muss der Bauträger einen Bauleiter einsetzen

Diskutiere muss der Bauträger einen Bauleiter einsetzen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Jahr 2009 habe ich ein Reihenendhaus von einem Bauträger erworben. Der Bauträger ist meinem Wissen nach nur „eingetragener Kaufmann“ und kein...

  1. #1 tooonebee, 13.07.2010
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    Im Jahr 2009 habe ich ein Reihenendhaus von einem Bauträger erworben. Der Bauträger ist meinem Wissen nach nur „eingetragener Kaufmann“ und kein Bauingenieur.

    Das Haus wurde erst nach dem Kauf durch den Bauträger fertiggestellt.

    Durch den Bauträger wurden alle Arbeiten an SUB-Unternehmer vergeben.

    Im Nachhinein muss ich nun mehrere Baumängel feststellen, welche unter anderem auf eine schlechte oder fehlende Koordination der SUBs und ihrer Gewerke zurück zuführen sind.

    Auf der Baustelle ist zu keiner Zeit ein Bauleiter anzutreffen gewesen und vermutlich war auch nie ein Bauleiter vor Ort.

    Gibt es in Hessen eine Vorschrift, dass ein Bauleiter bei der Errichtung von Neubauten gestellt werden muss?

    Gruß
    Steffen

    Steffen
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2010
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  3. #3 Baufuchs, 13.07.2010
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    @toonebee

    Was soll das bringen?

    Es ist doch völlig wurscht, ob der Bauträger einen Bauleiter eingesetzt hatte oder nicht. Ebenfalls wurscht ist es, ob die Mängel durch fehlende Bauleitung entstanden sind.

    Werden gewährleistungspflichtige Mängel festgestellt, hat der Bauträger diese zu beseitigen.
     
  4. #4 tooonebee, 13.07.2010
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    @ Baufuchs

    In meinem Fall versucht der Bauträger alle Mängel an die SUB-Unternehmer weiter zu leiten. --- er ist sich keiner Schuld bewusst ---

    Ohne Bauleiter konnten die SUBs auf der Baustelle natürlich auch machen was sie wollten.

    Wer Überwacht, ob auch die beauftragten Arbeiten richtig ausgeführt wurden?

    Am Ende soll / muss ich alle ausgeführten Arbeiten der SUBs kontrollieren und der Bauträger hat die Kosten für einen Bauleiter gespart!?

    Gruß
    Steffen
     
  5. #5 Baufuchs, 13.07.2010
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    Baufuchs Gast

    1.) Abwälzen auf SUB´s kann er zwar versuchen, hilft ihm aber nicht, denn nur er ist Vertragspartner und somit muss er für die Mängelbeseitigung gerade stehen.

    2.) Na ja, Abnahme des fertiggestellten Werkes gehört nun mal zu den vertraglichen Pflichten des Käufers. Wer das selbst nicht kann, muss käuflichen Sachverstand zur Abnahme hinzuziehen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2010
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    Genau so kanns laufen, ja.

    Oder der Bauleiter war im früheren Leben Saunabetreiber, Pizzabäcker, Klofrau, Panzermokel, .....

    Es gibt keinerlei Verpflichtung, den Bau über das in der LBO geforderte Maß hinaus überwachen zu lassen.
    In Nds gibts nicht mal die Pflicht zum ö.r. BL. Da kann ein BT/GÜ seine Bauten komplett vom Schreibtisch aus abwickeln.
    So lange es gut geht - kein Thema.
     
  7. #7 tooonebee, 13.07.2010
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    @ Baufuchs

    Ob alle Vorschriften, Richtlinien und Normen eingehalten wurden, ist meist bei der Abnahme nicht mehr ersichtlich. Natürlich kenne ich als Baulaie auch nicht alle Vorgaben.

    Bei der Abnahme sehe ich und ein Sachverständige nicht, ob z. B. eine Vertikalabdichtung unterm WDVS im Bodenbereich ausgeführt wurde.

