Mängel werden nicht beseitigt! Wie weiter fortfahren?

Diskutiere Mängel werden nicht beseitigt! Wie weiter fortfahren? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe vor 11 Monaten meine neue Doppelhaushälfte abgenommen und es sind immer noch Mängel vorhanden. Über 2/3 der Mängel ist zwar...

  1. #1 MisterT, 12.07.2010
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    Hallo,

    ich habe vor 11 Monaten meine neue Doppelhaushälfte abgenommen und es sind immer noch Mängel vorhanden. Über 2/3 der Mängel ist zwar schon beseitigt worden, aber es sind noch, m.M.n., teilweise graviernde Mängel vorhanden (Feuchtigkeit/Schimmel im Keller auf Grund einer temporär mit Bauschutt verstopften Abwasserleitung).

    Diese Mängel habe ich bereits mehrfach schriftlich gerügt. Das letzte Mal vor knapp 4 Wochen. In diesem Schreiben habe ich eine Frist von 3 Wochen zur Beseitigung der Mängel gesetzt und drauf hingewiesen, dass ich mir bei Nichtbeseitigung vorhalte Fremdfirmen zu Lasten des Bauträgers zu beauftragen.

    Da ich nun keine Fehler machen möchte, würde ich gerne wissen, was nun am sinnvollsten wäre! Fremdfirmen um einen Kostenvoranschlag bitten und dem Bauträger zur Freigabe vorlegen? Einfach Firmen kommen lassen und die Kosten dann einklagen? Oder sofort klagen?
     
  2. #2 Olaf (†), 12.07.2010
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    Bei...

    soviel Hartlaibigkeit sollteste Dir Begleitung von einem BAUanwalt holen. Sonst ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das in die Hosen geht.

    Haste kein Druckmittel mehr, Restzahlung oder so?
     
  3. #3 MisterT, 12.07.2010
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    Leider nicht. Ohne 100% Zahlung hätten die mich nicht reingelassen :mauer.

    Auf einen Anwalt wollte ich möglichst verzichten, damit nicht der Papierkrieg losgeht und sich die Sache noch weiter hinauszögert. Von den ca. 25 bei Übergabe vorhandenen Mängeln sind ja gerade mal noch 5 übrig. 4 von den 5 Mängeln sind neu hinzugekommen. Von daher hat es bisher ausreichend gut geklappt. Nur jetzt geht mir die Puste aus.
     
  4. #4 rainerS.punkt, 12.07.2010
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    Im Prinzip bisher alles richtig gemacht. Machst du die Drohung aber wahr, musst du für die Rechnungen in Vorleistungen gehen und dir dann die Kohle wiederholen, was vermutlich ohne Anwalt auch nichts wird und bei zivilrechtlicher Klage ohne Anwalt auch gar nicht merh möglich ist.

    Also: BEVOR du wirklich fremd beauftragst, schon einmal den Anwalt einschalten. Das "Vorhandensein" und ein erstes Schreiben von selbigem wirkt (manchmal) Wunder.


    Viel Erfolg!
    Rainer
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 12.07.2010
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    Genau - im Prinzip, aber auch im Detail??
    Ich kanns nicht oft genug sagen. Nicht die AdvoCard ist des gegnerischen Anwalts Liebling, sondern der Formfehler!!

    Der Anwalt jetzt kostet etwas und bestätigt am Ende, dass alles i.O. war. Der Anwalt später kostet auch was und bestätigt am Ende, dass nix zu machen ist? Und dann? Röhre gucken!
     
  6. #6 rainerS.punkt, 12.07.2010
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    Entscheidend ist die Inverzugsetzung. Darauf aufbauend kann man weitere rechtliche Schritte einleiten und bis dahin braucht man auch nicht zwingend einen Anwalt. (Gesetzt den Fall die Forderungen sind berechtigt. Auch das wird ggf. Thema bei einer rechtl. Auseinandersetzung.)

    r.
     
  7. #7 Gast036816, 12.07.2010
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    Gast036816 Gast

    verzug nach abnahme?

    Nein, das gerade nicht. Der auftragnehmer muss mängel beseitigen. Nach der abnahme ist der auftraggeber jedoch verpflichtet nach zu weisen, dass der auftragnehmer die mängel verursacht hat und diese zu vertreten hat. Dies hat erst einmal nix mit verzug des auftragnehmer gemein.

    @ MisterT - also erst einmal zum anwalt und ein formgerechtes schreiben an den auftragnehmer. Der anwalt wird zuerst den vertrag prüfen, um das richtige schreiben an den auftragnehmer zu verfassen. Wenn Sie Ihre ansprüche durchsetzen wollen, dann dürfen Sie sich jetzt keine formfehler erlauben.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  8. #8 MisterT, 13.07.2010
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    Vielen Dank frü die zahlreichen Antworten!

    Ich werde einen Bauanwalt beauftragen, auch wenn ich dafür in Vorleistung werde gehen müssen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

    Die beanstandeten Mängel, die nach Übernahme entstanden sind, sind innerhalb der 6-Monatsfrist aufgetreten bzw. wurden vom Bauträger als Mängel, die bereits bei Übernahme bestanden haben, anerkannt. Von daher bin ich wirklich in einer guten Position....

    Gestern hat sich noch ein Handwerker, der 1 Mangel zu beseitigen hat, bei mir gemeldet und gemeint, dass er erst am letzten Freitag vom Bauträger über den Mangel informiert wurde. Es scheint also noch Bewegung in der Sache zu sein. Somit warte ich noch 1 Woche bis zum Anwalt.
     
  9. #9 rudi1106, 13.07.2010
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    Die Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten gibt es leider nur im Kaufrecht. Wenn also Mängel im Wege der Selbstvornahme beseitigt werden sollen, die nicht im Abnahmeprotokoll stehen, muss unbedingt vorher eine vernünftige Beweissicherung gemacht werden.

    Wenn der Unternehmer sich noch rührt, kann man natürlich selbst etwas versuchen. Wenn aber feststeht, dass man eine Zahlungsklage machen muss, sollte wie schon mehrfach gesagt möglichst frühzeitig ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Durch Abwarten spart man hier auf keinen Fall Geld.
     
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