) besteht und ein Wandteil genau verkehrt herum eingebaut wurde?!
    Hier natürlich auf jeden Fall eine Mängelrüge stellen; es ist ja nicht plankonform gebaut.
     
  8. #8 Manfred Abt, 06.07.2010
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    Hätte ich jetzt auch so geraten, und ggf. müsste man da auch mal über statische Fragen nachdenken. Erdinnendruck steht jetzt auf der Seite, die als Kellerinnenwand bewehrt ist. Kellerfenster wäre dann das geringste Problem.
     
  9. #9 Palmita, 06.07.2010
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    Hallo zusammen,
    genau sowas habe ich befürchtet. Vielleicht nochmal deutlicher: Die Kellerwand ist ein Betonfertigteil, das Kellerfenster inklusive Lichtschacht sollte sich auf der linken Seite befinden. Nun befindet es sich auf der rechten Seite, genau vor der Terrassentür.

    Es kann also statische Probleme geben? Kann mir das jemand genauer erklären?

    Aber Mängelrüge soll ich also schreiben?

    Gruß,
    palmita
     
  10. #10 Palmita, 06.07.2010
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    Huch, noch eine Frage:
    wenn die beim Einbau sozusagen die Innen- und Aussenseite der Kellerwand vertauscht haben, hat das Einfluss auf die Dichtigkeit oder so?

    Wir haben lt. Bauvertrag eine Kelleraußenwand in WU-Beton mit erforderlichen Dichtungsmaßnahmen und waagerechter Dichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach DIN 18195. Darüber ist eine Wärmedämmung gem. Berechnung EnEV mit ca. 10cm Perimeter-Dämung, Aussparung im Bereich der Kellerfenster.

    Danke für die Antworten (am liebsten in "Laien"-Deutsch :Brille)
     
  11. #11 RMartin, 06.07.2010
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    Palmita:
    Wenn die eigtl. Betoninnenwand nun die Betonaussenwand ist und umgekehrt....dann siehe sehr guten Beitrag von Herrn Abt. Es kann dann gut sein, dass die 'kräftige' Bewehrung nun genau auf der falschen Seite liegt.

    Also: Ja, Mängelrüge schreiben. Hierdrin auffordern den Ist-Zustand zu dokumentieren (also Ist-Pläne einfordern wie verlegt wurde und wie das Wandteil bewehrt ist) und die nicht konforme Leistung fachgerecht zu beheben. Das 'Beheben' wird er wahrscheinlich aber nicht können....dann im nächsten Schritt Verifikation einfordern. Das heißt er muss nachweisen, dass trotz des Fehlers die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist; z.B. durch statischen Nachweis.

    (Wegen der falschen Lage des Kellerfensters sollte man sich dann gütig einigen; vllt. kleiner Abzug und der stellt kostenneutral ein 'ordentliches' Rost zur Verfügung.)
     
  12. #12 Palmita, 06.07.2010
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    @RMartin und Herrn Abt:

    Und was passiert, wenn die Statik beeinträchtigt wurde?

    Nebenbei gesagt, wir haben einen Bauträgervertrag, bezahlen soll ich die erste Rate am 15.07., da ist der Rohbau enthalten. Kann ich da was einbehalten? Wenn ja, muss ich den Einbehalt der Bauleitung oder der Geschäftsführung anzeigen?

    Danke für eure/Ihre Antworten

    Frdl. Grüße,
    Palmita
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 06.07.2010
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    Das kann nur der Statiker sagen.

    Bestenfalls ist es nur blöd, schlimmstenfalls kommt genau dort ne dicke Last runter und das Fenster muss zugemauert/betoniert werden.

    Zeigen Sie den Mangel an. Einbehalten dürfen Sie i.d.R. bis zum doppelten der ortsüblichen Mangelbeseitigungskosten durch Dritte (also, wenns der BT nicht macht, sondern Sie eine Firma beauftragen müssen).

    Schreiben Sie den BT also an, teilen ihm den Mangel mit und bitten ihn um eine Klärung bis zum 14.07, damit Sie ggf. nicht unnötig einen Mangelabzug von der Zahlung vornehmen müssen.
    Gleichzeitig suchen Sie sich (wenn noch nicht erfolgt) einen eigenen Sachverständigen, der die Antwort des BT fachlich beurteilen und mit dem "auf Augenhöhe" verhandeln kann!!!
     
  14. #14 Manfred Abt, 06.07.2010
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    Dann wird man sich was ausdenken müssen, damit das wieder ins Lot kommt. An diesem Punkt würde ich versuchen, einen neutralen Tragwerksplaner mit einzubeziehen.

    Ich glaube, da waren wir alle schon von ausgegangen.

    Ich würde versuchen, jetzt mit dem BT ins Gespräch zu kommen. Der Fehler ist ja offensichtlich und wenn ich auf der Gegenseite säße hätte ich schon Verständnis, wenn jemand mir mitteilt, er hätte jetzt Probleme, die erste Rate auszuzahlen, solange die Frage eines ggf. vorhandenen statischen Problems noch nicht geklärt ist. Am besten wäre es aus meiner Sicht sich auf einen neutralen Statiker zu einigen und gleichzeitig die Zahlung der 1. Rate bis zur Klärung zurückzustellen. Klärung sollte eigentlich kurzfristig möglich sein.
     
  15. #15 Manfred Abt, 06.07.2010
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    Wobei dass dann auch zur Idee führt, dass man jetzt auch mal prüfen könnte, ob das Fenster denn am richtigen Platz reingesägt werden könnte.

    Aufwand ist aber hoch und sollte nur gemacht werden, wenn es am neuen Platz wirklich allzusehr stört.
     
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