Ohne Vorkasse geht es nicht weiter

Diskutiere Ohne Vorkasse geht es nicht weiter im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Bauunternehmer weigert sich die Putz- und Estricharbeiten anzuweisen wenn wir nicht mit der Abschlagssumme in Vorkasse gehen. Er sagt wir...

  1. #1 Bauzeichner, 22.07.2010
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    Unser Bauunternehmer weigert sich die Putz- und Estricharbeiten anzuweisen wenn wir nicht mit der Abschlagssumme in Vorkasse gehen. Er sagt wir hätten die anderen Gewerke nach fertigstellung nicht pünktlich bezahlt was Quatsch ist und auch von der Bank mit einem Brief bestätigt wurde. Mein Gefühl ist das der BU nicht genug Geld hat um selber in Vorkasse zu gehen und nur Ausreden vorschiebt. Und nun die Frage. Kann ich den Typen jetzt in die Wüste schicken oder bin ich an den Vertrag gebunden? (hat auch die Fristen nicht einhalten können)
     
  2. #2 Thomas B, 22.07.2010
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    ...was ist denn vetraglich vereinbart? Sollte keine Vorkasse vereinbart sein, so waäre seine Forderung eine einseitige Vertragsänderung, der m.E. nicht zuzustimmen wäre.

    Sollte er weiterhin auf Vorkasse beharren und eine Weiterführung des BV ohne VK ablehnen, so sollte man dem BU sehr deutlich darauf hinweisen, was dies für Konsequenzen haben könnte (z.B. Schadensersatz, Mehrkosten bei Vetragskündigung durch Weiterführung durch Fremdhandwerker, usw.). Dies sollte aber tunlichst von jemandem gemacht werden, der etwas davon versteht. Ein RA für Baurecht wäre hier der richtige Ansprechpartner....
     
  3. #3 MoRüBe, 22.07.2010
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    zunächst einmal...

    ... sind Verträge einzuhalten. Von beiden Seiten. Da hier aber niemand weiß, wie der vertrag aussieht und niemand die genaue Situation kennt, kann nur die berühmte anwaltliche Beratung weiter helfen :konfusius
     
  4. #4 Olaf (†), 22.07.2010
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    Deiner Einschätzung stimme ich Dir zu - hier ist was faul.

    a) Wüste schicken geht so einfach nicht
    b) sag ihm, er soll Dir ne Bürgschaft über den Betrag bringen, dann machst Du es (Möglichkeit, um es weitergehen zu lassen, Anspruch dürfte er keinen haben)
    c) Setz ihn in Verzug!
    d) Such Dir immer schon mal nen Bauanwalt, der sich im Vertragsrecht auskennt - das wird vermutlich lustisch und anstrengender
     
  5. #5 Bauzeichner, 22.07.2010
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    Erfahrungen

    Ok das war schnell!

    Erstmal danke für die Antworten.

    Anwalt hab ich. Mein Problem ist nur das ich mir einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit nicht leisten kann. Aber ich komme wohl nicht drumrum. Man! ich könnt mir in den Hintern beissen. Nun gut. Hat jemand Erfahrung mit so einem Problem bzw. schon einmal durchgemacht?
     
  6. R.B.

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    Wer sagt denn, dass es zu einem langen Rechtsstreit kommen muss?

    Vielleicht löst sich das Problem wenn die Firma merkt, dass DU nicht allein auf verlorenem Posten stehst. Manche brauchen halt den Wink mit dem Zaunpfahl.

    Dein RA soll jetzt keinen Prozess anstrengen, sondern zuerst einmal Deine Position klären, und Wege aufzeigen wie man weiter verfahren kann.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 sk8goat, 22.07.2010
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    Meine Erfahrung mit so einem Problem ist, dass man sich auf gar keinen Fall auf Vorkasse einlassen sollte. Das wird nicht honoriert, im Gegenteil.
    Ich nehme an, du bist in der üblichen GU-Kiste. Da gibt es einen Zahlungsplan/Leistungsplan und dann müssen sich beide Vertragspartner halten. Du solltest deinen Bauunternehmer darauf hinweisen. Und als 'entgegenkommen' bietest du ihm an, dass er nicht weiterarbeiten muss, bis die Zahlung eingegangen ist.
    Ich würde auch nicht sofort zum RA rennen, sondern kurz und bündig deinen Standpunkt klarmachen und erst mit dem RA drohen. Oft hilft schon die Drohung.

    P.S.: einen langen und kostenintensiven Rechtsstreit kann sich dein BU wohl genausowenig leisten, deshalb wird er wohl eher auch einlenken als streiten. Viele probieren halt mal wie weit man beim AG gehen, bzw. wo dessen persönliche Schmerzgrenze ist.
     
  8. #8 Bauzeichner, 22.07.2010
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    so long

    So haben jetzt nach Rücksprache mit dem Anwalt einen Brief geschrieben. Inhalt: Soll bitte bis zum soundso Arbeit wieder aufnehmen und bis zum soundso Fertigstellen. Aufstellung der Teilgewerke (also kleinere Bauabschnitte und nicht alles auf einmal, Putz,Estrich,Fliesen usw)und nach jedem Schritt den er Fertig hat wird bezahlt.(im Grunde so wie der Vertrag das auch vorsieht hmm) Ich denke das er nicht genug Kapital hat um alles in Vorkasse zu zahlen,das aber nicht zugeben will oder kann oder was auch immer. Und alles nüchtern bis freundlich geschrieben.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Das ist wichtig, denn auf keinen Fall sollten Emotionen mit in´s Spiel kommen.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Gast036816, 23.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vorkasse

    moin moin,

    vorkasse kann der auftragnehmer erhalten, wenn er über den gleichen betrag eine bankbürgschaft vorlegt. Wenn vorkasse, dann sicherheit für beide vertragsparteien.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  11. oberh

    oberh

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    Hi!

    Nach BGB besteht eine gesetzliche Vorleistungspflicht des GU.

    Der Zahlungsplan mag Bestandteil des Vertrages sein, er muss aber auch dem Wertzuwachs des Bauherren entsprechen.

    Verlangt der GU nun Vorkasse, dann wandelt er seine Pflicht in eine unangemessene Benachteiligung Deiner Person um.

    Einmal abgesehen davon beinhalten die Zahlungspläne abweichend vom MaBV durchaus schon Überzahlungen ...
    So wenigstens meine Erfahrung mit meinem GU.
     
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