Baufertigstellungsanzeige Bayern

Diskutiere Baufertigstellungsanzeige Bayern im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich versuche seit einiger Zeit, dem Landratsamt (Regensburg) die Fertigstellung meines Anbaus mitzuteilen. Ich habe an mein...

  1. #1 Prof Pille, 08.07.2010
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    Hallo zusammen,

    ich versuche seit einiger Zeit, dem Landratsamt (Regensburg) die Fertigstellung meines Anbaus mitzuteilen.
    Ich habe an mein Elternhaus einen Anbau gemacht, in den ich nun eingezogen bin (bis auf den Aussenputz ist alles fertig).

    Nun habe ich in meiner Baugenehmigungsmappe nachgesehen, ob da auch ein Formular zur Meldung der Baufertigstellung beigelegt ist - leider Fehlanzeige.
    Daraufhin habe ich beim Landratsamt angerufen, leider wurde ich da nur auf den Downloadbereich der Homepage hingewiesen, dort gibts das Formular angeblich.

    Ich also sofort ins I-net und nachgeschaut, ich finde aber unter der Vielzahl der Dokumente keins, das auf mich zutrifft (wie gesagt "einfacher Anbau an 30-jähriges Haus, Baugenehmigung von Gemeinde und Landratsamt ohne Auflagen genehmigt, kein Bebauungsplan).

    Kann mir jemand aus dieser Gegend die genaue Bezeichnung des benötigten Formulars nennen?

    Vielen Dank im Voraus, bin schon ganz gierig auf die dann auf mich zukommenden Kanalgebühren :yikes.

    Gruß
    Markus
     
  2. Baumal

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    "Anzeige der Nutzungsaufnahme"

    hat mit haustechnik übrigens nix zu tun...
     
  3. #3 Pascal82, 09.07.2010
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    @ baumal,

    muss man das wegschiken?

    ich hab das ding letzte woche beim sortieren der bauunterlagen in der hand gehabt, wohn aber schon einige zeiz im haus??:o
     
  4. #4 thomas12, 09.07.2010
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  5. Baumal

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    was soll ich sagen?
    jep. :konfusius
     
  6. #6 Prof Pille, 13.07.2010
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    Vielen Dank an alle, es hat mir schon weitergeholfen.

    Habe jetzt mal die bayerische Bauordnung durchgesehen, wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist mein "stinknormaler" Wohnhaus-Anbau ein "Bauvorhaben nach Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO", d.h. ich kreuze Punkt 5 an, lege den Bericht meines Statikers dazu und schicke das alles an das Landratsamt.

    Ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen, wenn die Meldung der Nutzungsaufnahme nicht die geforderten 2 Wochen vor selbiger erfolgt ist?

    Danke nochmal und Gruß
    Markus

    P.S.: Ich habe das Thema tatsächlich im falschen Bereich eröffnet, vielleicht kann man es ja noch verschieben...
     
  7. Baumal

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    wer oder wie, will dir die 2wöchige nutzungsaufnahme
    vor beginn der anzeige nachweisen?

    schick das ding ab, und gut ist....
     
  8. #8 Pascal82, 14.07.2010
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    danke für den fred,

    hab das ding nun auchmal weggeschikt,
    besser spät als nie:-):winken
    war ja keine absicht
     
  9. #9 golfervrk, 25.10.2013
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    Servus, ich hol das Ding noch mal hoch.
    Ich frag mich was nach der Anzeige zur Nutzungsaufnahme auf mich fuer Kosten zu kommen.

    Ich hab den Bauplatz gekauft und ein EFH mit 156qm Wohnflaeche (lt. Wohnflaechenverordnung) draufgestellt.
    Was ist zur Berechnung sonst noch noetig?

    Vielen Dank

    Ich hoffe ihr koennt mir weiter helfen...
     
  10. Baumal

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    zur berechnung ist nichts nötig.
    alle berechnungen gingen mit deinem bauantrag beim amt ein.

    die anzeige zur nutzungsaufnahme, die du dann mal
    abschicken solltest kostet nix.
     
  11. Taipan

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    Falsch.

    Die Kosten für die Bearbeitung sind mit den Baugenehmigungsgebühren bereits beglichen. Die Meldung der Nutzungsaufnahme ist (fast) Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens. Hast Du die Nutzungsaufnahme nicht angezeigt, ist der Bau nicht fertig. Es gibt hier in Sachsen ein Paar Leute, die sind nunmher in den Arsch gekniffen: Gebaut in den nunmher als Überschwemmungsgebiete ausgewiesenen Flächen. Nie eine Nutzungsaufnahme geschickt. Deswegen ist der Bau nicht vor Okt. 2004 fertig gewesen. Deswegen gibt es nun keine Kohle aus der Fluthilfe ... tja ...
     
  12. Baumal

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    naja, er wohnt in bayern,
    flutopfer wird er auch nicht sein.
     
  13. Taipan

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    Nur mal als Beispiel, was Jahre später so ein blödes vergessenes Formular durchaus für Auswirkungen hat.
     
  14. Baumal

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    hast du mal einen link, dafür?
     
  15. Taipan

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    Sicher doch

    Punkt 2 ... Nimm vorher aber einen tiefen Schluck ... schwere Kost ...

    Der Satzteil die nach dem 20. Oktober 2004 in festgesetzten Überschwemmungsgebieten errichtet wurden macht hier das Kraut fett. Die Errichtung ist erst mit der Fertigstellungsanzeige Vergangenheit. Ergo ist die Nutzungsaufnahme/Fertigstellung der Stichtag ...

    Der SAB liegt jedoch bereits eine Anfrage der IKS+AKS vor, ob die das WIRKLICH konsequent so handhaben wollen ....
     
  16. Baumal

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    da stellt sich jetzt natürlich die frage, sind alle bauvorhaben für die
    eine baugenehmigung erteilt wurde, schwarzbauten, weil das formular
    nutzungsaufnahme nicht abgesandt wurde?

    ich denke nicht.
     
  17. #17 Rosmarin, 26.10.2013
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    Eine Konsequenz dürfte sein, dass das Finanzamt den Einheitswert Deines Grundstücks neu festsetzt, denn nun steht ja ein Haus drauf. Der Effekt ist, dass Du künftig mehr Grundsteuer zahlen wirst als vorher für das unbebaute Grundstück.
     
  18. Taipan

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    Wieso Schwarzbauten ... Schwarzbauten sind Bauten, die ohne Genehmigung errichtet wurden. Genehmigung liegt doch vor. Nur ist der Bau eben dem Gesetz nach nicht abgeschlossen und die Baugenehmigung per Zeitablauf verfallen.

    Ist soweit ganz einfach. Damit dürfte jetzt theoretisch immer noch die untere Bauaufsichtsbehörde erscheinen und bei Verstößen gegen die damilige Genehmigung eine Nutzungsversagung aussprechen bis die Abweichungen behoben sind. Wäre die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden, hätte das Amt sein Überprüfungrecht nach Frist verloren.
     
  19. #19 golfervrk, 26.10.2013
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    Moing Moing,
    erst mal danke fuer die Antworten.
    Das mit der erhoehten Grundsteuer war mir durchaus klar.
    Ich war nur fest davon ueberzeugt das mich mal jemand drauf hingewiesen hat,Zitat:
    "Wenn du den Antrag weg schickst kommt nochmal die dicke Rechnung"

    :hammer:
     
  20. #20 golfervrk, 26.10.2013
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