Rechtliche Schritte (?) + Baumängel Gutachten

Diskutiere Rechtliche Schritte (?) + Baumängel Gutachten im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle, nachdem wir nun unser "Baumängel" Gutachten an unseren Bauträger geschickt haben, lehnt dieser (natürlich) das Gutachten ab, da es...

  1. bd4363

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    Hallo an alle,
    nachdem wir nun unser "Baumängel" Gutachten an unseren Bauträger geschickt haben, lehnt dieser (natürlich) das Gutachten ab, da es nicht von einem "öffentlich bestellten und vereidigten SV" gemacht wurde ... nur ein Gutachten eines solchen SV würde er akzeptieren.
    Ansonsten nimmt der liebe BT natürlich weder zu den aufgezeigten Baumängeln Stellung (beschränkt sich darauf, die ermittelten physikalischen Werte wie Deckenfeuchte oder Gegengefälle der Balkonplatte sowie wahrscheinlich auch mangelhafte Abdichtung derselben als Vermutungen zurück zu weisen).
    Was macht hier Sinn?
    Einen öffentlich bestellten SV zu beauftragen oder gleich zum Rechtsanwalt?

    Wir haben mehrere Feuchtigkeitsprobleme und unser bisheriger Gutachter hat diverse Bauteilöffnungen empfohlen. DARR Probe des am meisten betroffenen Mauerwerks kann sowieso erst im kommenden Winter bei -Graden Aussentemperatur genommen werden.

    Hat hier einer von Euch Erfahrungen und kann uns vorab mal "den Weg weisen". Wir haben keine Lust hier nochmals einen SV zu bezahlen, plus die Kosten für die Bauteilöffnungen sowie Anwalt etc., wenn das ganze Thema mal wieder zu Gunsten des BT läuft und wir nachher sämtliche Kosten am Bein haben. Andererseits möchten wir definitiv den BT nicht einfach "so" davonkommen lassen.

    Momentan geschätzter Streitwert: ca. EUR 5500 für Balkonsanierung und Innenrenovierung.

    Danke und Grüße
    BK
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Typischer Anfängerfehler. Ich hätte gleich zu Beginn einen Anwalt eingeschaltet, denn alleine stehst Du auf verlorenem Posten.

    Was hat das mit "Lust" zu tun?

    Entweder Du bist der Meinung dass die Arbeiten mangelhaft sind, oder Du gibst dem BT Recht. Dazwischen gibt es nichts.

    Im ersten Fall wirst Du ohne jur. Beistand nur Fehler machen, denn der BT kann auch ein Gutachten eines ö.b.u.v SV ignorieren. Was dann? Du kannst ein Dutzend SV anschleppen und er kann die Ergebnisse einfach ablehnen.

    Entweder Ihr einigt Euch auf eine Art Ombudsmann den beide akzeptieren, oder es bleibt nur eine gerichtliche Auseinandersetzung.
    Egal wie, alleine wirst Du nicht viel bewegen können.

    Das ist natürlich meine persönliche Laienmeinung.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 rudi1106, 30.07.2010
    rudi1106

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    Das wäre wohl das Beste gewesen. Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt die Schadensursache im Gemeinschaftseigentum. Ich kann daher nur dazu raten, dass man sich mit den anderen Eigentümern zusammensetzt und als Eigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt beauftragt. Einerseits kann man sich die Kosten teilen und andererseits liegen viele Ansprüche sowieso bei der WEG.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Sind die streitigen Bauleistungen schon abgenommen oder nicht?
     
  5. bd4363

    bd4363

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    Hallo und vielen Dank für Eure Antworten. Sicher habt ihr Recht - RA lässt sich wohl nicht vermeiden. Es ist eben alles sehr nervig ...

    Ralf - ja, wir wohnen seit knapp 4 Jahren in der Wohnung.
    D.h. wir sind natürlich noch innerhalb der Gewährleistung.

