Eingriff von Fremdfirma

Diskutiere Eingriff von Fremdfirma im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo! Folgendes Problem: Von einer Firma wurden Fertignasszellen geliefert. Diese wurden lt. Plänen ausgeführt und waren mängelfrei. Vom...

  1. #1 escapology, 26.07.2010
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    Hallo!

    Folgendes Problem: Von einer Firma wurden Fertignasszellen geliefert. Diese wurden lt. Plänen ausgeführt und waren mängelfrei. Vom Bauherren wurden jedoch Mängel angezeigt. Nach einer Besichtigung vor Ort wurde festgestellt, dass die Nasszellen durch eine Fremdfirma beschädigt wurde und an z.B. der Nasszellendecken herumgepfuscht wurde (Decken nachgestrichen, Revisionsöffnungen diletantisch ausgetauscht - grundlos!, usw.).
    Wie könnte nun die Nasszellenfirma vorgehen? Durch den Eingriff der Fremdfirma kann ja keine Gewährleistung mehr auf die einwandfrei gelieferten Nasszellen gegeben werden oder? Kommt man aus der VOB in solchen Fällen heraus?

    Danke!
    Günther
     
  2. bernix

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    Was wurde bemängelt?
     
  3. #3 escapology, 26.07.2010
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    Bemängelt wurden z.b. die Decken der Nasszellen - Anstrich weist farbunterschiede auf - dies aber nur dadurch dass die Fremdfirma die Decken nachgestrichen hat! Weiters Verschmutzung in den Zellen, aber durch Hantieren der Fremdfirma mit Pistolenschaum.
    Dann wurde bemängelt dass die Papierrollenhalter wackeln, also nicht fest genug angeschraubt sind, und das nachdem ein Mitarbeiter diese mit 4 Schrauben nochmals befestigt hat. Und der Mitarbeiter ist 100% verlässlich!
    Weitere Mängel: Unterkonstrukion der Nasszellendecke entspricht angeblich nicht den "einschlägigen Vorschriften" - Die Decke besteht aber aus 2 Gipsfaserplatten und einer Unterkonstruktion aus Stahlblech-Omegaprofilen, und sie hält 3 Erwachsene Männer ohne nachzugeben - dies ist anscheinend nicht genug, obwohl die Decken nichttragend ist, also keine Belastungen darauf wirken!
    Ein Mangel ist angeblich noch die Ausführung des Nasszellenbodens, der nicht lt. freigegebener Zeichnung ausgeführt wurde. Sprich es wurde eine Betonplatte gezeichnet, aber eine Betonplatte mit umlaufendem Stahlprofil - also Einfassung und für zusätzliche Stabilität - ausgeführt (Sehe ich eigentlich als Verbesserung gegenüber Planung?).
     
  4. #4 escapology, 26.07.2010
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    Korrektur: eine 19mm V100-Spanplatte UND 2 Gipsfaserplatten UND eine Unterkonstruktion...
     
  5. bernix

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    Die Veränderungen/Mängel durch Dritte sind sicher leicht ablehnbar.

    Wegen der Papierrollenhalter würde ich ggf nochmal einen Ortstermin machen.

    Ob es "einschlägigige Vorschriften" für die Ausführung einer Nasszellendecke gibt weiß ich nicht. Gefühlsmässig halte ich die Konstruktion für überdimensioniert.
    Was war vereinbart?
    Man kann hier allenfalls spekulieren ob der AG nochmals oberhalb der Zelle an die Rohdecke muss und für ihn der Montage-/Demontage aufwand unerwartet erhöht ist (das Nachstreichen der Decken könnte ein Anhaltspunkt sein)

    Stahlrahmen im Boden einer Naßzelle? (Edelstahl?) Da würde ich als Besteller auch genau hinschauen....
    Vielleicht enthalten deine Auftragsbedingungen einen Passus der Änderungen erlaubt " wenn es dem technischen Fortschritt "dient...

    Grundsätzlich hab ich den Eindruck dass Du deine Bedingungen mal von einem Rechtsanwalt durchsehen lassen solltest.
     
