Wandhöhe nach umliegender Beabauung

Diskutiere Wandhöhe nach umliegender Beabauung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, um die Abstandsflächen auf unserem beengten Baugrund im Bezug auf eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze zu optimieren...

  1. #1 bauselber, 27.07.2010
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    Hallo zusammen,

    um die Abstandsflächen auf unserem beengten Baugrund im Bezug auf eine schräg verlaufende Grundstücksgrenze zu optimieren wollen wir ein Haus mit versetztem Pultdach bauen.Da das Grundstück auf der Nordseite breiter ist als auf der Südseite, ist also das Pultdach auf der Nordseite höher. Somit erreichen wir an der Nordseite eine Wandhöhe von 7,76m,n (Traufseite) wobei die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Firsthöhe des Norddachs beträgt 9,34m. (Wie die des alten Hauses, an das wir anbauen möchten)

    Problem: Die Stadt sagt, wir müssen uns in den Gebäudedimensionen nach der umliegenden Bebauung richten (BayBo). In der Umgebung stehen u.a.
    - kleine Siedlerhäuschen (50er Jahre) mit Hochparterre und E+D mit 45° Dachneigung
    -große Zweifamilienhäuser aus den 70ern mit Hochparterre und EG, OG +DG mit 30° Dachneigung. Diese haben z.B. eine Wandhöhe von 6,90m.
    -grausamste Flachdach-möchte-gern-Bauhaus-Kisten mit Hochparterre und EG
    - ein Krüppelwalm-Mansarden-Säulenportal-Mischmaschhaus
    -und jetzt kommt's: 4 DHH mit Pultdach, wovon die hohe Südseite eine Wandhöhe von 7,84m hat.

    Meine Frage:
    Kann ich diese Höhe der Pultdachhäuser (Firstseite) als Referenzfall nehmen für meine Nordwand (Traufseite)? Ich befürchte, dass sich die darauf rausreden, dass das bei den Pultdachhäusern ja die Firsthöhe ist.

    Danke schon mal für die Meinungen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2010
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    Sie geben als Beruf Architekt und Lehrer an. Und stellen dann eine solche Frage.

    Vielleicht ist Ihnen nicht klar, dass "Architekt" im Gegensatz zu "Lehrer" eine geschützt Berufsbezeichnung ist, die nur führen darf, wer die Voraussetzungen erfüllt.
    Die mißbräuchliche Nutzung kann teuer werden!
     
  3. #3 bauselber, 27.07.2010
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    Entschuldigung

    dann halt Dipl. Ing Architektur TU
     
  4. #4 bauselber, 27.07.2010
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    Ich hätte mich trotzdem über eine Antwort gefreut.:winken
    Wenn mir jetzt noch jemand sagt, wie ich es schaffe mein Profil zu bearbeiten, dann ändere ich die anscheinend amtsanmaßende Beufsbezeichnung. Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass ich nicht total ahnungslos bin und bis auf einzelne Rücksprachen mit meinem Architekten (für den ich schon etliche Aufträge in freier Mitarbeit erledigt habe) durchaus selber plane.
     
  5. #5 bauselber, 27.07.2010
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    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,

    ich weiß zwar nicht, warum Sie sich dermaßen auf den Schlips getreten fühlen, aber vielleicht könnten Sie ja trotzdem meine Frage beantworten, die ja ("und stellen so eine Frage") anscheinend sehr leicht zu beantworten ist.
     
  6. Baumal

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    also ich verstehe sowieso nur bahnhof....

    die sprache des ingenieurs ist die zeichnung.
     
  7. #7 Thomas B, 27.07.2010
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    Jau...eine Skizze wäre wirklich hilfreich...
     
  8. #8 Der Bauberater, 27.07.2010
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    Kann sein, dass es sich um §34 BauGB handelt?
    Dann richtet sich die neue Bebauung nach Art und Maß der Umgebungsbebauung (Einfügungsgebot)
     
  9. #9 bauselber, 27.07.2010
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    Ok, jetzt hab ich mal ein PDF mit einem Schnitt durch unser geplantes Haus sowie zwei "Referenzhäuser" aus der umliegenden Bebauung eingestellt.

    Die Frage lautet:
    Ist unsere Wandhöhe auf der Nordseite im Rahmen der umliegenden Bebauung oder nicht?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2010
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    NEIN. Aber das wussten Sie doch selber. :D. Sonst hätten Sie nicht gefragt. :shades
     
  11. #11 Thomas B, 27.07.2010
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    ahhh...jetzt sehe ich klarer.

    Also wenn §34, dann wird die Argu´mentation bzgl. Einfügung in Umgebung sicher etwas schwierig. Eigentlich fällt mir spontan kein echtes Argument ein, daß hier für "Bauähnlichkeit" plädieren würde.

    Andererseits scheint es ja mind. 1 Haus mit eben dieser Firsthöhe zu geben, nämlich das haus, an das angebaut werden soll. Insofern dürfte die reine Gebäudehöhe eher unkritisch sein...möchte man meinen.

    Der Schnitt verrät natürlich nicht so viel über das gesamterscheinungsbild (Bestand - Neubau) und dess Wirkung.

