Ausbietungssgarantievertrag .....

Diskutiere Ausbietungssgarantievertrag ..... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin mal wieder an einer Versteigerung von einer Eigentumswohnung dran und habe heute erstmals über einen...

  1. #1 Danny73, 12.07.2010
    Danny73

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    Hallo zusammen,

    ich bin mal wieder an einer Versteigerung von einer Eigentumswohnung dran und habe heute erstmals über einen Ausbietungsgarantievertrag gehört und verständlicherweise :bef1018: !!

    Hier mal ein Link der Wohnung: http://www.immobilienscout24.de/562...drhein-Westfalen/Recklinghausen-Kreis/Waltrop

    ui ziemlich lang :D

    Das man sich Wohnungen vor einer Versteigerung leider nicht anschauen kann, wissen wir. Haben aber das Glück, das im Haus daneben eine Wohnung regulär verkauft wird, und sind dadurch zu einer Besichtigung gekommen :e_smiley_brille02:

    Daher konnten wir nun alle Fakten in Erfahrung bringen, die für uns relevant waren, aber von der Eigentümerin leider nicht zu bekommen war.

    Nun hat mir der Makler heute von dieser Garantie erzählt, kann mir das einer im normalen "deutsch" und nicht fachchinesisch erklären. Ist es wirklich ein Vorteil oder sichert sich damit nicht nur die Bank ab?

    Freue mich mal wieder über hoffentlich zahlreiche Antworten

    Gruß Danny
     
  2. #2 Olaf (†), 12.07.2010
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  3. #3 Danny73, 12.07.2010
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    Hallo Olaf,

    jaaa das war schon ein wenig hilfreich.

    Ich zitiere mal, was der Makler mir noch gemailt hat. Da ich nicht weiß, ob sowas überhaupt rechtlich okay ist:
    "Der Vertrag wird zwischen Ihnen und der Bank geschlossen.
    Der Vertrag besagt, Sie kommen in die Zwangsversteigerung und verpflichten sich beispielsweise 80,000€ zu bieten.
    Im Gegenzug verspricht Ihnen die Bank einen "Bonus" bis 90,000€. D.h. sollte jemand mehr als 80,000€ bieten können Sie weiterhin mitbieten.
    Bleibt das Höchstgebot unter 90,000€ und es wird von Ihnen angegeben, erhalten Sie den Zuschlag müssen jedoch nur die 80,000€ bezahlen.

    Also auch für mich doch Vorteile, oder??
    Gruß Danny
     
  4. matom

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    nun,

    die Bank die dir den Vertrag angeboten hat bindet dich. Was wollen die den an Zinsen und Bearbeitungsgeb. sprich was springt da für die Bank raus?
     
  5. #5 Pirellitx31, 12.07.2010
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    sorry, der Ausbietungsvertrag kommt von der Gläubigerbank. Die hat mit der Finanzierung von @danny73 gar nichts zu tun.
    nichts, solange keine Finanzierung vereinbart wird.
     
  6. #6 Danny73, 12.07.2010
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    Hallo,

    genau ich muss der Gläubigerbank nur eine Finanzierungsbestätigung meiner Hausbank vorlegen! Und das ist ja kein Problem.

    Der Vorteil der Gläubigerbank scheint mir nur, das sie auf jeden Fall einen Käufer haben. Man weiß ja nicht, wieviele Interessenten es geben wird?!

    Während ch doch einige Vorteile mehr haben werde, alleine dieser Bonus ist ja nicht von schlechten Eltern :shades

    Aber vielleicht habt Ihr noch mehr Gedankenanstöße

    Gruß Danny
     
  7. matom

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    Ohm,

    hab ich das jetzt richtig verstanden die Gläubigerbank bietet mit bis 90 k also gibt dir praktisch 10 K und will nix dafür haben??

    Also 80 + X = 90 und du must dann nur X sofort nachschiessen??
     
