Geschossflächenzahl (GFZ)

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  1. #1 MichaGue, 11.07.2010
    MichaGue

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    Hallo zusammen,

    wir haben derzeit ein Grundstück in Baden Würtemberg für eine Dopplehaushälfte reserviert. Neben der Rücksprache mit möglichen Bauträgern zur Abschätzung der Baukosten und der Umsetzbarkeit unserer Wünsche, versuche ich ich die Thematik selbst zu verstehen um die Aussagen der "Experten" bewerten zu können.

    Derzeit macht mir die Geschossflächenzahl (GFZ) etwas kopfzerbrechen.

    Wir interessieren uns für das Flurstück 6229 (siehe angehängter Bebauungsplan), welchem die Nutzungsschablone WA1 zugeordnet ist. Das Grundstück hat eine Größe von 349m² und ist für eine Doppelhaushälfte ausgelegt. Wenn ich die Nutzungsschablone richtig verstehe, hat das Grundstück eine GFZ von 0,35. Laut meinem derzeitigen Wissen bedeutet das, dass die Geschossfläche eine Größe von 0,35*349m²=122,15m² haben darf.

    Meine Recherche bei im Internet hat für die Berechnung der Geschossfläche folgende Definition ergeben:

    "Die Geschossfläche wird anhand der Außenmaße aller Vollgeschosse ermittelt. Als Vollgeschoss bezeichnet man diejenigen Geschosse, die im Mittel mindestens 1,2m - 1,6m über die Geländeoberfläche herausragen und in der Regel über mindestens 3/4 ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) eine Höhe von 2,3 m haben (Rohfußboden bis Schnitt Außenseite Dach). Als Vollgeschosse gelten außerdem Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche. Balkone, Loggien und Terassen bleiben bei der Berechnung der Geschossfläche unberücksichtigt."

    Meiner Meinung nach müßte ich allerdings einen Fehler machen, da das bereits stehende Nachbarhaus allein mit Berücksichtigung von EG und Keller (laut obiger Definition) auf eine Geschossfläche von ca. 149m² kommt.

    Was mache ich gedanklich falsch?

    Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß Michael
     
  2. #2 Gast036816, 12.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gfz?

    moin moin,

    ich vermute hier ist grz gemeint nicht gfz. Ich empfehle mit dem b-plan-auszug zum stadtplanungsamt zu wandern und aufklärung einzuholen. Ein derart niedriger gfz-wert ist unüblich. Wenn Sie 122 qm gfz haben, dann werden Sie bei günstiger bauweise bestenfalls 100 qm wohnfläche erhalten, bei herkömmlicher massivbauweise werden es dann 91 - 98 qm.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  3. Terra

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    Es ist die GRZ. Bei Flurstück 1401/8 steht 0,35 und 0,7. Da ist die GFZ 0,7.
    Ich denke das gilt dann auch für die anderen Grundstücke.

    Aber besser ist es wirklich mal beim Amt nachzufragen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2010
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    Schaut Ihr Nachbar so hoch aus der Erde raus???

    Glaube ich nicht!!!
    Ergo KG kein Vollgeschoß, ergo, wird wohl nur das EG als Geschoßfläche zählen!!
     
Thema: Geschossflächenzahl (GFZ)
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