    Insgesamt verstehe ich einige technische Punkte, wie z.B. die gewählte Dachneigung nicht so ganz...Für Fotovoltaik ja wohl nicht gerade die allerbeste Neigung. gerade im Winter, wo (Sonnenschein vorausgestzt) gute Erträge erzielt werden können. Nur nicht mit einer so flachen Dachneigung, die zudem dazu neigt ebi vorangegangenen Schneefällen diese lange dort ruhen zu lassen. Wie ist denn die DN des Bastandshauses...wie passen die beiden Objekte zueinander????

    Thomas
     
  12. #12 bauselber, 27.07.2010
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    Und die Südwand des Pultdachhauses zählt nicht?
    Unsere Firsthöhe ist nämlich absolut im Rahmen.
     
  13. #13 Thomas B, 27.07.2010
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    § 34: (1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

    Nicht nur irgendeine Wandhöhe, irgendein Höhenbezugspunkt sind hier ausschlaggebend, sondern natürlich das Gesamtwerk, wie sich dieses einfügt, wieviel des Grundstücks ausgenutzt ist (GRZ + GFZ). Daher auch meine Nachfrage zum "Gesamterscheinungsbild des Bestands + des Anbaus.....
     
  14. #14 bauselber, 27.07.2010
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    ZUm Thema Bauähnlichkeit:
    Hier ist meiner Meinung mittlerweile alles möglich, weil wir hier in puncto Baukörperformen mittlerweile wirklich ein "Kabinett der 7 Grausamkeiten" haben.

    Fristhöhe/ Gebäudehöhe:
    Sehe ich genauso. Kein Problem, da unser First nicht nur b´mit dem Besand übereinstimmt, sondern auch mit vielen anderen Häusern in der Umgebung.

    Photovoltaik:
    Durch die exakte Südausrichtung müsste die Solarmodule meine Tabelle nach noch mind. 94% des Ertrags bringen.
    Zum Thema Schnee mache ich mir bei den letzten Wintern eher weniger Sorgen. Abgesehen davon, ist das im Moment reines Wunschdenken, dafür reicht das Geld eh nicht.


    Zusammenpassen mit Bestand:
    Es ist so: Der Bestand soll eigentlich früher oder später weg. Mit dem Anbau handelt es sich um eine Übergangslösung solange die Schwiegereltern noch leben. Im Prinzip ist das Haus als freistehendes Haus gedacht. Nur auf der Ostseite des alten Hauses ist es eben sehr eng, weshalb wir anbauen müssen.
    Das Versprechen, das alte Haus mittelfristig zu beseitigen, glaubt uns die Stadt zwar, sagt aber, es muss ohne Ausnahme so geplant werden, wie wenn das alte Haus noch ewig stehen würde.

    Zugegeben, die Dachneigungen passen nicht zusammen, aber solche Fälle haben wir in der Stadt zigmal! Ein Übergangsbaukörper kommt für uns nicht in Frage, Ziel ist, dass das Haus, wenn es mal frei steht, eine klare Angelegenheit ist.
    (ich habe mal ein paar Modellfotos angehängt)
    Für eine Zusammentreffen von Dächern wie auf der Nordseite gibt es massig Beispiele, und die Südseite ist doch noch viel harmloser.
    Immer vor dem Hintergrund "das alte Haus kommt mal weg"
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2010
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    Sehe ich das richtig, dass die Nordtraufe die Strassenfront ist?

    Dann ist da nix mit "Einfügen", sondern eher das Gegenteil.
     
  16. Baumal

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    davon ab, dass es nicht schlecht ausschaut....

    problem scheint mir zu sein, dass sich der baukörper
    eher der gartenansicht anfügt (was eh keinen juckt)
    statt der relevanten strassenzeile.

    weshalb nicht spiegeln?
     
  17. #17 bauselber, 27.07.2010
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    Danke "baumal". Das tut schon mal gut, sowas aus diesen Kreisen zu hören.
    Spiegeln geht aber leider nicht. Das versetzte Pultdach ist ja ein Ergebnis der Abstandsflächen. Auf der Ostseite, sprich der Seite, wo die Garage ist, verläuft die Grenze schräg. Deshalb kann ich nur auf der Nordseite so hoch hinaus.
    Außerdem ist auf der Nordseite die Straße, da kann ich mit "h/2" bis zur Straßenmitte, auf der Südseite hab ich viel weniger Platz und muss ganz h unterbringen.
    Die Traufe auf der Nordseite niedriger machen, kostet mich im DG so viel Raum, dass ich dann lieber das DG ganz weg lasse, ein normales Satteldach (passend zum Süddach) mache und wohl später anbauen muss.

    Ich hab nochmal die relevanten Gebäudequerschnitte der Umgebung angehängt, diesmal die eigene Planung genauso dargestellt, auch im selben Maßstab, da täuscht dann der Keller auch nicht so. Bis auf das, wie's ans alte Haus passt, ist das doch im Rahmen der umliegenden Bebauung?!
     
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Wandhöhe nach umliegender Beabauung

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