Wann ist ein Mangel ein Mangel?

Diskutiere Wann ist ein Mangel ein Mangel? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Leider musste ich in der letzten Zeit feststellen, dass mein neu erworbenes Haus mehrere Mängel aufweist. Es handelt sich hierbei teilweise um...

  1. #1 tooonebee, 16.07.2010
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    Leider musste ich in der letzten Zeit feststellen, dass mein neu erworbenes Haus mehrere Mängel aufweist.

    Es handelt sich hierbei teilweise um die Nichteinhaltung von Richtlinien oder Herstellervorgaben.

    z. B. wurden beim Heizestrich die Fugen an den Wänden zu klein ausgelegt und teilweise Fugen zwischen mehreren Räumen nicht eingebracht.

    Bis dato, ca. 1 Jahr nach Fertigstellung gab es noch keine Schäden am Estrich oder den aufgebrachten Belägen.

    Prinzipiell ist es jedoch für mich ein Ausführungsmangel, welcher unter umständen nach mehreren Jahren zu Schäden führen kann.

    Für den Bauträger ist es kein Mangel, da noch keine Schäden vorhanden sind.

    Handelt es sich nun um einen Mangel, welcher vorsorglich durch den Bauträger behoben werden muss, bevor mir eventuell Schäden entstehen?

    Gruß
    Steffen
     
  2. #2 rudi1106, 16.07.2010
    rudi1106

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    Wenn ohne Zustimmung des Auftraggebers die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden, stellt dies für sich genommen einen Mangel dar. Entsprechend kann man auch Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn noch kein Folgeschaden eingetreten ist.
     
  3. #3 ThomasMD, 16.07.2010
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    @tooonebee

    Hast Du eine Idee, wie der BT nachträglich die Wandfugen vergrößern und Trennfugen in den Türöffnungen bei einem Heizestrich herstellen soll?

    Du hast vermutlich im letzten ziemlich kalten Winter ordentlich geheizt und es ist nichts gerissen, hochgekommen etc.?

    Wieso hast Du das erst jetzt festgestellt und vor allem, wie hast Du es festgestellt? Sind ein Jahr nach Fertigstellung noch keine Bodenbeläge, Fliesen, Parkett drin?
     
  4. Gast

    Gast Gast

    das ist doch nun wirklich zu viel des guten, da könnte ja jeder Bauherr vorsorglich alle am Bau beteiligten schon mal auf Schäden (die noch garnicht vorhanden sind) auf evtl versteckte Mängel verklagen!!!!
    Das soll wohl alles ein schlechter Scherz sein :hammer:
     
  5. #5 Tom Köhl, 16.07.2010
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    Du denkst zu schnell. Verklagen müsste man den Bauträger doch erst, wenn der Hersteller des Hauses, der die aRdT nicht angewandt hat, diesen Zustand nicht beheben will. Gehst Du davon schon jetzt aus?

    Ich bin gespannt, wie der Fragesteller die Fragen von ThomasMD beantwortet.

    Oder willst Du sagen, dass die beschriebene Bauqualität den aRdT entspricht?

    Viele Grüße,
    Tom
     
  6. Eric

    Eric

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    Schon mal davon gehört, daß die Gewährleistungsverpflichtung für Mängel keinen Schaden infolge des Mangels voraussetzt?

    Verstoß gegen Vorgaben des Herstellers und Richtlinien, die die Zielrichtung haben, Funktionsbeeinträchtigen usw. zu verhüten, reicht grundsätzlich aus. Auf den Eintritt eines Schadens kommt es nicht an. Du fährst ja auch nicht mit einem Auto, dessen Bremsen bei einer Vollbremsung nicht funktionieren.
     
