wie schräg dürfen Ständer sein?

Diskutiere wie schräg dürfen Ständer sein? im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Unser nun fertiger Carport kam mir vorne ziemlich schräg vor, also nachgemessen: Die rechten Ständer sind 1,5° nach links geneigt (immerhin gut...

  1. #1 capslock, 19.07.2010
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    Unser nun fertiger Carport kam mir vorne ziemlich schräg vor, also nachgemessen:

    Die rechten Ständer sind 1,5° nach links geneigt (immerhin gut 6 cm über die Gesamthöhe), die linken etwa halb so viel auch nach links, d.h. insgesamt ergibt sich so eine Art windschiefes Zelt. Da der hintere Teil einigermaßen gerade steht, sieht man das mit bloßem Auge.

    Geht sowas nach DIN 18201 - 203? Ist bei Winkelntoleranzen der Bezug die Decke oder die echte Waagerechte?

    Danke
     
  2. #2 RMartin, 19.07.2010
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    DIN 18202-203 gibt dsbzgl. für Stabtragwerke keine brauchbaren Auskünfte. 1,5° sind jedoch definitv zu viel. Die Stützen erhalten bei Schrägstellung teilw. andere Schnittkräfte. Dies wird im Holzbau laut DIN 1052 mit einem Schrägstellungswinkel von 0,005 (Bogenmaß) berücksichtigt.
     
  3. #3 ManfredH, 19.07.2010
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    ManfredH Gast

    Geile Überschrift :D

    *duck und weg*
     
  4. PeMu

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  5. #5 RMartin, 19.07.2010
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    Hm Pemu, hast hier sicherlich nicht Unrecht. Aber wie ist denn in so einem Fall die zulässige Schrägheit/ Schiefheit, bzw. was kann man bei einer Abnahme eines solchen Stabtragwerks als Quelle/ Grundlage für die max. zulässige Schiefstellung der Stützen heranziehen?
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nebenbedingungen .. oder grundlegend die übliche und zu erwartende ausführungsqualität ;)
    die dank volltrunkener leichtmatrosen in allen lagern immer bescheidener wird: deshalb brauchen wir noch eine weitere norm :p


    bei einem einfachen platformframe mit rd. 2,5m höhe eine lotabweichung aller
    stiele von 6cm zu generieren, ist schon nobelpreisverdächtig.
    komisch ist das, wie und bei welchen rahmenbedingungen sowas entsteht ...
    mit nur 2 gramm hirn merkt man beim schneiden der ersten osb, dass
    da was nicht passen kann.
    der planer/überwacher (den es natürlich gibt :p) ) sollte sich gedanken über
    die scheibenbeanspruchung machen.
     
  7. #7 capslock, 20.07.2010
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    Nee, kein OSB, keine Scheiben, ist ein Carport.

    Ich vermute mal, die haben die Fundamente nicht nur hinsichtlich Position, sondern auch hinsichtlich Höhe nicht richtig ausgemessen und wollten dann die schon abgelängten und mit Metallzapfen versehenen Stiele nicht mehr kürzen.

    Da der Inhaber sich immer noch ziert, die voll auf Kante stehenden Stiele zu verrücken, war meine Hoffnung, zusammen mit der Schrägstellung eben dieser Stiele hätte ich langsam genug Argumente.
     
  8. #8 RMartin, 20.07.2010
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    Gut, ich habe auch lieber 'irgendwas' schwarz auf weiß, auf was man dann als Basis für eine Mängelrüge zurückgreifen kann.
    Aber das ist nicht zwingend notwendig; Du erstellst eine Mängelrüge, da Du der Meinung bist, dass nicht plankonform gearbeitet wurde. Dass Abweichungen da sind, ist ja wohl Tatsache. Daraufhin ist dann der Ausführende in der Pflicht diesen Mangel entweder zu beheben oder Dir nachzuweisen, dass dies kein Mangel ist.
     
  9. mls

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    plankonform?
    diese pläne kann ich mir lebhaft vorstellen :D
    die richtige statik ebenso.

    und .. warum soll sich der ausführende mühen, "normkonformität" o.ä.
    nachzuweisen: hält doch :mega_lol:

    wenn bei einem bau so viel schiefläuft, gibt´s dafür einen grund ..
     
  10. #10 RMartin, 20.07.2010
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    Ne, mls. Es ist die Pflicht der Firma eine korrekte Ausführung nachzuweisen. Schreibe ich eine Mängelrüge weshalb auch immer, muss sie sich dazu äußern.
    Bei einem sichtbaren Umstand wie der Nichteinhaltung von Winkelgenauigkeiten reicht da kein "Hält doch!". Dann verlange ich als Auftraggeber eine Verifikation.
     
  11. PeMu

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    Nee genauso nicht. Das spricht mls an.
    Nicht der Auftraggeber verlangt, der Auftraggeber tut und macht, sein beauftragter hirnbeflissener Lenker und Denker
     
  12. #12 RMartin, 20.07.2010
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    Wieso soll der Auftraggeber das tun?! Wenn ich einen Mangel sehe, dann 'sage' ich das. Wird der Mangel nicht behoben oder der Ausführende überzeugt mich anhand von 'sauberen' Unterlagen/ Nachweisen vom Gegenteil, dann wird das Gewerk/ Bauwerk nicht abgenommen und es gibt kein Geld. Ganz einfach. [Die Verhältnismäßigkeit muss natürlich stimmen.] Gut, dann ist der AG natürlich wieder am Zug - aber halt auf Kosten vom AN....
    Wenn der Ausführende den Mangel anerkennt und nicht weiter weiß - dann ist selbstverständlich ebenfalls wieder der AG (mit seinen 'Denkern') gefragt - das Projekt soll ja irgendwann fertig werden. Natürlich auch wenn der AN eine Lösung des Problems präsentiert - zur Prüfung.
     
  13. #13 RMartin, 20.07.2010
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    Nachtrag zu #12 (leider zu spät zum korrigieren):
    Es muss natürlich heissen:
    "...überzeugt mich anhand von 'sauberen' Unterlagen/ Nachweisen nicht vom Gegenteil,..."

    Sorry, aber tippen will auch gelernt sein...
     
  14. #14 capslock, 29.07.2010
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    War dann letztlich keine große Diskussion. Leute wurden sofort zum Nachmessen vorbeigeschickt. "Oh, das hatten wir gar nicht gesehen. Darf natürlich nicht sein, machen wir weg."
     
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