LAKRA-Berater Honorar

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  1. tumi

    tumi

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    Hallo Zusammen,

    wir möchten eine Eigentumswohnung erwerben, die Finanzierung würde komplett über LAKRA laufen. Ein Lakra-Berater der auf Honorarbasis arbeitet hat uns beraten und anscheinend haben wir alle Bedingungen erfüllt. Ich habe mich versucht umfassend über LAKRA zu informieren und wie es aussieht hat er auch recht :-). Jetzt zu meinem Problem. Der Makler der unsere Immobilie veräußert kann uns nicht garantieren dass die Wohnung bis zur LAKRA-Zusage nicht schon verkauft ist. Dann hätten wir umsonst das Honorar des Beraters bezahlt. Gut er hat natürlich dann auch arbeit hineingesteckt aber ich bin mir unsicher ob die Höhe des Honorars in Ordnung ist!?

    Hier die Konditionen des Honorar-Vertrages:
    1. 1000 Euro sobald der LAKRA-Antrag gestellt wurde, falls die LAKRA ablehnt bekommen wir das Geld zurück (Handschriftlich von uns hinzugefügt "Auch dann, wenn der Kauf nicht zustande kommt").
    2. 1950 Euro nach schriftlicher Zusage der Finanzierungsmittel.

    LAKRA Z15: 72300 Euro
    Ergänzungsdarlehen: 56696 Euro
    Also insgesamt ca.128 000 Euro

    Jetzt würde uns der Antrag, nach positiver Zusage der L-Bank 1950 Euro kosten, wenn die Wohnung noch nicht verkauft wurde wäre das in Ordnung :cool:aber wenn sie schon verkauft wurde war das eine teure Angelegenheit.

    Wir sind uns total unsicher ob es das Risiko wert ist....

    Danke im vorraus
     
  2. mick77

    mick77

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    Könnt Ihr nicht mit dem Verkäufer bereits jetzt einen Vertrag mit Finanzierungsvorbehalt schließen?

    mick
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Sehe ich nicht so. Er hat seine Arbeit gemacht, egal ob Ihr einen Nutzen daraus ziehen könnt.

    Wenn ich eine Pizza bestelle muss ich diese auch bezahlen, egal ob mir zwischenzeitlich der Appetit vergangen ist.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 no profit help, 15.07.2010
    no profit help

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    Keine Finanzierungsvorbehalte im Förderrecht

    Guten Tag mick77

    Tumi kann das, macht er aber nicht, weil es dann keine L-Bank-Förderung mehr gibt. Finanzierungsvorbehalte gibt es im Förderrecht von Baden-Württemberg nicht.

    Die Lakra-Zusage braucht nicht abgewartet zu werden. Es genügt das Schreiben der Wohnraumförderstelle, dass der Antrag an die L-Bank weitergeleitet wurde. Und das kann ja flott gehen, oder?

    Sattes Honorar. Die Förderstelle verlangt nichts und macht gleichfalls gute Arbeit. Auch die Beratung direkt durch die L-Bank bringt klare „Kostenvorteile“.

    Gruß
     
  5. tumi

    tumi

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    Vielen Dank für die schnellen Reaktionen!

    Hallo R.B.
    Das Beispiel mit der Pizza ist schon richtig aber wenn die Pizza das 5fache kostet wie bei einem anderen Lieferanten mit dem gleichen Belag?

    Ich habe im Internet auch schon Software gefunden mit der die Berater diese Anträge stellen können. Kosten so ca. 500 EURO http://www.wobau2000.de/HTML/Programm.HTM
    Wenn der Berater mit dieser Anwendung arbeitet und so ein Antrag auszufüllen + besorgen der notwendigen Unterlagen, insgesamt 1 Tag arbeit bedeutet, fände ich knapp 3000 Euro ganz schön happig.

    Hallo no profit help
    heißt das wenn wir das Schreiben der Wohnraumförderstelle haben könnten wir einen Vertrag theoretisch unterschreiben?

    Alles was ich im Internet zu dem LAKRA-Antrag gefunden habe, war der Konsenz daraus das der Antrag so kompliziert und Umfangreich wäre das man es am besten an einen Berater gibt, was ja wiederum für das Hohe Honorar sprechen würde. Aber die meißten wollen Bauen und nicht eine gebrauchte Wohnung kaufen, damit wird es vielleicht wieder einfacher den Vertrag richtig zu bearbeiten. :cool:

    Grüße tumi
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Dann bestelle ich die Pizza erst gar nicht.

    Du wusstest doch vorher was an Kosten auf Dich zukommt.

    Gruß
    Ralf
     
  7. AdiLen

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    Ich glaube das schwierige bei diesen Anträgen ist nicht das ausfüllen sondern das Auftreiben der ganzen Unterlagen die noch benötigt werden(Spreche aus Erfahrung).

    Das nimmt dir der Berater bestimmt nicht ab oder?
     
  8. tumi

    tumi

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    Hallo AdiLen

    ja genau das ist eine gute Frage, die ich noch vor der Honorarunterzeichnung klären werde.

    Wir müssen jetzt auch noch vor dem LAKRA-Antrag einen Statiker beauftragen der sich die Rückseite des Mehrfamilienhauses ansieht damit er uns sagen kann ob dort (EG) ein Balkon angebaut werden kann! Das kostet uns auch Geld und muss somit vor dem Antrag gemacht werden da der Kauf sonst aus unserer sicht sich nicht lohnt.

    Somit summieren sich die Kosten schon die unter Umständen für die Katz sind.