  7. Gast

    Gast Gast

    ich verstehe die Leute heutzutage auch immer weniger, ein großer Teil kauft sich Häuser vom Bauträger und sind dabei fast ohne Mitspracherecht auf die Ausführung der Arbeiten.
    Man sollte mehr auf die früheren Gepflogenheiten zurückgreifen, das wäre:
    Bauherr sucht ein Grundstück, beauftragt einen Architekten mit der Durchführung des Baues.
    Dieser achtet auf die Einhaltung der Bauregeln und korrekter Ausführung.
    aber nun kommt die Bequemlichkeit der Häuslebauer.
    Mal schnell zur Bank gehen, sehen was für Kredite zu bekommen sind, Bauträgerhaus auskucken, und am besten schon morgen einziehen.
    Bauen braucht Zeit, reifliche Überlegung, und zuverlässige Architekten die auch ihr Handwerk verstehen.
    Nur weil ein super Prospekt wunderschön aussieht muß das nicht zwangsläufig ein perfektes Haus sein, wird es auch in den wenigsten Fällen.

    wollte ich mal loswerden
     
  8. #8 Tom Köhl, 16.07.2010
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  9. lulu66

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    Weiss einer von Euch, wie man an beliebte Grundstücke herankommt? Oft nur über Bauträger...und wie man mit Archis auf die Schnauze fliegen kann, durfte man hier nun auch schon oft genug lesen.
    Da ist dann zwar vielleicht kein Pfusch dabei (wenn der Archi die Überwachung ernst nimmt), aber was hilfts, wenn man über die Rohinstallation von Elektro und Sanitär nicht hinauskommt, weil das Geld wegen massiver Budgetüberreizung durch Kalkulationsfehler alle ist?
     
  10. Gast

    Gast Gast

    Weiss einer von Euch, wie man an beliebte Grundstücke herankommt?

    ... ja, da hilft nur eifriges suchen, Anzeigen lesen, Geduld haben, evtl. Maklerangebote.
    wenn vor dem bauen eindeutige und klare Ausschreibungen gemacht werden kann nicht viel schief gehen, es sei denn der Bauherr(meist Bauherrin) überziehen ihre Vorstellungen während der Bauphase.(üblich)
    Budgetüberreizung durch Kalkulationsfehler
    dann brauchste mehr Geld.
     
  11. #11 RMartin, 16.07.2010
    Zuletzt bearbeitet: 16.07.2010
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    @Werner:
    Dein Beitrag #7 ist aber nicht ernst gemeint?!
    Es ist eigtl. nicht die 'Königsdisziplin' und Aufgabe des Architekten oder des Bauherrn auf Ausführungsqualität der Handwerker permanent zu kontrollieren. Dafür sind die ausführenden Firmen verantwortlich; diese müssen entspr. Qualität liefern; und die Qualitätssicherung obliegt ebenfalls ihnen !!! Einer Handwerkskolonne einen Ausführungsplan in die Hand zu geben - dann zu sagen 'Macht mal' - und sich nicht auf der Baustelle blicken lassen ist eine ganz schwache Bauleitung der Baufirma/ GU/ Bauträger. Der Ausführende muss als erstes die Qualität seiner Handwerker prüfen; und nicht sich diesen Schritt sparen und dem Architekten bzw. dem Bauherrn überlassen.
    Wenn ich oder irgendjemand sich ein Haus kauft/ bauen läßt von einem GU/ Bauträger, der mir eins verkauft und dafür Kohlen kriegt, kann derjenige ein 'funktionierendes', nach anerkannten Regeln der Technik und mängelfreies Haus erwarten. Das müßte eigtl. ohne eigene Qualitätskontrolle des Bauherrn passieren - das dem nicht so ist, weiß ich selber auch. Aber schon mit so einer Einstellung von einem Ausführenden an Bauvorhaben ranzugehen und so zu tun als ob die Einhaltung der Qualität der handwerklichen Arbeiten die Aufgabe des Architekten ist, ist unter aller Kritik.
    Sorry, Werner, aber ich hoffe, dass Du es anders meinst und Du nur bisschen 'unglücklich' formuliert hast.
     
  12. Baumal

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    mit herrn haan`s aussagen bin ich nicht immer konform,
    in diesem fall muß ich ihm recht geben.

    was denkst du mit welchen arbeitern man als
    bauleiternden architekten für einige GU/Bauträger täglich konfrontiert wird?

    ausführungspläne lesende sind exoten, man kann sich glücklich
    schätzen, wen der sub vom sub der deutschen sprache mächtig
    ist und man nicht den ganzen tag englisch, oder mit händen und füssen auf der baustelle
    rummaulen muss....
     