  6. bernix

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    Noch mal zur Klarheit: "sicher leich ablehnbar" heißt: Ich gehe davon aus das ein solcher Standardpassus in deinen Bedingungen vorhanden ist. ...

    ...den Ortstermin: Um ggf den Punkt von der Liste zu bringen und mehr Hintergrundinfos zu bekommen ...und um das Problem ggf im direkten Gespräch zu lösen.

    Und: Termin beim Anwalt buchen!
     
  7. #7 Manfred Abt, 26.07.2010
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    Zu klären ist hier zuerst einmal das Vertragsverhältnis.

    Wenn AN z.B. einen VOB-Auftrag zur Lieferung und Einbau der Nasszellen hatte dann hat er sein Werk auch bis zur Abnahme durch den Bauherrn zu schützen. Dieser Schutz bleibt sein eigenes Bier, er kann aber versuchen, Schadensersatzforderungen gegen den Verursacher der Beschädigungen geltend zu machen.

    Wenn der Lieferant der Nasszellen diese zum bauseitigen Einbau geliefert hat dann braucht der Lieferant ein Protokoll zur Übernahme in einwandfreiem Zustand, in der Regel läuft dies auf dem Lieferschein, der vom Empfänger der Ware oder dessen Vertreter zu unterschreiben ist.

    Andere benannten Mängel sind dann wohl tatsächlich eher Abweichung vom Plansoll und damit nicht von Fremdfirmen zu vertreten. Da kommt es nur auf den Unterschied zwischen Vertragssoll und Lieferung an.
     
  8. #8 escapology, 26.07.2010
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    Danke für die Antworten.
    Es handelt sich um werkseitig vorgefertigte Nasszellen die mit einem Kran ins Gebäude eingebracht wurden. Abweichungen vom Plan sind eben dadurch gegeben, dass sich die ausgeführte Konstruktion des Bodens zur Zeichnung durch ein umlaufendes verzinktes Stahlprofil, welches den Betonboden zusätzlich verstärkt, unterscheidet. Dies stellt meiner Meinung nach eine qualitative Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung dar.

    Die Nasszellen sind durch eine versperrte Bautüre geschützt, wobei nur dem Bauherrn (Baufirma) ein Schlüssel übergeben wurde.
    Lieferscheine gab es natürlich. Hier wurden keine Beanstandungen vermerkt.

    Hier "glaubt" der Architekt, dass die Nasszellendecke sich mit der Zeit verziehen könnte, was völlig absurd ist, da die Deckenstärke wir gefordert viel dicker als üblicherweise bei anderen Bauvorhaben von uns ausgeführt wurde. (Anm.: Wir bauen ca. 500 bis 700 Nasszellen pro Jahr). Also "Überdimenionierung" kann es hier wohl nicht sein. Gefordert war eine Decke mit "entsprechender" Unterkonstruktion. Was sich jedoch der Architekt darunter vorstellt, konnte er uns nicht sagen.
    Weiters bestand auch kein Grund die Nasszellendecken nachzustreichen, außer sie wurden von einer Fremdfirma beschädigt (was hier der Fall ist!).

    Es mutet hier eher an, als suche der AG einen Grund nicht zahlen zu müssen...
     
  9. #9 Manfred Abt, 26.07.2010
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    und was hat er auf die doch sicher geäußerte Bitte um konkrete Benennung der "einschlägigen Vorschriften" geantwortet?

    Und, waren damit die Leistungen abgeschlossen? Wurde Antrag auf Abnahme gestellt?

    Würde ich erstmal als gute Ausgangslage ansehen.

    Dann ist doch wohl die Baufirma euer Vertragspartner und ihr braucht dessen Abnahme eurer Leistung.
    so was soll es geben.

    Aber erst mal geht es doch darum, dass ihr wohl noch keine Abnahme eurer Leistung habt und nachweisen müsst, dass eure IST-Leistung mindestens dem Leistungssoll entsprach.
     
Thema: Eingriff von Fremdfirma
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