    Gruß tumi
     
  9. #9 no profit help, 16.07.2010
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    Ja. Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

    Da kein Anspruch auf Fördermittel besteht, kann man/frau ab diesem Datum (Brief von Förderstelle in der Hand, dass Antrag an L-Bank weitergeleitet wurde) einen Vertrag rechtlich abschließen. Immer dran denken: Auf eigenes Risiko, also im Wissen, dass L-Bank den Antrag auch noch ablehnen kann.

    Gruß
     
  10. #10 githero, 16.07.2010
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    Da ist der Statiker aber nur die halbe Miete. Schließlich müssen alle Hauseigentümer der Anbringung des neuen Balkons zustimmen. Einfach das Ding hinhängen ist nicht.
     
  11. tumi

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    Nicht ganz richtig. Laut Wohnförderstelle darf ein Vertrag erst unterschrieben werden wenn der Eingang schriftlich von der Landeskreditbank bestätigt wurde. Wurde mir am Telefon so gesagt.
     
  12. tumi

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    Mmmhhh, es wurde wohl 1981 eine Baugenehmigung für den Balkon eingeholt aber nicht umgesetzt (aus welchen Gründen auch immer) die anderen Wohnungseigentümer haben die Balkone. Laut Makler steht der Balkon in der Teilungserklärung drin.
     
  13. #13 no profit help, 16.07.2010
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    tummi weiß wohl alles besser

    # # # #

    http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/n...eswohnraumfoerderungsprogramm.xml?ceid=100327

    Baubeginn und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
    Ihr Vorhaben kann von uns nur gefördert werden, wenn Sie mit der Maßnahme (Bau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung) noch nicht begonnen haben und Verträge hierüber (beispielsweise den Kaufvertrag) noch nicht abgeschlossen wurden. Sie müssen damit solange warten, bis wir oder die Wohnraumförderungsstelle Ihnen schriftlich mitteilen, dass ein vorzeitiger Beginn nicht förderschädlich ist. Erst nach dieser Mitteilung dürfen Sie
    • die Baumaßnahmen in Auftrag geben,
    • mit den Bauarbeiten beginnen,
    • einen Vertrag über die Erstellung eines schlüsselfertigen Wohngebäudes abschließen oder
    • einen Vertrag über die Lieferung eines Fertighauses abschließen oder
    • einen Vertrag entsprechenden wirtschaftlichen Inhalts abschließen.

    # # # #

    Es ist schon gut, dass Honorar bezahlt wird.

    Die Förderstelle hat bestimmt KEINE falsche Auskunft gegeben. Und die Hotline der L-Bank auch nicht. Also: Besser aufpassen, sich selbst informieren (und zwar dort, wo auch die Entscheidungen getroffen werden) und immer alles schön anzweifeln, was no profit help schreibt. Dannn wird es schon werden :think

    Jetzt warte ich auf eine respektvolle Entschuldigung :winken

    Gruß von einem, der weiß was er schreibt
     
  14. tumi

    tumi

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    Hallo no profit help,

    du hast natürlich vollkommen recht, ich habe es auf der Internetseite noch einmal nachgelesen :respekt . Wenn das so gemeint ist, dass die Wohnraumförderstelle uns vor der L-Bank den entsprechenden Bescheid sendet und das nicht 4Wochen dauert wäre das noch riskierbar.
    Ich hab noch ne Frage:
    Wenn der Antrag durch ist und die Verwendung nicht mehr gegeben ist zwecks freier Wohnung :yikes, kann man den genehmigten Kredit noch ablehnen ohne kosten? In welchem Zeitrahmen müsste das geschehen?

    Gruß und vielen Dank für die schnellen Hilfen!
     
  15. #15 Linda2010, 31.07.2010
    Linda2010

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    Ich habe ein Termin bei der Wohnraumförderstelle ausgemacht und sämtliche Unterlagen, die mir zu dem Zeitpunkt vorlagen, mitgebracht. Die nette Sachbearbeiterin ist mit mir alles durchgegangen, hat sogar gleich die Raten ausgerechnet und mir gesagt, was ich noch an Unterlagen besorgen muss. Anhand der Beispiele und der Hilfe hab ich den Antragsstapel selbst ausgefüllt und wieder an die Wohnraumförderstelle geschickt. Es war alles vollständig und sie hat die Unterlagen binnen 2 Tage an die L-Bank weiter geleitet.

    Bevor ich 2000,- für ne vielleicht 2stündige Arbeit zahle, fülle ich den Antrag lieber selbst aus. Da ist dein Berater auch nicht schneller. :biggthumpup:

    Und da es bei dir ja eine bestehende Wohnung ist, hast du bestimmt schon die Pläne ect. vorliegen. Und den Rest wie Lohnzettel ect. brauchst ja bei jeder anderen Bank auch.
     
  16. Bozo

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    Ich kann nur bestätigen, dass die Wohnraumförderstelle gut und umsonst hilft. Das Beschaffen der Unterlagen kann dir wirklich keiner abnehmen. Und du wirst auch kauf daraum herumkommen, dich ein bisschen mit den Voraussetzungen für die Förderung zu beschäftigen. Ich hatte am Anfang auch mit so einem "Berater" gesprochen, der 1% der Foerdersumme haben wollte. Unnoetig! Das Geld kann man besser investieren. Die Frage bei Dir ist aber: hat der Mann schon was geleistet, was Geld wert ist? Und habt ihr schon etwas schriftlich vereinbart gehabt? Dann musst du natuerlich zahlen. Aber wenn ihr noch keinen Vertrag mit ihm habt, dann glaube ich auch nicht, dass er schon viel Arbeit investiert hat.
    Gruss, bozo
     
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