Fehlende Brandschutzwand zwischen 2 Gebäuden

Diskutiere Fehlende Brandschutzwand zwischen 2 Gebäuden im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft. Diese Wohnung wurde von einer Krankenversicherung angemietet und...

  1. #1 Meike74, 11.07.2010
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    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft. Diese Wohnung wurde von einer Krankenversicherung angemietet und dabei wurde auch zum Nachbarhaus ein Durchbruch gemacht. Nach Auszug der Versicherung sind die Wohnungen wieder getrennt worden und der Durchbruch wurde mit einer GK-Platte verschlossen.
    Nebenan die Wohnung steht leer und steht ebenfalls zum Verkauf.

    Wenn jetzt einer diese Wohnung kauft und die GK Wand entdeckt und einfach nur mal gucken will, was dahinter ist, dann steht er bei uns im Flur.

    Ich habe vor dem Kauf der Wohnung nichts davon gewusst und ich habe Kontakt mit dem Eigentümer der Nachbarwohnung aufgenommen, dass wir uns den Spaß teilen, den Durchbruch vernünftig zumauern zu lassen.

    Er äußert sich leider überhaupt nicht dazu.

    Jetzt die Frage: Gibt es da rechtliche Vorschriften, ihn dazu verpflichten, nicht nur die Kosten zu teilen sondern dass ich Zugang zu seiner Wohnung habe um die Wand zu zu machen?

    Mit den Kosten finde ich jetzt nicht allzu schlimm, aber ich muss in seine Wohnung um vernünftig zu mauern.

    Bedanke mich für Ihre Antwort.

    Gruß, Meike
     
  2. Julius

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    Das ist ein Schaden am Gemeinschaftseigentum.
    Daher darfst Du da erstmal gar nichts machen, sondern das ist Sache Eurer und der nachbarlichen Eigentümergemeinschaften!

    Die werden auch wissen, ob die damaligen Eigentümer überhaupt die Erlaubnis hatten, diesen Durchbruch herzustellen...
    Bezahlen müssen das also vorab die Eigentümergemeinschaften. Eventuell bestehen Regreßforderungen gegen die Voreigentümer, ggf. auch den Mieter (die Versicherungsgesellschaft).
     
  3. #3 Schwarz, 12.07.2010
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    es handelt sich also um zwei aneinander gereihte gebäude.

    baurechtlich sieht das eben so aus, dass jedes "gebäude" dafür sorgen muss, dass im brandfall dem anderen gebäude kein schaden entsteht, bzw. feuer einen definierten zeitraum vom nachbarn ferngehalten wird. aus diesem grund werden sogenannte gebäudeabschlusswände erforderlich (landesbauordnung nrw so um §§30 +/- herum, guck ich jetzt nicht nach).

    also zunächst musst du / ihr (als gesamteigentümer) dafür sorgen, dass das von eurer seite aus funktioniert. der nachbar von seiner seite aus.

    von versicherungsrechtlichen problemen, ö-r-haftung, etc mal ganz zu schweigen.

    würde mal prüfen lassen, ob nicht der vormieter dazu verpflichtet war (manche mietverträge haben solche klauseln) den urzustand wieder herzustellen. sachgerecht, den vorschriften entsprechend.

    schwarz
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2010
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    Vor allem ganz schnell den Verwalter der Immobilie beweisbar über diesen Zustand informieren und kurzfristige Abhilfe fordern. Wenn das Nachbarhaus einen anderen Verwalter hat, den ebenfalls entsprechend informieren.
    Ich würde auch gleich die große Keule Schadenersatz und ggf. sogar den Auszug aus der Wohnung bis zur Beseitigung samt Kostenrechnung an die WEG androhen.
    Es ist nicht Dein Problem, ob die Versicherung das nach WEG Recht durfte oder nicht.
    Und den Vorbesitzer würde ich auch informieren - für den Fall, dass der haftbar sein sollte.

    Am besten mit einem Anwalt im Hintergrund.
     
  5. #5 Meike74, 12.07.2010
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    Danke für Eure Antworten. Ich werde das bei der nächsten Eigentümergemeinschaft ansprechen und das klären. Ich werde Euch berichten, was daraus geworden ist.

    Gute Nacht, Meike
     
  6. #6 ThomasMD, 13.07.2010
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    Abgesehen davon, dass Du vermutlich Eigentümerversammlung meinst, würde ich keinesfalls solange warten.
    Es sei denn, diese ist in 14 Tagen.
    Aber auch dann kannst Du nicht so einfach einen neuen Tagesordnungspunkt mit Beschlussfähigkeit kreieren.

    Warum ignorierst Du die vorangegangenen Ratschläge, unverzüglich und beweiskräftig, den Verwalter von diesem ordnungs- und baurechtlichen Mißstand zu informieren? Das weitere Vorgehen obliegt dann ihm und Du behälst Deine Ansprüche gegenüber der WEG.
     
  7. Julius

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    Ich kann es auch nicht glauben, daß Jemand, der den Titel "Bauingenieur" führt, in eigener Sache derart leichtfertig vorgeht. Über die Unkunde staune ich außerdem...

    Nochmal:
    Unbedingt und SOFORT (mindestens) den beiden Hausverwaltern diesen Zustand melden!
     
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