Gewerkvergabe durch Architekt ohne Rücksprache

Diskutiere Gewerkvergabe durch Architekt ohne Rücksprache im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsmitglieder, nachdem ich nun schon seit ca. 2 Jahren passiv in diesem Forum mitlese, benötige ich nun selbst Ihren Rat, da wir...

  1. #1 Flower Power, 08.07.2010
    Flower Power

    Flower Power Gast

    Liebe Forumsmitglieder,

    nachdem ich nun schon seit ca. 2 Jahren passiv in diesem Forum mitlese, benötige ich nun selbst Ihren Rat, da wir momentan etwas mit der Vorgehensweise unseres Architekten unzufrieden sind.

    Zur Situation: Wir befinden uns z.Z. mitten im Rohbau eines EFH. Vor Beginn der Bauarbeiten wurde auf unseren Wunsch hin bereits ein Großteil der Gewerke ausgeschrieben, damit wir Kostensicherheit haben, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung durch die Bank. Bereits in der Planungsphase wurde von uns bei fast jedem Gespräch mit dem Architekten auf unsere Kostenobergrenze hingewiesen. Nachdem nun die Ausschreibungen vorlagen und einige Gewerke vom Architekten geschätzt wurden, lagen wir bereits erheblich über unserer Kostenobergrenze. Das haben wir auch geschluckt und unsere Finanzierung dementsprechend lange hinausgezögert und angepasst, um die größtmögliche Kostensicherheit zu haben.

    Nachdem in der Zwischenzeit noch einige Arbeiten hinzukamen, die nicht in den Ausschreibungen des Architekten enthalten waren (z.B. Frostschürze), bekommen wir es langsam mit der Angst zu tun, was noch alles an noch unbekannten Kosten auf uns zukommen könnte.:hammer:

    Die eigentliche Frage ist jedoch folgende: Kann ein Architekt ohne Rücksprache mit den Bauherren selbst Gewerke vergeben? Diesen Fall haben wir jetzt beim Gerüstbau. In der Kostenaufstellung des Architekten ist der Gerüstbau mit 3.100 EUR für 4 Wochen Gerüst plus 50 EUR für jede weitere Woche nach eigener Schätzung pro qm ausgewiesen. Heute konfrontierte uns der Architekt damit, das er den Gerüstbau für 4.800 EUR vergeben hätte, weil es angeblich dringend wäre. Eine vorherige Rücksprache mit uns fand nicht statt. Wir haben zunächst darauf nicht reagiert, weil wir die Kostenschätzung nicht genau im Kopf hatten, sind jetzt aber sehr unzufrieden mit der Vorgehensweise des Architekten. :mauer Ist eine solche Vorgehensweise bei Architekten üblich? Wie sollte man reagieren?

    Danke und viele Grüsse
    Flower Power
     
  2. #2 Gast036816, 09.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vergabe

    moin moin,

    vergeben muss der bauherr, auftragnehmer und bauherr werden vertragspartner, nicht architekt und auftragnehmer. Es sei denn, Sie haben dem architekt eine vollmacht erteilt, in Ihrem sinne zu handeln.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    N E I N !!!
    Selbst wenn Bauherren mich darum bitten, lehne ich es ab, Aufträge an Firmen zu erteilen, um jeden Anschein einer Vollmacht zu vermeiden.

    Hier mal ein Zitat aus dem aktuellen Mustervertrag der AK Nds
    Das ist ein sehr enges Korsett.

    Ich an Ihrer Stelle würde dem Architekten mitteilen, dass der, der den Auftrag vergibt, auch die Rechnung bezahlt. :D
    Denn wenn er (davon gehe ich jetzt mal aus) keine Vollmacht zur Vergabe hatte, kann er in Ihrem Namen keine Aufträge vergeben.

    Am besten lassen Sie das sogar von einem Anwalt mitteilen! Der kann Ihnen dann auch gleich mal auseinandernehmen, was da rechtlich noch so alles im Argen ist.

    Wir sind alle nur Menschen, machen Fehler und vergessen mal was. Aber ich glaube, dass hier geht darüber deutlich hinaus.
    Ob es Sytem hat oder "nur" auf mangelnder Einstellung beruht, ist schwer zu sagen.
     
  4. #4 Flower Power, 09.07.2010
    Flower Power

    Flower Power Gast

    Der Architekt sagt, es gäbe ein neues Gesetz, wonach schon während der Erdgeschossarbeiten ein Gerüst aufgebaut werden muss. Der Rohbauer hätte ihn darauf aufmerksam gemacht und gesagt, dass das Gerüst in der nächsten Woche da sein muss, da ansonsten Baustillstand gedroht hätte (Gefahr im Verzug?). Sollte der Architekt nicht über Gesetzesneuerungen in diesem Bereich informiert sein? Meines Erachtens gehört das zu den Berufspflichten!
     
  5. #5 Thomas B, 09.07.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Naja...das ist kaum darstellbar. Schließlich müßte der Architekt dann ja jede Neuerung/ Änderung in jedem Gewerk (bei einem EFH sind das gut und gerne 15 Stück) kennen, Zudem natürlich immer up to date sein, wenn es um Neuerungen beim Wärmeschütz bzw. Energieeinsparungen geht, er müßt enatürlich auch über neue technische Features bei den jeweiligen Haustechnikdingen Bescheid wissen. Zudem sollte er natürlich auch sattelfest sein, was alle möglichen Sonderregulaieren anbelangt (Ortsbildasatzungen, jeweilige Stellplatz u. Gaubensatzungen), er sollte ......

