Magerbeton, Granitkanten, Grundstücksgrenze

Diskutiere Magerbeton, Granitkanten, Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hypothetischer Fall natürlich: Wenn man seine Granitkanten 12 cm hinter die eigene Grenze zurückspringen lässt, damit die Magerbetonstütze...

  1. Quelle

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    Hypothetischer Fall natürlich:

    Wenn man seine Granitkanten 12 cm hinter die eigene Grenze zurückspringen lässt, damit die Magerbetonstütze nicht auf dem Nachbarschaftsgrundstück liegt, war man da zu vorsichtig?

    Anders rum: muss man das sogar so machen, also hat der Nachbar das Recht, dass nicht 15 cm unter seiner Erddecke eine Betonstütze verläuft? Wie sieht es mit Rückbau aus? :wow


    Es geht nicht darum, wie sinnvoll das Ansinnen ist, wenn sich einer dran stört.;) :cool:
     
  2. Terra

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    Wieso? Meckert der Nachbar?
     
  3. Dingo

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    Ich liebe die Gespräche von Nachbar zu Nachbar beim kleinen Bierchen:
    Na hast dei Häusel fertig, wie machen wir denn nun im Garten weiter?
    Insbesondere bei allem was Arbeiten und Projekte auf, an nahe bei der Grenze sind erspart dies viel Wirbel im Nachgang und Nichgefallen.
    Streng genommen, meine Laienmeinung, hast du auf dem Nachbargrundstück mit nix was zum Suchen. Bedeutet entsprechend in den meisten Fällen ein erheblich höherer Kostenaufwand (L-Steinelemente statt Rasenbord?).
    Wir hatten hier auch mal einen Fall da gings ums Betreten eines Grundstücks zwecks Verputzen einer Garagenwand, etc.
    Andererseits dürfte es doch aber auch ein gemeinsames Interesse geben, so dass Nachbarn solche Maßnahmen in einer gemeinsamen Absprache/Planung und Ausführung (DIY, AN) durchführen sollten.
    Also :bierchen: :winken :D statt :bef1021::irre :frust kann weiterhelfen

    Urteile im Nachbarschaftsbereich gibts genügend, und blöd genug kanns immer kommen. Also evtl. auch ein Rückbau :mauer
     
  4. #4 Pascal82, 09.07.2010
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    Hallo,

    deshalb redet man mit seinem nachbarn darüber,

    mein neuer (der grad baut) kam letztens und meinte er muss da hinten pflastern und da auch manchmal mitm stapler fahren, ob er seine rabatten anständig einbetonieren darf (natürlich einige cm über die grenze damits auch hält) oder ob er die (im vergleich) sauteuren L-steine nehmen muss.
    bei einem kühlen blonden hab ich Ihm gesagt "betonier was du willst" sag bescheid wenn du hilfe brauchst.
    wir sind auf einem höhenniveu und da hinten ist eh mein hügelbeet und der gemüsegarten, da bau ich eh nix auf die grenze......

    streitet mit wehm ihr wollt, aber neben euren nachbarn müsst ihr noch langelange wohnen......

    ach ja, heut abend ist grillfest!! mitm nachbarn
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2010
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    Auch unterirdisch gehört dem Nachbarn sein Grundstück konisch zum Erdmittelpunkt zulaufend.
    Alle Dinge, die Du an und auf der Grenze errichtest, musst so errichten, dass sie weder bei der Errichtung noch später auf das Nachbrgrundstück herrüberragen.
    Unterbaust Du das Nachbargrundstück, kann der Nachbar Rückbau verlangen.

    Komunen bauen die Rückenstützen von Pflasterflächen heute so, dass hinter der Rückenstütze eine Reihe Pflaster liegt, die die Rückenstütze abdeckt, damit die Rückenstütze nicht auf den Anliegergrundstücken liegt und die Fläche trotzdem problemlos gereingt werden kann.
     
  6. Quelle

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    ok Danke. Das ist eindeutig.
     
  7. #7 meisterLars, 09.07.2010
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    Rein hypothetisch: Du erlaubst dem Nachbarn, (auch gerne beim kühlen Bierchen) dass er ruhigen Gewissens die Rückenstütze auf Deinem Grundstück erstellen kann.
    In 10 Jahren verkaufst Du Dein Haus und der Käufer stellt entsetzt fest, dass da ja Beton auf seinem Grundstück ist... Dann geht der Spaß erst richtig los und im schlimmsten Fall droht dem (ex) Nachbarn der Rückbau...
     
  8. Wicki

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    Aber wenn wir schon mal beim Thema sind:

    Betrifft das auch die Betonfundamente für Zaunpfosten? Müssen die dann komplett auf der Seite desjenigen sein, dem sie auch gehören?

    Dann könnte man ja keinen Zaun direkt auf die Grenze bauen? Oder täusche ich mich da?
     
  9. arteck

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    das kann man doch Vertraglich absichern..
     
  10. #10 Ingo Nielson, 12.07.2010
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    siehe nachbargesetz des entsprechenden bundeslandes.
     
  11. Wicki

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    Danke Ingo.

    Hier steht:

    Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.

    Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.


    Also doch mit 50 cm Abstand, es sei denn, der Nachbar ist so dünn, dass er auch auf 20 cm Platz hat, oder? Hab ich das richtig verstanden? Dann wäre das ja wie bei angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen?
     
  12. #12 wasweissich, 13.07.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    moderne kunststoffbeschichtete zäune brauchen nicht ausgebessert werden , und viele systeme sind von der rückseite montierbar , daher sollte ein abstand >5cm machbar sein.......
     
  13. #13 Pascal82, 14.07.2010
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    hallo alles recht schön und theoretisch,
    wenn man streiten will findet man immer einen grund!
    wenn 2 nachbarn eine grenze haben wäre es doch bekloppt 2 zäune aufzustellen....
    wenn man sich optisch und preislich auf ein modell einigen kann ist es doch besser zu zweit einen zaun auf die grenze zu stellen.

    das mit der rückenstütze,
    das die nach verkauf eines hauses zur streiterei wird kann schon sein,
    aber gilt da nicht das bestandsrecht/gewohnheitsrecht??

    mein schwager hat ein grundstück mit alten haus gekauft, die dahinterliegenden nachbarn sind seit jahrzehnten immer durch dessen hofeinfahrt (durchgehend) auf ihr grundstück gefahren.
    als er neu auf das grundstück baute musste er ein durchfahrt freilassen damit sie Ihr gewohnheitsrecht behalten. (wohlgemerkt das diese nachbarn eine einfahrt von der dahinterliegnden seitenstraße haben)
     
  14. Wicki

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    Ich dachte auch nicht an die Ausbesserungsmöglichkeiten sondern an das Betonfundament, das glaub ich 30 cm Durchmesser hat. Das wäre ja dann bei einem auf der Grenze stehenden Zaun also logischerweise auch unter dem Nachbargrundstück.
    Und das ist die Frage, ob sowas geht, wenn es bei Rückenstützen nicht erlaubt ist.

    Niemand will gerne mit dem Nachbarn streiten :hammer: aber lieber vorher mal erkundigen, bevor man nachher was falsch macht.
     
Thema: Magerbeton, Granitkanten, Grundstücksgrenze
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