    Der Auftraggeber (Bauträger) sollte doch die beauftragten Arbeiten der SUBs überwachen und diese erst nach einer mangelfreien Erbringung bezahlen. Er muss doch wissen was er beauftragt hat und was der Architekt verlangt.

    Gruß
    Steffen
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2010
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    Das ist schöne heile Welt von Utopia.
    Unsere sieht leider anders aus.
    So wenig, wie der Verkäufer Dir den besten Fernseher für Preis X anbietet, sondern den, der den meisten Gewinn bringt und sowenig Dir eine Bank ideale Konditionen ohne Verhandlung einräumt, so wenig juckt es so manchen BT/GÜ, ob Du das bekommst, was Du bestellt hast, Dir nach den Gesetzen oder Normen zusteht oder Du einfach nur erwartest.

    Den interessiert dann nur eine möglichst grosse Spanne zwischen seinen Kosten und dem, was Du bezahlst. Denn das nennt sich Gewinn!

    Und auch für die Zwischenbaustände kann man Besichtigungen vom SV buchen. :lock.
     
  9. #9 Baufuchs, 13.07.2010
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    Böse Buben Bauträger überwachen auch ganz kräftig und ziehen den Sub´s bei Mängeln gewaltig was von deren Rechnung ab.

    Der BT selbst lässt sich vom Käufer natürlich voll bezahlen bzw. wartet ab, welche Mängel der Käufer erkennt.

    So wird zusätzlicher Gewinn generiert.
     
  10. #10 tooonebee, 13.07.2010
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    Ihr habt ja recht, ich hatte von Angang an einen Bausachverständigen beauftragen sollen.

    Derzeit ist es halt etwas mühselig für mich, alle Mängel oder fehlende Gewerke aufzudecken.

    Vor Ende der 5-Jahres-Frist, muss oder sollte ich alle Mängel gefunden haben :(


    Es ist nur ärgerlich, dass der Bauträger ohne jegliche Arbeit davon kommt und die Schäden / Mängel teilweise den Versicherungen der SUB's gemeldet werden.

    Gruß
    Steffen
     
  11. #11 Thomas B, 13.07.2010
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    Naja....wenn seine SUBs Murks gemacht haben, ist es nur recht und billig, wen er diese zur Beseitigung der Mängel antreten läßt. Wer aber einen Mangel im Innenverhältnis BT - SUB zu verantworten hat ist doch Banane: Dert BT ist der Vertragspartner, dem wird der Mangel angzeigt und er hat ihn dann -wie auch immer er das veranstaltet- zu beheben. Daß viele BT ihre SUBs nicht voll bezahlen wegen erfundener Mängel oder zu viel einbehalten wegen tatsächlicher, aber viel zu hoch bewerteter Mängel, steht auf einem anderen Blatt und ist bei vielen BTs leider gängige Praxis...gewinnoptimierung zu Lsten der kleinen Handwerker...ich kenne sehr (!!!) viele (!!!!!) Handwerksbetriebe, die es geradeheraus ablehnen überhaupt mit BTs zusammenzuarbeiten, weil sie dort ihrem Geld hinterherrennen dürfen...

    Thomas
     
  12. #12 tooonebee, 13.07.2010
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    Mein BT arbeitet mit SUB's zusammen, welche hauptsächlich oder teilweise ausschließlich für ihn arbeiten.

    In den letzten Jahren wurden ca. 80 Reihenhäuser erstellt, welche nach meinen Recherchen alle dieselben Mängel aufweisen.

    Bei den aktuellen Bauvorhaben wurden nach meiner Reklamation die Mängel beseitigt oder die Arbeiten abgeändert durchgeführt. Dies betrifft aber nicht die bereits fertigen Hauser wie meins.

    Gruß
    Steffen
     
  13. #13 Thomas B, 13.07.2010
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    ..ist ja egal ob er mit denen seit 1 oder seit 25 Jahren zusammenarbeite: Der Vertragspartner sind SIE und der BT. Die SUBs gehen Sie eigentlich gar nichts an...zwischen Ihnen und dem BT.
     
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