Treppe passt nicht - wer zahlt?

Diskutiere Treppe passt nicht - wer zahlt? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe meine Treppe (Stahlrohrkonstruktion) nach Zeichnung bestellt. Die zwei der drei Treppenläufe passen nicht rein, weil der...

  1. #1 holgerfitzner, 21.07.2010
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    Hallo,
    ich habe meine Treppe (Stahlrohrkonstruktion) nach Zeichnung bestellt.
    Die zwei der drei Treppenläufe passen nicht rein, weil der Rohbauer den Abstand Decke zu Decke um ca. 5-6cm überschritten hat.

    Jetzt stellt sich die Frage wer für die Kosten (3000€) aufkommt? Meiner Meinung liegt die Schuld beim Rohbauer. Dieser sieht die Schuld bei mir, weil ich Ihn hätte informieren müssen, dass die Treppe nach Zeichnung gebaut wird bzw. der Treppenbauer hätte messen müssen.

    WIe seht ihr die Lage?
    Mündlich hat mir der Rohbauer die Übernahme von 50% der Kosten zugesagt. Soll ich annehmen?
    Danke
    Holger
     
  2. Gast

    Gast Gast

    meiner Meinung nach liegt die Schuld an beiden, da der Rohbauer warscheinlich die Toleranzen überschritten hat.
    zum anderen wurde vor Bestellung der Treppe nicht das tatsächliche Maß ermittelt.
    im Normalfall mißt der Treppenbauer selbst aus.
     
  3. bernix

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    ...kommt auf den Auftrag an: Ein Auftrag auf Zeichnung ist im Metallbau nicht unüblich (im EFH-Bereich vielleicht weniger, zugegeben). Wenn die Ausführung ausdrücklich nach Zeichnung bestellt wurde, dann ist er aussen vor...
    Vermutlich wirds in der AB auch irgendwo einen Haftungsausschluss geben.
    -
    Der Rohbauer kann vielleicht auch nicht haftbar gemacht werden...gewisse Toleranzen gibts immer...
    -
    Hauptschuld trägt für mich derjenige, der nach Erstellung des Rohbaues nicht nachgemessen hat. Möglicherweise wäre hier noch die Gelegenheit gewesen, die Treppe kostenfrei anzupassen....
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Auf die Idee ohne weitere Kommunikation nach Zeichnung zu bestellen kommen wohl nur Maschinenbauer...

    Das Thema Toleranzen ist nicht bekannt?
     
  5. #5 Shai Hulud, 22.07.2010
    Shai Hulud

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    Im Maschinenbau hat ein Freimaß auf 2000-4000mm Länge bei mittlerer Toleranzklasse ein Grenzabmaß von +-2mm (DIN ISO 2768-1).
     
  6. Dingo

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    Der Rohbauer ist froh das richtige Grundstück zu finden...
    *duck und wech*
     
  7. #7 holgerfitzner, 22.07.2010
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    Ich habe bewusst die Treppe nach Zeichnung bestellt, um nicht bis zur Rohbaufertigstellung zu warten.
    Das heißt der Treppenbauer ist abgesichert.

    Sind 5-6cm bei 2,8m noch in der Toleranz? Ausserdem hat der Rohbauer die Decken um 3cm dicker gemacht ohne mir Bescheid zu sagen.

    Gut ich habe ihm auch nicht direkt gesagt, dass die Treppe nach zeihnung bestellt wird. Mein Nachbar hat mit den gleichem Treppenbauer und Rohbauer die gleiche Vorgehensweise gewählt und es hat funktioniert.

    Also wie sollten die Kosten geteilt werden? Ich würde max. 30% zahlen wollen, weil ich die Hauptschuld beim Rohbauer sehen.
     
  8. #8 wasweissich, 22.07.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    an des rohbauers stelle würde ich dir 5% anbieten , wenn ich dich gut leiden könnte vielleicht 6% ..........
     
