Mit WDVS öffentlichen Grund überbauen (Gehweg)

Diskutiere Mit WDVS öffentlichen Grund überbauen (Gehweg) im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, hoffe ich bin hier richtig mit meiner Anfrage! Ich möchte meinen Altbau mit einem WDVS dämmen. Dazu müsste ich aber auf der...

  1. #1 charles, 20.07.2010
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    Hallo,

    hoffe ich bin hier richtig mit meiner Anfrage!

    Ich möchte meinen Altbau mit einem WDVS dämmen. Dazu müsste ich aber auf der Strassenseite den 1,40m Gehweg um etwa 16 cm (EPS oder Mineralwolle. Was genau steht noch nicht fest, ist eine Sache des Preises) überbauen.

    Habe schon bei der zuständigen Behörde angefragt, aber dem Chef da ist das zu dick, er möchte das wir was dünneres nehmen. Das gibt natürlich (Resol), kostet aber auch viel mehr, unterm Strich ist das, so glaube ich, für mich auch nicht wirtschaftlich (von wegen Amortisierung..).

    Gibt es überhaupt irgendwelche Vorschriften in denen steht ob und wie ich öffentlichen Grund überbauen darf und wenn ja wie dick.

    Geht die ENEV nicht vor Stadtrecht? Darf die Stadt bestimmen wie dick ich mein Haus dämmen darf? Muss ich wirklich was dünnes nehmen nur weil der Chef vom Amt auf die neusten Dämmmaterialien abfährt.

    Wie soll ich vorgehen um die dicke Dämmung genehmigt zu bekommen?

    Vielen Dank im Vorrau für Eure Tips!

    Gruß

    Charly
     
  2. lulu66

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    Genaues kann ich dir nicht sagen, aber für die weiteren Diskussionen könnte es hilfreich sein, sich vor Augen zu führen, dass man grundsätzlich erstmal nur seinen eigenen Grund und Boden be- und überbauen kann.

    Deine Fragestellung lässt vermuten, dass deine Einstellung in der Hinsicht leichten Korrekturbedarf hat.
     
  3. #3 Bautine, 20.07.2010
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    In unserer Straße (Gehweg an dieser Stelle nur ca. 60 cm breit) wurde ein Haus gedämmt, Dämmung ragt in den Gehweg (ca. 15 cm - geschätzt) und geht runter bis auf ca. 1m über Gehwegniveau. Ich gehe mal von Genehmigung aus, da auf der Gartenseite größere Umbauten gemacht wurden und ein Baustellenschild aufgehängt wurde.

    Bei meinem Elternhaus müsste eine Dämmung sogar in den Straßenraum ragen - die Straße hat keinen Bürgersteig und ist nur 3,95 m breit. Ich fürchte mal, in einem solchen Fall müsste man platzsparende Dämmmaterialien verwenden.
     
  4. Julius

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    Dabei sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, daß bei nachträglicher Anbringung von WDVS in der Regel das Interesse der Allgemeinheit gegenüber dem des Hauseigentümers überwiegt.

    Ganz einfache, bewährte Vorgehensweise:
    Der Behörde die schlichte Wahl lassen zwischen "es wird so gemacht, wie ich es möchte" und "es wird gar nicht gemacht"...!

    Wenn wirklich der Platz knapp ist (schmaler Gehweg oder so) kann man ja als Kompromiß die unteren gut 2m dünner ausführen (egal, ob das durch hochdämmendes Material oder einfach dünnere Schicht mit dann eben geringerer Dämmwirkung erreicht wird).
     
  5. #5 charles, 20.07.2010
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    Das heisst der Gehweg geht vor? Ich darf nicht dämmen auch wenns die ENEV vorschreibt?

    Darauf wird es wohl hinauslaufen. Aber vllt hat ja noch jemand eine Idee wie man das umgehen kann. Außerdem empfinde ich das "es wird so gemacht, wie ich es möchte, oder garnicht" schon ein bischen als persönliche Willkür.[/QUOTE]
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2010
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    Du musst nicht dämmen. Nur wenn Du dämmst, dann musst Du bestimmte Mindestwerte erreichen bzw unterschreiten.

    Wenn Dein Nachbar einfach sein Auto in Deine Einfahrt stellt, weil seine als Spielplatz gebraucht wird, was würdest Du sagen? Und würdest Du Dir den Vorwurf der Willkür gefallen lassen? :D
     
  7. #7 charles, 20.07.2010
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    Das ist aber jetzt ein bischen weit hergeholt oder ;-). Und wenn es keine festen Vorschriften gibt zb. max 15 cm, oder z.b. es ist komplett verboten, dann ist "du machst es so wie ich es will" sehr wohl willkürlich.

