Maler: Berechnungsgrundlage?

Diskutiere Maler: Berechnungsgrundlage? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir lassen uns gerade von einem Bauträger eine DHH bauen. Demnächst stehen die Malerarbeiten an. Im Standard enthalten ist Rauhfaser,...

  1. #1 ThatsME, 26.07.2010
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    Hallo,

    wir lassen uns gerade von einem Bauträger eine DHH bauen. Demnächst stehen die Malerarbeiten an.

    Im Standard enthalten ist Rauhfaser, weiß gestrichen.

    Wir lassen die Rauhfaser gegen Malervlies ersetzen, da wir erstens Rauhfaser nicht mögen und zweitens später ein paar Farbakzente selbst streichen wollen.

    Dazu soll uns der Maler aber noch das Vlies streichen.

    Allerdings nicht mit einem Weiß, wie es kalt aus dem Eimer kommt, sondern ganz, ganz leicht angetönt, so dass das Haus eine etwas wärmere Farbtemperatur erhält, aber erst im Vergleich sichtbar wird, dass die Wände nicht weiß sind. Einheitlich im ganzen Haus.

    Wir verstehen, dass das etwas mehr kostet für Abtönfarbe und Mischen.

    Was wir nicht verstehen ist, dass uns der Maler dies auf der Basis von qm berechnen möchte: 2,50 Euro/ qm.

    Da kommt dann locker ein 4-stelliger Betrag raus. Aber das streichen an sich, wird doch durch das abgetönte nicht aufwendiger.

    Ist das üblich so? Das ist doch viel(!) zu teuer!

    Wir hätten verstanden Posten wie:
    - Mischen von x Eimern Farbe a y Euro.
    - z Liter Abtönfabe

    Gruß,
    Martin
     
  2. #2 dquadrat, 26.07.2010
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    zum einen mischt heutzutage kaum ein maler seine farbe selbst an. die gibts fertig ab werk mit einem tönungszuschlag. eine aufschlüsselung der preise in kosten fürs abtönen und kosten für die abtönfarbe wirst du also nicht bekommen, höchstens die position tönungszuschlag.

    zum anderen gibt es ab werk verschiedene weißtöne ohne tönungszuschlag. es gibt bspw. je nach hersteller und farbe altweiß, welches leicht vergraut ist oder antikweiß mit einem gelbstich etc.pp.

    2,50€/m² ist selbst mit billigem material definitiv nicht zuviel. schon gar nicht für westliche gefilde.
    dabei sollte man nicht aus dem auge verlieren, daß ein efh anderes arbeiten erfordert als ein großes objekt, hinsichtlich arbeitsorganisation, technikeinsatz und schlußletztendlich auch hinsichtlich der qualität. da kann man auch mal schnell mit dem doppelten preis rote zahlen schreiben.
     
  3. #3 ThatsME, 26.07.2010
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    Sowas dachte ich mir und das ist ja auch ok.

    Streichen muss er das Haus doch sowieso. Und das Streichen ist im Standard, den wir bei Bauträge bezahlt haben, enthalten. Wir sehen hier keinen Mehraufwand. Ob in Weiß oder einem abgetönten Weiß müsste doch von der Arbeit her egal sein, oder?

    Gruß und Danke,
    Martin
     
  4. #4 ManfredH, 26.07.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Einheitspreis pro Flächeneinheit - also EUR/m2 - ist die übliche und wohl auch naheliegende und sinnvolle Basis für die Abrechnung von Anstrichen auf Wand-, Decken- und Bodenflächen. Auf welcher Basis sollte es denn deiner Meinung nach abgerechnet werden ?

    Edit: vergiss es, sorry, hatte das erste Posting nicht gründlich genug gelesen, am Schluss steht´s ja.

    Aber dafür zum letzten Posting: Es geht nicht um den Aufwand - der Arbeitsaufwand für das Streichen ist natürlich der gleiche - sondern darum, dass das Material teurer ist
     
  5. #5 Olaf (†), 26.07.2010
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    Geht...

    mir auch immer so, wenn ich was IT-mäßiges beauftrage.:shades

    Ich finds unschön, wenn jemand, der von einem Bereich keine Ahnung hat der Meinung ist, er dürfte festlegen, wieviel das kosten darf.

    Aber mal unabhängig davon: Machen kannst Du eh nix am aufgerufenen Preis. Du hast nen unterschriebenen Vertrag und da kann Dein AN mit Dir (fast) machen was er will, wenns um Zusatzleistungen geht. Insoweit ist die Diskussion müßig.
     
  6. #6 ThatsME, 26.07.2010
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    Ich will es nicht festlegen - ich will es verstehen. Und das ist für den, der das Geld bezahlen muss, ja wohl sehr legitim. Ich bezahle jeden Aufwand, der entsteht und jedes Material, das benötigt wird. Und das sogar meist sehr zeitnah.

    Und in diesem Bauträger-Geschäft, wo man mit nie weiß, welche Gelder da hintenrum noch fließen, brauche ich eben mal eine zweite Meinung.

    Sie ist nicht müssig, da ich das Gewerk herausnehmen und das Streichen selbst übernehmen könnte. Dafür habe ich genügend Malereierfahrung. Das ist für mich eine reine Kosten-Zeitaufwand-Abwägung.

    Martin
     
  7. #7 Olaf (†), 26.07.2010
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    Sorry,...

    :mega_lol:

    Für die zu erwartetende Minderung und den neuen Aufwand biste mit 2,50 €/m² noch gut bedient.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2010
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    Es kann auch (je nach Abtönungsgrad) sein, dass der Maler einen Mehraufwand fürs Streichen einkalkulieren muss, weil Flächen, die bei weisser Farbe einheitlich erscheinen, mit zunehmender Tönung immer scheckiger wirken (bei gleicher Auftragstechnik)
    Heisst also - es ist viel aufwändiger eine blutrote Wand gleichmässig hinzubekommen als eine weisse.

    Naja - und dass sich jeder BT/GU/GÜ-Sub über einen Nachtrag freut, sollte auch bekannt sein.
     
  9. zoigl

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    Bei einem leicht gebrochenem Weißton sind 2,50€ als Zuschlag/qm als Hollywood-Preis zu sehen .
     
  10. #10 dquadrat, 26.07.2010
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    das kam so im ersten posting nicht rüber. wenn dem so ist, siehe zoigl.
     
  11. #11 ThatsME, 26.07.2010
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    Ja, irgendwas schreibt man immer nicht klar. :mauer

    Zumindest gehen wir davon aus, das dem so ist. Schließlich erhalten wir vom BT gestrichene Raufaser und gehen davon aus, das es keinen Unterschied macht, dass stattdessen Vlies gestrichen wird. Außerdem sprach der Maler von einem "Aufpreis".

    Wir warten jetzt mal das konkrete Angebot ab.

    Vielen Dank allen Antwortern! :28:

    Martin
     
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