  13. #13 greentux, 17.07.2010
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    In der Tat sind die BTs tlw. wie eine Seuche. Irgendwo ein schönes Grundstück gesehen, steht schon ein Schild drauf:
    Bauen Sie hier ihr Haus xy!
    oder richtiger:
    Wir bauen Ihnen hier ihr Haus xy.

    Was manchmal möglich ist: Dem BT ein paar große Scheine in die Hand drücken und das Grundstück ohne Haus xy erwerben... Es lassen sich mehr BT darauf ein, als man vielleicht vermutet...
     
  14. #14 Gast036816, 17.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mangel?

    moin moin,

    ich verstehe das abschweifen in die grundstück-thematik nicht so ganz.

    Ein mangel liegt dann vor, wenn ein bauwerk oder ein bauteil nicht die vertraglich vereinbarten eigenschaften aufweisen, die konstruktionen nicht den einschlägigen din-vorschriften oder den anerkannten regeln der technik entsprechen. Ein schaden kann die folge eines mangels sein.

    Wenn ein bauteil oder ein bauwerk einen mangel aufweist, ohne das ein folgeschaden eingetreten ist, ist der mangel vorhanden und muss beseitigt werden.

    Hat der bauträger den mangel zu vertreten, so muss er diesen beseitigen, ob mit oder ohne folgeschaden. Ohne folgeschaden kann es nur günstiger sein. Sollte die beseitigung eines mangels nicht wirtschaftlich vertretbar sein, kann minderung oder dergleichen vereinbart werden.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  15. Gast

    Gast Gast

    Wenn ein bauteil oder ein bauwerk einen mangel aufweist, ohne das ein folgeschaden eingetreten ist, ist der mangel vorhanden und muss beseitigt werden

    ist ja Irre, es ist kein Schaden da, aber der muß beseitigt werden???:bef1011:
    blos gut das meine aktive Zeit vorbei ist, denn dann wäre ich wahrscheinlich lieber Müllman
    geworden.
     
  16. #16 Olaf (†), 17.07.2010
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    Dein...

    Verständnisproblem beruht wohl darauf, dass Mangel und Schaden für Dich das gleiche sind. Eine nicht regelkonforme Ausführung (Mangel) birgt die gefahr, das ein Schaden auftritt.
    Sinn würde Deine Auffassung nur machen, wenn jemand auf dem Standpunkt steht: "Hauptsache es hält während des Gewährleistungszeitraums". Und dazu wirst Du oder hast Du doch nicht gehören/gehört. Oder?
     
  17. Julius

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    Ich versuchs mit einem Gleichnis:

    Ein Mangel wäre es, wenn das gekaufte Schiff nicht die (mitbestellten bzw. vorgeschriebenen, und außerdem mitbezahlten) Rettungsboote und Schwimmwesten besitzt.

    Ein Schaden wird aus diesem Mangel erst, wenn der Kahn absäuft oder Jemand über Bord geht...

    Trotzdem ist verständlich, daß dieser Mangel beseitigt werden sollte, bevor er zu einem Schaden führt!
    Oder???
     
  18. #18 Olaf (†), 18.07.2010
    Olaf (†)

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    hab auch noch eins:
    Wenn die Leistung in der Ausbildung mangelhaft sind, entststeht erst mal kein Schaden. Der kommt dann später.
     
  19. #19 RMartin, 18.07.2010
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    Es ist ja gar nicht gesagt, dass immer ein Schaden entstehen muss. Wenn beispielsweise die Maßhaltigkeit nicht eingehalten wird im Rohbau; also ein Raum kleiner ist als geplant, dann führt das nicht unbedingt zu einem Schaden (vorausgesetzt die Ist-Lage der Wände stellt keine Probleme bzgl. TWP dar). Dennoch ist es ein Mangel, da nicht plankonform gebaut und der Kunde erhält nicht das was er bestellt hat. Hier muss dann der Bauherr in Abhängigkeit von der Ist-Größe der Räume und der geplanten Raumnutzung nun überlegen/ verifizieren ob es noch okay so ist.
    Siehe dazu auch die Definition was ein Mangel ist von "rolf a i b" von Seite 1; dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
     
  20. #20 Tom Köhl, 18.07.2010
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    Wie schätzt Ihr denn im vorliegenden Fall die Verhältnismäßigkeit ein (bezüglich der Mangelbehebung)?

    Viele Grüße,
    Tom
     
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