  8. #8 Danny73, 12.07.2010
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    Hallo matom,

    nein die Gläubigerbank bietet nicht mit. Wenn andere Interessenten mitbieten und das Höchstgebot würde in dem o.g. Beispiel bei 89.990€ liegen, würde ich von der Gläubigerbank diesen Bonus zu bekommen und nur 80.000€ bezahlen.
    Also die 80.000€ wenn das dieser Betrag wäre, müsste bezahlt werden. So habe ich es zumindest im Gespräch verstanden
     
  9. #9 Pirellitx31, 12.07.2010
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    ja, es hat auch Vorteile für Sie. Es kann aber auch nachteilig sein, wenn zB das zweithöchste Gebot nur 70.000 EURO beträgt. Dann kriegen Sie die Immo zB nicht für 71.000, sondern müssen 80.000 bezahlen.
    Durch den Ausbietungsvertrag werden die Risiken einer ZV für die beiden Beteiligten (Bieter und Gläubigerbank) begrenzt.
     
  10. #10 Danny73, 12.07.2010
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    Aber ich habe es so verstanden, das man mit der Gläubigerbank(für die Zukunft GB) ja vorher schon ausmacht, wann diese den Zuschlag erteilt.
    Quasi wie bei einem Versteigerungstermin, wo man mit dem Vertreter der GB nochmal vor die Tür geht um auszuhandeln, wann eben dieser ZUschlag erteilt wird!

    Wenn ich also mit der GB ausmache 80.000€, weil eben der Zuschlag eben erst auch ab dieser Summe erteilt wird und auf der Versteigerung bietet Bieter 2 eben nur 71000€ bekommt dieser auch keinen Zuschlag!
    Wie gesagt, so habe ich es verstanden
     
  11. #11 Pirellitx31, 12.07.2010
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    das ist ja richtig. In diesem Beispiel wäre es bei 80.000.

    Wenn eine Bank vorher kundtut, dass sie den Zuschlag erst bei 80.000 erteilt und alle darunterliegenden Gebote ablehnt, so ist das meistens Humbug. Die Banken sind zumeist sehrwohl bereit, die Immo auch zu einem geringeren Betrag wegzutun, wenn kein oder wenig Bietinteresse besteht. Sie bleiben ja sonst neben der Immobilie auch noch auf den Kosten des Versteigerungstermins sitzen.

    Wie gesagt: So ein Ausbietungsvertrag ist m.E. eine faire Sache für beide Seiten. Sie hat zudem den Vorteil, dass Bieter mit geringer Erfahrung sich die Kaufentscheidung vorher reiflich überlegen können und nicht plötzlich im Termin überrumpelt werden.
    Solch eine Bietgarantie kann aber auch den Nachteil haben, dass man zum Schluss erkennen muss, dass man die Immo hätte billiger ersteigern können. Eine Bietgarantie ist also nichts für risikofreudige Super-Schnäppchenjäger.
     
  12. #12 Danny73, 13.07.2010
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    Nein, risikofreudig bin ich in dieser Beziehung überhaupt nicht. Auch nicht nervlich belastbar. Wir haben im Frühjahr schon eine Versteigerung gehabt und ich dachte, ich kippe vor Aufregung um.

    Wir dieser Vertrag irgendwie beglaubigt oder sowas ähnliches?

    Ich brauche dafür nur die Zusage meiner Hausbank und der NRW Bank über das Förderdarlehen, sonst noch was?

    Gibt es sonst noch was relevantes was ich beachten müsste??

    Die Whg. sollte vor 4 Jahren schon mal versteigert werden, da hatte die Eigentümerin wohl die Bank noch von einem Konzept überzeugen können, so das die Whg nicht versteigert wurde.

    Bis jetzt hat die Eigentümerin keinerlei Anstalten gemacht, hier irgendwie aktiv zu werden. Bzw viel Gerede, aber nichts dahinter!
    Dieser Garantievertrag garantiert mir aber nicht, das die Wohnung versteigert wird.
    Sollte die Eigentümerin zu Geld kommen(ich hoffe ja nicht), ist alles hinfällig??

    Danke weiterhin
    Gruß Danny
     
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