Bauantrag soll wahrscheinlich abgelehnt werden

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  1. BV2010

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  2. BCRH

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    Bauantrag wird wahrscheinlich abgelehnt, welche Möglichkeiten

    Hallo liebe Leutz,

    ich habe mich hier durchgelesen und mir scheint, hier sind eine Menge User die Ahnung haben, daher will ich mal meinen Fall schildern und evtl hat ja jemand Ideen die mir helfen können:

    Ich möchte in meinem Heimatort bauen. Ein kleines Dorf im LK ROW. Ich würde gern ein zweigeschossiges Haus mit Zeltdach bauen. 1. Problem war, dass dort nicht 2 geschossig gebaut werden darf, also hin zum Architekten. Der hat dann das EG auf 66% der Gesamtfläche erweitert und schon wars wieder i.O.. Nun ist es so, dass ich nicht im Neubaugebiet baue, sondern im Dorfinneren. Um das Grundstück herum sind nur Häuser mit Sattel- oder Walmdächern. Mit dem Hinweis an den Architekten sagte dieser, dass das kein Problem sei und das Haus nach der Art des mediterranen Stils dort gebaut werden könne. Ich habe mich darauf verlassen, wir haben alles vorbereitet und liegt der Bauantrag seit dem 17. Mai auf dem Amt. Wir haben lediglich die Eingangsbestätigung bekommen. Ende letzter Woche habe ich dann mal auf dem Amt angerufen und gefragt was denn nun Sach ist. Der zuständige Sachbearbeiter sagte mir, es gibt Probleme mit der Traufenhöhe (obwohl es im Innenbereich bei uns keinen B Plan gibt...) und er wolle sich die Umgebung ansehen. Das hat er gestern gemacht und ist nun der Meinung, dass passt nicht mit dem Verweis auf §34. Jetzt ist es aber so, dass in einer sehr nahen Straße zwei alte Bauernhäuser stehen, deren Traufe in der gleichen Höhe, bzw. darüber sind und 2 geschossig!! Außerdem gibt es vereinzelt im Dorf weitere dieser Häuser, auch wenn die dann weiter weg sind. Wir haben alle Formen von Häusern im Dorf, nur eben keines im derzeit modernen mediterranen Stil. Der Architekt ist ratlos und will nun ein Gespräch mit dem Amtsleiter. Aber unser Architekt ist nun auch nicht gerade das, was man einen harten Verhandlungspartner nennt. Ich mache mir nun ernsthaft Sorgen. Kann man da was machen, bzw. was kann ich machen?

    Beste Grüße
    Björn
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Das leidige Problem mangelnder Vorarbeit. Eine Bebauung in einem § 34 Gebiet mit etwas, was nicht genau den Nachbarbauten entspricht, muss ganz sauber vorbereitet werden.
    Da kann man nicht einfach "drauflosplanen" und einen Antrag einreichen.

    Aber gut - das Kind liegt im Brunnen und die Fronten auf Seiten des Amts sind aufgestellt.
    Jetzt hilft nur, sachliche Argumente zu sammeln, um damit das Amt umzustimmen.
     
  4. sepp

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    der rudi hats eigentlich schon gesagt...
    ein dach verschandelt keinen strassenzug.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
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    Irgendwie passt das nicht zusammen.

    Wenn § 34, dann das, was in der Umgebung steht. Da kann also Zweigeschossigkeit durchaus gehen. Wer hat denn von wem die Aussage -geht nicht- bekommen?

    Alles etwas "nebulös"
     
  6. BCRH

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    Das wurde mir auf der Gemeinde gesagt, zwei volle Geschosse überirdisch sind nicht machbar. Daraufhin hat der Architekt dann eben so viel Fläche im EG geplant, dass das EG 2/3 der Gesamtfläche beträgt. Das war auch kein Problem, wie gesagt, es passt optisch nicht in die Straße. Finde das aber sehr kleinlich gedacht.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
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    Dann war der Start schon schlecht.
    Die Gemeinde muss genehmigen, was in der Umgebung vorhanden ist. Also hätte vor den Verhandlungen eine baurechtliche Umgebungsanalyse gemacht werden müssen.
    Dann steht man der Gemeinde nämlich anders gegenüber.

    Da soll der Kollege jetzt mal ordentlich rudern, um das Ding in trockene Tücher zu kriegen.
     
  8. #8 greentux, 08.07.2010
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    Ich hab mich auch erst gewundert, warum unser Planer viel Zeit auf den Bauantrag verwendet hat. Wir wollten halt auch 2geschossig (mit flachem Satteldach, nicht mediteran) bauen und drumrum standen 1 1/2-Geschosser. Also Luftbilder gemacht, 2-geschossige Häuser markiert, Vorabtermin mit dem Amt, knackige Begründung und abgegeben. Lief dann auch alles glatt...
     
  9. #9 Baufuchs, 08.07.2010
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  10. BCRH

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    Das hört sich ja schonmal gut an, da wir uns von den Farben etc. an die Umgebung halten, nur die Bauform so nicht vorkommt...
    Doofe Frage, aber mir schwirrt im Moment eine Menge im Kopf herum:

    Das gilt in ganz Deutschland, da vom Bundesverwaltungsgericht beschlossen, richtig?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
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    :konfusius Si Si :konfusius
     
  12. BCRH

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    :o danke, ich bin schon ganz matschig vom vielen Lesen...

