Grenzbebauung - Wärmedämmung - Hessen - Fragen dazu

Diskutiere Grenzbebauung - Wärmedämmung - Hessen - Fragen dazu im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo und guten Morgen Situation wie folgt. Haus steht mit fensterlosen Außenwand/Giebelseite auf der Grenze. An der Wand ist die Garage...

  1. Robson

    Robson

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    Hallo und guten Morgen

    Situation wie folgt.

    Haus steht mit fensterlosen Außenwand/Giebelseite auf der Grenze.
    An der Wand ist die Garage des Nachbarns dran - Höhe ca. 2,50m

    Um eine Wärmedämmung durchzu führen müßte das Nachbargrundstück quasi überbaut werden.
    Die Dämmung müßte ja über der Garage des Nachbars aufhören.
    Holt sich damit Probleme ins Haus?
    Auch müßte das Dach, bzw. der Dachüberstand angepaßt werden, da der derzeitige Überstand
    für eine Dämmung nicht ausreicht.

    Wie müßte das ganze korrekterweise ablaufen das beide Parteien zufrieden sind?
    Insofern der Nachbar nicht von vornerein Nein sagt.

    Wie wird das in der Regel bei normaler Nachbarschaft gehandhabt?
    Mündliche Absprache, Vertrag, Eintrag ins Grundbuch, überbautes Grundstück kaufen,
    Abschlagszahlung, Abfindung?

    Rechtlich gesehen, soweit ich dies ergooglen konnte, hat man kein Recht auf Wärmedämmung
    wenn diese über die Grenze als Überbauung auf das Nachbargrundstück kommt.

    Grüße
    Robson
     
  2. #2 samosir, 22.07.2010
    samosir

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    Hallo Robson,

    als leidgeprüfter Besitzer eines Grundstücks mit Grenzbebauung in Hessen kann ich zum Thema Überbauung durch WDVS dir nur wünschen, dass du einen einsichtigen und wohlgesonnen Nachbarn hast.

    Am 10. Dezember 2009 wurde das Hessiche Nachbarrechtgesetz geändert.

    http://www.rv.hessenrecht.hessen.de...e=0.0&paramfromHL=true#jlr-NachbGHE1962V1P10a

    In §10a wurde eingefügt, dass der Nachbar eine Überbauung durch Wärmedämmung unter bestimmtem Bedingungen zu dulden hat.

    Wenn dein Nachbar allerdings nicht mitspielt, dann musst du dich leider selbst darum kümmern, das du dieses Recht auch bekommst. Das kostet Zeit und Geld und hat einen ungewissen Ausgang.

    Ich empfehle dir, mit dem Nachbar zu reden und zu versuchen Ihn durch das wedeln mit Geld oder dem Angebot sonstiger Gefälligkeiten zur Zustimmung zu bewegen. Und auf jeden Fall die Absprachen schriftlich fixieren.
    Nach meinen Informationen muss die Überbauung sonst nicht eingetragen werden, da sie auch keine Wirkung auf die Abstandsflächen hat.

    Viel Glück!
    Samosir
     
  3. Robson

    Robson

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    Hallo

    @samosir
    Danke für deine Info und den Link.

    Nach meinem Posting hier habe ich weitergegoogelt und bin u.a. auch auf
    folgende Seite bzw. Info gestoßen:

    Berlin und Hessen modernisieren ihre Nachbargesetze
    http://www.weka.de/kommunalverwaltung/6586--.html?content_id=37292147&va=22930374

    Hier stehen auch noch die Voraussetzungen unter denen man §10a in Anspruch nehmen kann.
    Auch steht hier das man zum finanziellen Ausgleich verpflichtet ist.

    Was ich aber nun nicht weiß ist wie man verfahren sollte um das ganze
    bei gütlicher Einigung und Absprache festzuhalten.

    Vertrag, Eintrag ins Grundbuch?

    Was können die Experten zu diesem Thema beisteuern?

    Grüße
    Robson
     
Thema: Grenzbebauung - Wärmedämmung - Hessen - Fragen dazu
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