Abplatzungen Sockelbereich WDVS mit mineralischen Putz

Diskutiere Abplatzungen Sockelbereich WDVS mit mineralischen Putz im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo ! Ausgangslage: Bei einem WDVS aus mineralischen Putz (System Brillux) wurde der Putz bis ca. 30cm in das Erdreich gezogen, es wurde...

  1. Django

    Django Gast

    Hallo !

    Ausgangslage:
    Bei einem WDVS aus mineralischen Putz (System Brillux) wurde der Putz bis ca. 30cm in das Erdreich gezogen, es wurde kein Sockel ausgebildet. Der Aussenanlagenbauer hat ungeschützt den Mutterboden und Kiesstreifen gegen den Putz angearbeitet.

    Problem:
    Nach ca. 1,5 Jahren platzt der Putz im Sockelbereich nunmehr ab. Den Aussenanlagenbauer gibt´s nicht mehr (Pleite).

    Frage:
    Wer ist schuld / Verursacher ?

    Architekt, weil mineralischer Putz ausgeschrieben wurde, ohne Sockel, im übrigen auch ohne Perimeterplatte im Sockelbereich ?

    Handwerker, weil ohne Bedenkenanmeldung usw. so ausgeführt ? Vielleicht auch entgegen Herstellervorschrift ?

    Aussenanlagenbauer, weil einfach ohne Hinweis usw. gegen den ungeschützten Putz angearbeitet wurde ?


    Befürchtung meinerseits
    Der Architekt war nicht mit der Ausschreibung und Bauleitung der Aussenanlagen beauftragt. Ich befürchte, das der Architekt jetzt behauptet, "da kann ich nix für, der Aussenanlagenbauer hätte den Putz schützen müssen vor Anarbeitung." Eventuell tut er sich dabei noch mit dem Handwerker/Putzfirma zusammen. Und den Aussenanlagenbauer gibt´s ja leider nicht mehr, so das ich womöglich mit dem Problem alleine dastehe.

    Wie könnte ich in so einem Fall gegenargumentieren ? Oder gar nicht, weil die Argumentation vom Architekten vielleicht sogar richtig ist ?

    Hat jemand einen Vorschlag zur dauerhaften Sanierung des Putzes ?
     
  2. Django

    Django Gast

    Sorry, will ja nicht drängen, aber sonst werden Fragen hier immer so schnell beantwortet.

    Kann mir jemand bei meinem Problem helfen ?
     
  3. Django

    Django Gast

    Was ist los, scheint hier ja auch ein langweiliges Forum geworden zu sein. Kann mir keiner helfen ?
     
  4. OK

    OK

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    Wusste der Architekt verbindlich den geplanten Geländeverlauf? Wenn ja, hätte er m.E. den Sockel planen müssen. Wenn nein, kann er nichts für den Schaden.
    +
    Putzer hält sich an die Architektenplanung, der kann also auch nichts dafür
    +
    Aussenanlagenbauer ist aus dem Rennen, da Pleite.
    +
    Ich würde also mal auf den Architekten zugehen (haben Sie das denn noch gar nicht gemacht?!) Zur Sanierung brauchen Sie ohnehin wieder den Rat eines Fachmannes.
    +
    Laienmeinung
    +
    Grüße
    OK
    +
    PS: Vielleicht ist den Experten die Frage ja zu aufregend für das langweilige Forum. :cool:
     
  5. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wißt Ihr wieviele Fragen hier gestellt wurden?
    fachlich und rechtlich?

    1. Sanieren ist angesagt.

    2. Welche Wasserbelastung liegt vor? Westseite, Nordseite, ... geschützt, ungeschützt, nur Erdreich, auch Wege angrenzend?
    Ist der Untergrund auch sanierungsreif?

    Reicht ein Kiesstreifen?
    Ist z.B. Sockelputz angesagt oder Granitplatten vorsetzen (gibt es oft günstig im Angebot) ...

    -> Fachmann, vor Ort ansehen.