  9. Gast

    Gast Gast

  10. #10 ManfredH, 23.07.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    O Ja, ich habe es ihm gesagt
    O Nein, ich habe es ihm nicht gesagt

    Zutreffendes bitte ankreuzen
     
  11. PeMu

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    Dann muss der Bauleiter da auch mal hin und beim Einschalen mit dem Polier nachmessen. check und Toleranzen mit vorhalten. Das ist Rohbau. Auch wenn die Abweichung etwas hoch ist. -> hätte man früher merken können.

    Außerdem sollte die Konstruktion so sein, dass man eine Lösung zum anpassen findet.

    Wo treibt sich denn der Bauleiter rum? Erste Baustelle?
     
  12. #12 Thomas B, 23.07.2010
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    ...welcher Bauleiter....?
     
  13. #13 tischlerteam, 23.07.2010
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    Wenn wir nach Zeichnung fertigen sollen weil der Auftraggeber selbst montieren möchte (um vielleicht Geld zu sparen wenn auch an falscher Stelle), dann fertigen wir nach Zeichnung.

    Wenn es nachher nicht passt ist nicht unsere Schuld, denn wir kennen ja die Gegebenheiten nicht und die interessieren uns auch nicht wirklich.
    Ich würde sagen tja dumm gelaufen.............hoffendlich was daraus gelernt.

    Gruß Tischlerteam
     
  14. PeMu

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    Klar, nur sollte der Besteller sich dann um Aufmaß und Zeichnungskorrektur kümmern.
     
  15. #15 MoRüBe, 23.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ...

    ...:mega_lol:

    :28:
     
  16. #16 Thomas B, 23.07.2010
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    Nun sind 5-6 cm sicher zu viel des Guten...aber auch schon 2 oder 3 cm wären sehr stolperförderlich: Schließlich wäre dann die erste oder letzte Stufe zu hoch oder zu flach...eine echte Stoplerfalle. Und solche 2-3cm sind schnell beisammen, wenn z.B. die Rohbaulichte etwas mehr wurde (Mörtelfuge unter der ersten Steinschicht zum Ausgleichen von Unebenheiten in der Decke), normales Toleranz der Decke, vielleicht etwas schräg -> Estrichmehrstärke usw. usf.

    Ein derat wichtiges Bauteil, das zudem alle Geschoße miteinander verbindet, also prädestiniert dafgür ist Maßabweichungen gut sichtbar aufzuzeigen macht man nicht nach Plan bzw. ohne Maßkontrolle. Mein Fazit: selber schuld.

    Thomas
     
  17. Baumal

    Baumal

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    ich bin ehrlich gesagt noch nie auf die
    idee gekommen eine treppe nach zeichnung
    zu beauftragen.

    treppenbauer bekommt zeichnung, macht ein angebot..
    treppenbauer kommt zur baustelle, nimmt aufmass...
    treppenbauer korrirgiert zeichnung, nach tatsächlicher höhe..
    zeichnung wird freigegeben...
    treppenbauer baut treppe....

    fertig...

    alles andere wäre mir zu heiß.
     
  18. #18 Gast036816, 23.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    toleranzen

    moin moin,

    50 - 60 mm sind zu viel an abweichungen. Meines wissens nach sind 16 mm im rohbau bis 3,00 m aufrisshöhe zulässig.

    Mein vorschlag:

    55 mm toleranz (mittleres maß) = 100 %
    16 mm toleranz zulässig für den bauunternehmer = 29 % der abweichung,
    39 mm toleranz über zulässigem maß = 71 % der abweichung,

    Auftraggeber trägt 29 % der mehrkosten, der bauunternehmer trägt 71 % der mehrkosten treppenänderung. Wenn die abweichungen des bauunternehmers +/- 16 mm betragen würden, dann wären kosten aus änderung der treppe ohne örtliches aufmaß zu 100 % zu lasten des bauherren gehen.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  19. bernix

    bernix

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    ...beim Nachbar hat es funktioniert...Zufall oder weil der Nachbar es dem Rohbauer gesagt hat...?!

    Ich bin hier wie Thomas B der Meinung dass die Schuldfrage eindeutig ist.
    Wenn der Rohbauer eine Kostenbeteiligung in der Höhe anbietet....dann nehmen und glücklich sein...bevor er es sich anders überlegt (vielleicht liest er hier mit)
     
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