    Mag sein, dass die Vorarbeit nicht korrekt war, aber da muss ich mich ja auch auf meinen Architekten verlassen können... Nun muss ich iwie versuchen die Kuh vom Eis zu bekommen.

    Jetzt nochmal zu dem Link und für mich in einfacher Form:

    Der Sachbearbeiter kann sich also auf §34 BauGB berufen, nicht aber, wenn das Orstbild und nicht nur die nähere Umgebung, von dem Gebäude nicht "verschandelt" wird? Das bedeutet eine Ablehnung des Bauantrages aufgrund der Bauform im modernen Stil mit Pult- oder Zeltdach ist nicht zulässig auch wenn in der Straße nur Sattel- und Walmdächer vorhanden sind?

    Vielen Dank schonmal für die Antworten, echt super!!

    Eins noch: Die Gemeinde steht dabei voll hinter uns und sieht dort gar kein Problem, nur eben das Kreisbauamt. Leider sitzen die auch am längeren Hebel, oder?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
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    Nein. Liess nochmal die Antwort von Greentux!!
    So was (o.ä.) hätte Euer Architekt VORHER machen müssen. Hat er nicht, also muss er jetzt um so mehr da dran arbeiten.
    Das mit dem link von baufuchs ist schön, aber wenn der Sachbearbeiter nicht will, findet er eben einen anderen Grund.
    Ihr müsst ihm alle Wege zur Ablehnung verbauen.
    Das ist ne Sauarbeit.

    Aber der Kollege sollte mal bedenken, dass ihm ein Honorar nur für einen genehmigungsfähigen Entwurf zusteht.
    Es mag zwar sein, dass Ihr hier und da noch Zugeständnisse werdet machen müssen.
    Aber eine komplette Umplanung müsste der Kollege Euch für lau machen, weil der Antrag nicht genehmigungsfähig ist/war, wenn er das nicht gerettet bekommt.
     
  14. BCRH

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    Ja okay, wir haben auch einen Lageplan eingereicht und Fotos von den zweigeschossigen Häusern gemacht, knackige Begründung brauche ich dann noch, für den Vorabtermin ist es ja nun zu spät...
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2010
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    STooooooooooooooooop

    Nicht SIE!!! Das muss der Architekt machen!! Sie als Baurechtslaie gehen beim Amt unter wie ne Bleiente.
    Und es muss auch keine Begründung gesucht werden. Dass, was Sie in die Untersuchung aufnehmen IST die Begründung.

    Nach dem Motto:
    Das Haus ist zu genehmigen, weil
    Villa Meier so hoch ist, Villa Müller auch
    Walter Kempowski die gleiche Farbe am Haus hat(te)
    In .....timke ein gleiches Haus in gleicher Umgebung genehmigt wurde
    usw usw
     
  16. BCRH

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    klasse, vielen Dank Herr Dühlmeyer.

    Okay, dann muss das mein Architekt. Aber ich traue ihm nicht mehr so richtig, von daher...
     
  17. #17 greentux, 09.07.2010
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    Naja ein paar Bemerkungen beim Vorabtermin fielen schon ausserhalb des Protokolls "Warum darf Architekt x oben im Dorf so einen häßlichen schwarzen Kubus bauen?" ... aber das hatte sich mein Planer sicher gut überlegt. Ist ja nicht so, daß man sich da nicht kennt. :)
     
  18. #18 Ohle, 12.07.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.07.2010
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    Tach Björn!
    Ähnliches Problem haben wir auch gerade durchgemacht bzw. machen es gerade durch. Du kannst leider nur darauf hoffen, dass dein Architekt was beim Amtsleiter bewirkt. Du kannst froh sein, dass er sich darum kümmert, wir wurden von unserer Baufirma (XYZ) völlig allein gelassen und mussten in eigener Zuständigkeit die Karre aus dem Dreck ziehen. Jetzt warten wir mal ab, wie es weiter läuft.

    P.S.: wir warten auch seit Mitte Mai auf die Baugenehmigung.
     
  19. BCRH

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    So, gegenläufiges Pultdach musste rauf, nun soll Anfang der nächsten Woche die Genehmigung da sein. Einen offiziellen Grund zur Ablehnung gab es nicht so richtig, es "passt sich nicht ein" - angeblich (wohlgemerkt 5 Häuser älteren Baujahres in gleicher Weise sind bereits vorhanden...), woran vor allem die Traufenhöhe Schuld war, nun ist die Traufe runde 30 cm niedriger und alles ist gut. Willkür? Aber hallo!! Aber da wir keine Lust auf den langen Weg eines Widerspruches etc hatten, haben wir uns so entschieden und können super mit dem neuen Dach leben.

    Vielen Dank für die schnellen Antworten hier. Klasse Forum
     
  20. BV2010

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    Ich kann nur Raten hartnäckig zu bleiben!! Siehe mein Beitrag von heute... :)
     
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