    Er könnte ja auch sagen: Hey ich finds gut das sie Energiesparen wollen, und das sie es kostengünstig machen wollen kann ich auch verstehen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2010
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    Äääääääääääääääähhhh ????

    Die Strasse gehört der Allgemeinheit, vertreten durch die Kommune.
    Die muss gar nichts. Nicht einen Zentimeter Überbauung dulden. Auch nicht, wenn der Fußweg 100 m breit wäre!!!

    Wenn sie es doch zulässt, dann ist das Kulanz/Höflichkeit/Hilfe, bei der sie durchaus über z.B. Materialart und -dicke mitbestimmen kann.

    P U N K T!
     
  9. lulu66

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    Ok, doch stärkerer Korrekturbedarf :mega_lol:
     
  10. #10 charles, 20.07.2010
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    Hallo?????

    Was heist hier Äääääääääääääääääääääääääääh??????, gehts auch höflicher?

    Ich habe nie behauptet das sie es dulden muss. Und wenn mir jemand etwas diktiert ist das weder Kulanz, Höflichkeit und schon gar keine Hilfe.
     
  11. #11 Jessi75, 20.07.2010
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    Naja, stell dir mal vor, das Hau deines Nachbarn steht auf der Grenze. Dein Nachbar möchte nun dämmen. Wenn er also 15 cm über die Grenze geht, und du es ihm erlauben musst, ist es ja auch Kulanz, Höflichkeit oder Hilfe. Denn für ihn gilt die EnEv genau so wie für dich auch. Ist doch eigentlich das Gleiche.
     
  12. #12 charles, 20.07.2010
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    Stimmt, dann ist es Höflichkeit, Hilfe, Kulanz oder einfach Nachbarschaftsnettigkeit. ABER ich schreibe ihm ja dann auch nicht vor wie dick er dämmen darf. Oder jedenfalls könnte man das bei einem Bier auf der Terasse besprechen (das das mit der Behörde nicht geht is mir auch klar).
     
  13. #13 BauKran, 20.07.2010
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    Es gäbe doch auch zumindest theoretisch die Möglichkeit der Innendämmung...

    In so fern wäre ich um jeden cm, den die Stadt mir erlaubt, zu überbauen - auch wenn es mehr kosten würde...
     
  14. #14 Jessi75, 21.07.2010
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    Wieso nicht? Wenn dein Nachbar sagt, er möchte - was weiß ich - 30 cm dämmen und du sagst, er darf aber nur 10 cm auf dein Grundstück kommen ist es immer noch eine Nettigkeit und Höflichkeit bla bla und dein Nachbar ist trotzdem nicht zufrieden. Genau so wie du jetzt. Die Gemeinde erlaubt dir zu überbauen aber halt nicht in dem Umfang wie du es gerne möchtest. Ist doch völlig legitim! Aber anscheinend willst du es nicht verstehen...
     
  15. #15 Bauwahn, 21.07.2010
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    Im übrigen wurde der Vorschlag ja schon gemacht, als Kompromiß anzubieten, am relevanten Teil bis- was-weiß ich, 2,50 m Höhe - eine teuere, dünnere PU-Dämmung anzubringen und den Rest dann in der gewünschten Dicke auszuführen. Das wird die Wiretschaftlichkeit nicht völlig ruinieren.
     
  16. #16 charles, 07.02.2011
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    So ihr Lieben,

    nach zähem Ringen hab ich mich mit den Behörden geinigt, wir dürfen öffentlichen Grund um 10 cm überbauen.

    Hab auch schon ein paar Angebote für das WDVS und steh erneut etwas ratlos da.

    Angebot 1: Dämmplatte, 10cm dick mit WLG 027: ganzschön teuer.

    Angebot 2: Dämmplatte, 10cmdick mit WLG 032: Preis schon deutlich erträglicher!

    Meine Frage jetzt was soll ich nehmen? Klar ist schon je niedriger die WLG desto besser aber auch teuerer.


    Kann man ungefähr beziffern wleche Nachteile ich bei Verwendung der 32er gegenüber der 27er Platte habe? (In € oder Liter Heizöl).
    Rechnen sich die hohen Investitionskosten der 27er Platte.

    Ich wills jetzt nich auf Heller und Pfennig, aber ich hab garkeine Ahnung auf die Auswirkung der entsprechenden WLG.

    Vielen Dank im Vorraus!

    Charles
     
Thema: Mit WDVS öffentlichen Grund überbauen (Gehweg)
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