    Der rechtliche Teil: damit zum Rechtsanwalt und aufdröseln lassen.
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    "Frage:
    Wer ist schuld / Verursacher ?"

    So Fragen sollte man Rechtsanwälten stellen, ich gebe mal eine persönliche Meinung dazu ab:
    Dem Architekt und Putzfirma den Streit verkünden. Dann müssen sich beide entscheiden, welcher Seite Sie beitreten: Der Architekt möglicherweise dem BH, der Putzer ist dann die Gegenpartei... auf diese Art sind beide Parteien vor Gericht. Dann kann aufgebröselt werden, wer Schuld hat. Möglich ist ja vieles, vieleicht hat der Putzer ja beim Architekt Bedenken angemeldet? Andererseits: Bei Einzelvergabe und ordentlicher Ausführung, wären Ihnen sowieso Kosten entstanden, diese müssen Sie sich anrechnen lassen. Ein Teil der Schuld liegt mit Sicherheit auch beim Gartenbauer. Das werden Sie sich auch anrechnen lassen müssen (wenn der Gegnerische RA auf die Idee kommt).

    Wie sowas ausgeht, kann Ihnen keiner sagen. Wahrscheinlich mit nem Vergleich, der durch die Prozesskosten aufgefressen wird.
     
  7. #7 Eric, 02.09.2004
    Zuletzt bearbeitet: 02.09.2004
    Eric

    Eric

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    Sie sollten denjenigen in Anspruch nehmen, den die Hauptverantwortung trifft.

    Das ist der Architekt, weil ihm ein Planungsfehler unterlaufen ist > falsche Sockeldämmung ( tritt- und stoßfeste, nicht wasseraufnehmende Dämmung erforderlich ) fehlerhafte Ausführung des Sockelputzes, fehlende Kiespackung, fehlende Planung der Geländeanschlußhöhen. All das hätte bereits in die Ausführungsplanung gehört und muß daraus zu ersehen sein.

    Wahrscheinlich fehlt auch die vertikale Abdichtung hinter der Dämmung von unten kommend bis 30 cm über Geländeroberkante nach DIN 18 195. Beim Entfernen der Dämmung überprüfen.

    Sowieso-Kosten nur für solche Kosten, die auch schon bei ordnungsgemäßer Planung angefallen wären, also z.B. Kiespackung.

    Putzer haftet wegen der Verletzung von Hinweispflichten. Dem Putzer mußte klar sein, daß er so und ohne festgelegte Geländeoberkante nicht ausführen kann und darf. Nach der Rechtsprechung müssen sie sich aber im Verhältnis zum Putzer den Planungsfehler Ihres Architekten anspruchsmindernd anrechnen lassen.

    Die Hinweispflicht bestand gegenüber dem Bauherrn und nicht dem Architekten.

    Streitverkündung geht nicht, weil Architekt und Putzer kumulativ als Gesamtschuldner haften, der Architekt wegen des Planungsfehlers voll und der Putzer nur mit einer Quote, idR 50%.

    Im Verhältnis zum Architekten müssen Sie sich die Mitschuld des insolventen Gartenbauers nicht anrechnen lassen.

    @Lebski: Streitverkündung funktioniert nur bei alternativer Haftung und soll dann den Streitverkündeten an den Ausgang des Rechtsstreits im Hauptprozeß binden.

    Ich erachte Ihre Chancen als gut. Nicht bange machen lassen!
     
  8. Django

    Django Gast

    Vielen Dank erst mal für die fachkundigen Ausführungen, echt super!

    Jetzt weiss ich etwas besser, wo ich stehe.

    Im Streit/vor Gericht bin auch noch nicht, es ging mir erst mal um etwas "Munition", damit die mir nicht irgendwelchen Quatsch erzählen und alles auf den Außenanlagenbauer abwälzen.

    OK, ich werde jetzt erst mal an den Architekten gehen, und ihn nach Schilderung der Sachlage zu einem Statement auffordern.
     
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