ENEV einhalten bei Kellerraumsanierung ?

Diskutiere ENEV einhalten bei Kellerraumsanierung ? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo ein Kellerraum hatte bei mir Heraklith + Styro als Innendämmung. Dies wurde wegen einem Waserschaden kpl. entfernt. Muss beim Neuaufbau...

  1. #1 tronic100, 26.07.2010
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    Hallo

    ein Kellerraum hatte bei mir Heraklith + Styro als Innendämmung. Dies wurde wegen einem Waserschaden kpl. entfernt.
    Muss beim Neuaufbau die ENEV beachtet werden und evtl. eine andere Dämmung verwendet werden ?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - die ENEV muss beachtet werden. Ob eine neue = bessere Dämmung erforderlich ist, muss berechnet werden.
     
  3. #3 tronic100, 26.07.2010
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    Wer macht solch eine Berechnung ?
    Derzeit waren 30cm Beton und Innen 1cm Heraklit 2cm Styro 1cm Heraklit und ca. 2cm Putz drauf
     
  4. R.B.

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    Beispielsweise der in Deinem anderen thread schon angesprochene "Planer". Man findet auch Energieberater die solche Berechnungen durchführen, aber darauf achten, nicht überall wo Energieberater draufsteht ist auch Energieberater drin.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 tronic100, 28.07.2010
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    Ich bin mir nicht sicher ob die ENEV hier wirklich eingehalten werden muss.

    Wenn wäre ja die ENEV2009 zuständig oder ?

    Ich habe allerdings folgendes gefunden:
    Weiterhin gibt es eine Bagatellgrenze für die energetischen Anforderungen
    der Gebäudehülle. Zukünftig müssen die Anforderungen
    nicht erfüllt werden, wenn weniger als 10 Prozent einer Bauteilfläche
    des gesamten Gebäudes geändert werden. Die Anforderungen der
    EnEV an die einzuhaltenden U-Werte beziehen sich dabei auf die
    Bauteilfläche, die verändert wird, nicht auf die Gesamtfläche.

    Also wenn mein Kellerraum 20qm Wandaussenflächen hat und mein Haus insgesamt z.B. (10m x10m x 10m (3 Seiten weil DHH x 5m hoch (Keller + EG = 150qm + Dach Seitenfläche ca. 50qm = Gesamt 200qm) dann wäre die Bagatellgrenze wohl 20qm und ich müssste keine Innendämmung entsprechend der ENEV machen, oder ??

    Allerdings bei der FBHZ im Keller (nur in 2 Räumen) müsste evtl. auch Dämmmassnahmen nach ENEV gemacht werden. DA ich hier ca. 35qm FBHZ im Keller zu machen habe und insgesamt ca. 140qm FBHZ vorhanden ist, wäre wohl die Grenze 14qm.
    Das heisst hier wäre es wohl nötig, bei den Wänden nicht

    Sehe ich das richtig ?
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Hier gab´s mal ein pdf mit vielen Erläuterungen. Da wurde auch die von Dir genannte Problematik angesprochen.

    http://www.enev-online.org/index.htm

    Gruß
    Ralf
     
  7. Baucon

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    Hallo,

    es ist zu unterscheiden zwischen Wänden zu unbeheizten Räumen + Wände gegen Erdreich und Außenwandflächen gegen beheizte Räume.

    Folglich dürfen die Wände im EG und DG, sofern beheizt, nicht zur Wandaußenfläche im KG hinzugezählt werden.
    :winken
     
  8. #8 tronic100, 29.07.2010
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    Sehe ich es dann so, dass ich also für den Keller auch nur die GesamtAussenwandflächen Keller zum Erdreich verwenden kann.
    Also z.B. 3 Seiten a 10m a 2,50 hoch = 75qm somit die 10% Grenze bei 7.5qm
    Kommunwand fällt weg da nicht Erdreich.
    >> Kellerraum müsste gedämmt werden nach ENEV

    Ich habe mal einen Energieberater sowie einen Architekten gefragt und keiner hat es so wirklich gewusst
     
  9. Baucon

    Baucon

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    Hallo tronic100,

    ja, Kellerraumwand müsste in diesem Fall gedämmt werden.
    :winken
     
  10. #10 Fritz531, 29.07.2010
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    Hallo,

    diese Frage kann man so nicht beantworten.
    Es ist als zu klären, ob sich der Kellerraum in der beizten Hülle befindet oder nicht.
    Wenn nein, dann ist die EnEV außen vor.:konfusius
    Bei einer Innendämmung ist noch das Feuchtigkeitproblem zu klären.
    Um den U-Wert gem. EnEV von 0,28W/m2*K zu erreichen, wäre eine Dämmung WLG 035
    von mind. 12cm notwendig.:wow

    Gruß
    Fritz
     
  11. #11 tronic100, 30.07.2010
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    danke für die Info. Nur was ist die beheizte Hülle ???
    Ich habe FBHZ im EG und OG überall, das ist wohl innerhalb der Hülle
    Aber der Keller ?
    Im Keller gibts genau einen Flur (der hatte auch FBHZ allerdings nur eine aussenwand) und dann gehen dort mehrere Kellerräume weg von denen alle unbeheizt sind bis auf einen grossen Hobbyraum der eben FBHZ hatte)

    Wenn mir jetzt jemand sagen könnte ob das in der beheizen Hülle ist ?
     
  12. #12 Fritz531, 30.07.2010
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    Hallo,
    Ob der Keller zur beheizten Hülle ist Auslegeungssache. Gem. EnEV gehören Räume die durch Raumverbund (Kellerflur) oder nutzungsbedingt beheizt werden zur beheizten Hülle.
    Das Vorhandensein eines Heizkörpers macht es nicht zwingend erforderlich den Raum mit in die beh. Hülle einzurechnen.
    Wann wurde das Haus gebaut ? Wurde hierfür ein Nachweis des baulichen Wärmeschutzes nach EnEV erstellt ?

    Gruß
    Fritz
     
  13. #13 tronic100, 30.07.2010
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    das Haus ist von 1980. Berechnungen etc habe ich keine da ich es erst vor ein paar Jahren gekauft habe
     
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