    Leider müßte er dann ca. 4 von 5 Arbeitstagen permanent auf Fortbildungen sein. Zum Entwerfen bliebe wohl keine Zeit mehr.....

    Glaubst Du nicht, daß ein solches Vorgehen das Vertrauensverhältnis unwiederruflich ruiniert?!

    Thomas
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Der war gut. :mega_lol: :mega_lol: Echt.
    Ein Gerüst stellt man aus zwei Gründen:
    Hoch genug arbeiten können
    Absturzsicherung
    Ich zitiere mal aus der VOB
    Nebenleistung = in den Einheitspreise enthalten, darf nicht gesondert abgerechnet werden!!!



    Keine Gefahr im Verzug. Für eine Rücksprache wäre immer Zeit gewesen während er die Angebote einholt.
    Oder hat der Maurer mit einem Angebot und einem Bleistift auf der Baustelle gestanden wie die Geier auf Verbrauchermessen? :D

    Sicher kann es mal sein, dass eine neue Regelung an einem vorbeigeht. Besonders dann, wenn es Fachregeln für einzelne Gewerke sind.
    Aber wenn mir ein Unternehmer so kurzfristig mit so einem Spruch kommt, gibts die ganz einfache Gegenfrage, welches Gesetz und was da genau drinsteht.
    Meist geht das dann so:
    A - Ach, faxen Sie mir das doch heute abend mal bitte rüber
    BU - mach ich
    A am nächsten Morgen - Sie wollten mir noch was faxen wg. .....
    BU - Ich hab nochmal nachgesehen. Trifft für unseren Bau hier doch nicht zu.

    :lock

    Und wenn ers dann dann doch faxt, dann muss der Architekt 1) prüfen, 2) blitzfix reagieren und 3) den Bauherren informieren, damit der mitentscheiden kann.

    Nix da ohne Rücksprache beauftragen und den AG hinterher informieren.

    MfG
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Thomas - wer ohne Vollmacht Aufträge für mehrere Tausend Euro ohne jede vorherige Info an den AG vergibt, der braucht nach meinem Dafürhalten einen Schuss ganz dicht vor den Bug. So dicht, dass ihn die Einschlagsfontaine ordentlich abkühlt und er das *plonk* des Projektils am Rumpf hören kann.

    Hier gehts nicht drum, dem Klempner 2 Stemmstunden zu beauftragen, weil ein Schlitz vergessen wurde (dessen Erstellung beim Maurer auch nicht für lau gewesen wäre).

    Hier wirds arg juristisch. Stell Dir mal vor, dass geht auf der Baustelle rum, dass der Architekt Aufträge vergeben hat.
    Dann hat der das, was Juristen eine "Anscheinsvollmacht" nennen. Das heisst, die Handwerker durften davon ausgehen, dass der Architekt die reale Vollmacht hat.
    Die können damit ne Menge Schindluder treiben.

    Wenn die Fragesteller jetzt zum Architekten gehen und sagen >>Lass das<<, weiß ich schon nicht, ob er darauf hören wird (wer so drauf ist......)
    Wichtiger ist aber noch gegenüber den Handwerkern einen Pfahl einzuschlagen. Also dem Gerüstbauer klarzumachen, dass der Architet ohne Vollmacht gehandelt hat, damit der Anschein verschwindet.
    Und dann gehts noch um Kosten. Selbst wenn der Architekt wirklich was verdamelt hätte, wäre es ggf. bei rechtzeitiger Ausschreibung möglich gewesen, günstiger ans Gerüst zu kommen.

    Das alles hat so viele juristische Fallstricke, dass der AG da überfordert ist.
    Nicht die AdvoCard ist des gegnerischen Anwalts Liebling. Ne - das ist der Formfehler!!!
     
  8. #8 Thomas B, 09.07.2010
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das wäre dann aber kein Schuß VOR, sondern IN den Bug. Treffer...versenkt!:shades

    Thomas
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nene - so ganz dicht draussen dran. Nur mal anklopfen. Noch nicht versenken.
     
Thema: Gewerkvergabe durch Architekt ohne Rücksprache
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Mit dem Architekten unzufrieden

Die Seite wird geladen...

Gewerkvergabe durch Architekt ohne Rücksprache - Ähnliche Themen

  1. Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart

    Empfehlung Architekten im Raum Stuttgart: Hallo zusammen Wir suchen für einen kleineren Innenausbau in Böblingen einen Architekten im der Ecke Süd Stuttgart/Böblingen. Wenn hier jemand...
  2. Kosten Architekt Ausschreibung

    Kosten Architekt Ausschreibung: Liebes Forum, wir haben mit unserem Architekten unseren Hof saniert. Es gab dabei einigen Baupfusch, der aber halbwegs glimpflich abgewickelt...
  3. Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?

    Architekt in 2 Stunden Entfernung für Sanierung?: Liebe Forums-Gemeinde, wir möchten gerne ein Einfamilienhaus sanieren/modernisieren lassen (insb. Grundriss ändern, energetische Verbesserung,...
  4. Bleibt mehr vom Brutto als Architekt über die Architektenkammer?

    Bleibt mehr vom Brutto als Architekt über die Architektenkammer?: Hallo, ich weiß ehrlich nicht gesagt, ob meine Frage hier reingehört. Ich überlege zur Zeit ob ich mich über das Versorgungswerk der...
  5. Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt

    Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt: Hallo zusammen, wir bauen ein EFH mit einem freien Architekten. Dieser ist für LP1-LP8 beauftragt. Wir haben nun festgestellt, dass laut...