Verantwortung bei Sonderwünschen direkt über Handwerker

Diskutiere Verantwortung bei Sonderwünschen direkt über Handwerker im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich baue ein Doppelhaus, die eine Hälfte hab ich verkauft. Mein Erwerber hat direkt beim Estrichleger einen Fließestrich (statt schwimmender...

  1. Michel

    Michel Gast

    Ich baue ein Doppelhaus, die eine Hälfte hab ich verkauft.

    Mein Erwerber hat direkt beim Estrichleger einen Fließestrich (statt schwimmender Zementestrich) als Sonderwunsch bestellt, ich habe (mündlich) gesagt, das ich prinzipiell nichts dagegen habe. Mehrkosten werden direkt zwischen Erwerber und Estrichleger abgerechnet.

    Erwerber kritisiert jetzt ziemlich massiv, u.a. mit Gutachter, die Estrichqualität. Ich habe gesagt, das ich damit nix am Hut habe, da Sonderwunsch und somit direktes Vertragsverhältnis mit Estrichleger (hab ich natürlich nicht so gesagt, schon etwas diplomatischer).

    Es handelt es sich um einen notariell beurkundeten Bauträgervertrag auf der Grundlage der MaBV.

    Habe ich damit Recht in der Zeit VOR DER ABNHAME, oder verwechsel ich das mit der Gewährleistungszeit ?
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Klar im Bereich des Erwerbers wäre die Sache nur, wenn man den Estrich komplett rausgenommen und den Preis entsprechend gemindert hätte. Sie schreiben nur von den Differenzkosten, rechnen also Estrich ab. Dann sind Sie m.E. nach wie vor in der Verantwortung.
     
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