Durchführungsbestätigung KfW 55, 40, Passivhaus

Diskutiere Durchführungsbestätigung KfW 55, 40, Passivhaus im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Seit dem 01.07.2010 gelten mal wieder neue Förderbedingungen der KfW. Bei Neubauten muss für die Programme Effizienzhaus 55, 40 und Passivhaus...

  1. #1 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Seit dem 01.07.2010 gelten mal wieder neue Förderbedingungen der KfW.

    Bei Neubauten muss für die Programme Effizienzhaus 55, 40 und Passivhaus nach Fertigstellung die Bescheinigung eines Sachverständigen beigebracht werden, dass auch bei der Errichtung die entsprechenden Rahmenbedingungen eingehalten wurden.

    So weit, so gut (die Idee)

    Ich als Architekt kann mir aber z.B. selber ein Haus planen, das Formular zum Kreditantrag und auch die Durchführungsbestätigung ausstellen.
    Also eine sehr effektive Selbstkontrolle :yikes.

    Sinngemäß gilt das auch für Sanierungsförderungen.

    Für ALLE Bauherren, die entsprechende Förderungen in Anspruch nehmen wollen, heisst das:
    Darauf achten, dass diese Bescheinigung Bestandteil der Leistungen des Planers/GÜs/BTs ist.
    Sie ist erforderlich und könnte sonst einen Nachtrag auslösen.

    Ist sie nicht enthalten, stellt sich die Frage, ob die Bauherrschaft das als Chance sieht. Einen externen Bauüberwacher beauftragen und dort die Bescheinigung mit abfragen.
    Das dürfte auf Grund des Haftungsrisikos und des daher nötigen Überwachungsaufwands nicht preisgünstig zu haben sein, garantiert dafür aber auch das Erreichen des gewünschten Ziels.
     
  2. #2 LiBa Hannover, 17.07.2010
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  3. #3 MoRüBe, 17.07.2010
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    Wenn der GÜ/GU...

    ... nicht völlig besoffen ist, lässt er von dem Sche... die Finger. Profitieren werden die Großen der Branche, die sich selbst überwachen:respekt:mauer
     
Thema: Durchführungsbestätigung KfW 55, 40, Passivhaus
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