Gewährleistungssicherheit 5 %

Diskutiere Gewährleistungssicherheit 5 % im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, vereinbart ist eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 % der Netto Schlussrechnungssumme. In Höhe der Gewährleistungssicherheit...

  1. #1 eubauer, 28.07.2010
    eubauer

    eubauer

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KaufmAngesteller
    Ort:
    RDBL
    Hallo,
    vereinbart ist eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 % der Netto Schlussrechnungssumme. In Höhe der Gewährleistungssicherheit erfolgt ein Einbehalt von der Schlusszahlung.

    Nur mal das ich alles richtig verstanden habe.

    Wenn meine Schlusszahlung 20000 TEUR ist (also 10 % der Gesamtkosten)
    dann behalte ich 10000 EUR ein ? (5 % von 200000 EUR)

    Ich war jetzt bisl irretiert, da ja die Schlussrechnung nur noch 20000 betragen würde. Mit Nettoschlussrechnungssumme ist da der Betrag ohne Mwst gemeint ? Also rund 168000 als Berechnungsgrundlage ?

    Danke für Eure Hilfe. Steh grad bisl aufem Schlauch.
     
  2. #2 rudi1106, 28.07.2010
    rudi1106

    rudi1106

    Dabei seit:
    30.01.2007
    Beiträge:
    325
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Delmenhorst
    Im Prinzip ist das die Grundlage, von der 5 % einbehalten werden können. Ist das ein ZDB-Vertrag?
     
  3. #3 RMartin, 28.07.2010
    RMartin

    RMartin

    Dabei seit:
    16.09.2006
    Beiträge:
    2.445
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing
    Ort:
    Offenbach
    Wobei ja normalerweise während des Baufortschritts bereits auf jede Abschlagszahlung 5% (für Vertragserfüllung) einbehalten wird; so dass am Schluss nicht auf einmal die gesamten 5 % abgezogen werden. Vor allem was machen wenn die Schlussrechnung < 5% der Gesamtrechnungssumme ist?!
     
  4. #4 Baufuchs, 28.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @RMartin

    Nach § 632a hat der Unternehmer schon bei der ersten Abschlagszahlung Sicherheit (für Vertragserfüllung) in Höhe von 5% der Auftragssumme zu leisten. Also nix mit 5% von jeder Teilrate.

    Am Ende kann diese Sicherheit dann in Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt werden. (Sofern vertraglich vereinbart).

    Offensichtlich ist es beim Fragesteller aber so, dass keine Sicherheit für Vertragserfüllung geleistet worden ist, sondern nur Gewährleistungssicherheit vereinbart wurde.
     
  5. #5 eubauer, 28.07.2010
    eubauer

    eubauer

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KaufmAngesteller
    Ort:
    RDBL
    Das ist richtig. Die Sicherheit für Vertragserfüllung wollte er nicht. Aber auf die Gewährleistungssicherheit wollten wir nicht verzichten. Es ist allgemeiner Bauwerksvertrag. Nach VOB ? Das weiß ich gar nicht genau.
     
  6. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    die schlußrechnungssumme ist nicht der restbetrag der noch übrig bleibt, sondern die festgestellte und geprüfte summe der ganzen leistung vor dem abzug der abschlagszahlungen.
     
  7. #7 eubauer, 28.07.2010
    eubauer

    eubauer

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KaufmAngesteller
    Ort:
    RDBL
    ok da bin ich jetzt im Bild. Also nehme ich die Gesamtsumme des Bauwerkes ohne die Mwst.
     
  8. #8 Olaf (†), 28.07.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Wo....

    steht eigentlich, dass der GL sich am Netto orientiert? :wow
    Es ist vom Vergütungsanspruch die Rede und der kann einmal Netto und einmal brutto sein:
    § 17 Absatz 6 Nummer 1 VOB/B regelt, dass der Einbehalt von der "Zahlung" vorzunehmen ist. Das heißt: Der Einbehalt ist von dem Betrag zu berechnen, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer schuldet. Ob der Einbehalt nun vom Brutto- oder vom Nettorechnungsbetrag einbehalten wird, hängt somit entscheidend davon ab, ob der Auftraggeber die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
     
  9. #9 eubauer, 28.07.2010
    eubauer

    eubauer

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KaufmAngesteller
    Ort:
    RDBL
    "vereinbart ist eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 % der Netto Schlussrechnungssumme. In Höhe der Gewährleistungssicherheit erfolgt ein Einbehalt von der Schlusszahlung."

    Steht so im Vertrag. Daher dachte ich Netto ist für mich bindend. ?!
     
  10. #10 Olaf (†), 28.07.2010
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Mhm,..

    Dein BU hat da ein wenig getrixt. Macht bei Bausumme v. Brutto 200.000 (Netto rd 168.000) einen Unterschied v. 1.600 EUS.
    Passt auch nicht von der Systematik her: Du sollst 5% der Bauleistung (Netto) abgesichert bekommen. Musst Du Ersatz "kaufen" f. 8.400, musste auch USt dafür bezahlen. - Das machste jetzt aus eigener Tasche, bzw. haste nur 7050 echten Einbehalt für eine Leistung also nur 4%.
    Ob Du da dran noch rumschrauben kannst bezweifle ich ein bisschen: Vertrag ist Vertrag. Aber das wissen die RA besser.
     
  11. #11 eubauer, 28.07.2010
    eubauer

    eubauer

    Dabei seit:
    07.11.2009
    Beiträge:
    118
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    KaufmAngesteller
    Ort:
    RDBL
    Da hast Du wohl recht. Aber besser als gar nix...
    Ich probier halt mal die bruttosumme zu nehmen, mal schauen was er dazu meint.
     
  12. #12 moep3fx, 29.07.2010
    moep3fx

    moep3fx

    Dabei seit:
    28.02.2008
    Beiträge:
    175
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Immo-Verwalter
    Ort:
    Niedersachsen
    wenn mich nicht alles täuscht, ist der Einbehalt getrennt vom eigenen Vermögen, verzinslich anzulegen.
     
Thema: Gewährleistungssicherheit 5 %
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gewährleistungssicherheit

    ,
  2. gewährleistungsbürgschaft netto oder brutto

    ,
  3. gewährleistungsbürgschaft brutto oder netto

    ,
  4. bürgschaften brutto oder netto,
  5. gewährleistungsbürgschaft brutto,
  6. gewährleistung netto oder brutto,
  7. bürgschaft brutto oder netto,
  8. gewaehrleistungssicherheit,
  9. Bürgschaft netto oder brutto,
  10. gewährleistungsbürgschaft auf brutto oder netto,
  11. nettoschlussrechnungssumme,
  12. Gewährleistungssicherheit brutto oder netto?,
  13. schlussrechnungssumme,
  14. gewährleistung 5%,
  15. geprüfte schlussrechnungssumme berechnung gewährleistungsbetrag,
  16. gewährleistungseinbehalt brutto oder netto,
  17. gewährleitung brutto oder netto,
  18. gewährleistungseinbehalt nach brutto oder netto,
  19. bürgschaften netto oder brutto,
  20. gewährleistungssicherheit nach abzug gegenforderung oder davor,
  21. gewährleistungsbürgschaft von netto oder brutto,
  22. gewährleitungsbürgschaft 5% brtto vob,
  23. Bürgschaftseinbealt von netto oder brutto,
  24. gewaehrleistungsbuergschaft brutto oder netto,
  25. 5% gewaehrleistungseinbehalt vom brutto oder netto