    Grüsse
    BK
     
  6. bd4363

    bd4363

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    Hallo Rudi,
    Frage: Gemeinschaftseigentum = die Außenwände, oder?
    Der betreffende Balkon ist laut Teilungserklärung "1. OG mit xxx qm nebst Balkon" = Eigentum des Wohnungseigentümers im 1. OG?
    Vielen Dank für weitere Info.
    BK
     
  7. #7 Gast036816, 01.08.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    baumängel

    moin moin,

    wer die mängel aufgenommen hat und den möglichen verursacher festgestellt hat, ist erst einmal egal ob freier sachverständiger oder öbuv sachverständiger. Der bauträger wird es erst einmal immer ablehnen, in der hoffnung bis über das ende der gewährleistungszeit zu gelangen - und wenn am ende immer über formfehler bei der zustellung der mängelanzeige diskutiert wird.

    Nehmen Sie Ihr gutachten und gehen damit zum anwalt. Der prüft die vertraglichen grundlagen und bereitet eine mängelanzeige an den bauträger mit fristsetzung vor.

    Eine andere alternative sehe ich nicht.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  8. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nein, darum zum Anwalt.
     
  9. bd4363

    bd4363

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    Baumängel??? Anwalt!

    Hallo an alle ---

    möchte heute mal wieder einen Beitrag geben und für viele Eurer Beiträge danken!
    Wir waren gestern bei einem Anwalt um das Thema innerhalb der Gewährleistung noch anzugehen. Er ist Spezialist im Thema Baurecht ... sehr interessantes Gespräch ...
    Nächste Schritte:
    er schreibt eine offizielle Mängelrüge an den Bauträger mit sehr kurzer Frist.
    Da wir davon ausgehen, daß dieser sich NICHT bewegen wird - Eingabe in die WEG Versammlung - da bei uns die Aussenwände betroffen sind - ggfs. Sammelklage der WEG.
    Anstatt lokales Amtsgericht (Streitwert), empfiehlt er die Klage auf eine Schadenssumme für das Landgericht festzulegen -er ist der Meinung, dass er dort die kompetenteren Ansprechpartner hat.
    Ein gerichtlich bestellter SV soll dann das Thema über die Wintermonate beurteilen inkl. ggfs. Bauteilöffnung etc.--- in der Hoffnung dass der BT in der Zwischenzeit NICHT Insolvenz anmeldet.

    Achja, und im Zuge eines Schneeabgangs vom Dach, kam heute ein Teil der Dachrinne auf unsere Parkplätze runter - auch nett ...

    Im Prozess einer anderen Wohnungseigentümerin im selben Objekt ist unser BT für 2 angesetzte Gerichtstermine gar nicht mehr erschienen ...

    Ja, "drum prüfe sich ..." den Spruch kennen wir alle ... und "hinter her sind wir alle schlauer" ... ich wünschte mir nur, dass es irgendwann mal wieder eine Auflage gibt, dass nicht jeder "Joe Doe" Grundstücke kaufen, Objekte darauf bauen und verkaufen kann - ohne dass hier in irgendeiner Form ein wirkliches Regelwerk besteht. Ich habe vor Monaten das Bauamt bei uns besucht und ein längeres Gespräch geführt - mit der Aussage, dass sie doch mal schauen sollte, wieviel Arbeit das Amtsgericht heute mit dem BT hat (damals min. 6-8 laufende Verfahren Amtsgericht).
    Und die Gemeinden verkaufen locker weiter - klar, wir sind ja alle mündige Bürger und verstehen das ganze Bauthema komplett. Und natürlich hätten wir vorher wissen müssen, auf was wir uns einlassen. Logo.
    Wir hatten einen plausiblen Vertrag - wer kann - bitte schön - prüfen, ob die damalig gültige ENEV eingehalten wurde? Wer beschäftigt - bitte schön - einen Bauleiter für eine ETW?

    Halte Euch gerne auf dem Laufenden ---

    Grüsse
     
  10. #10 fmjuchi, 11.12.2010
    fmjuchi

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    Da soll einer die Welt noch verstehen, hier im Forum wiehert seitenweise der Amtsschimmel, in den Ämtern sitzen nur Bauverhinderungsmitabeiter und Korinthenka....., Achitekten braucht man eh nicht, das Haus kauft man aus dem Katalog

    Wenn man nun alle vermeintlichen finanziellen Vorteile ausgenutzt und damit auf der Nase gelandet ist, schreit man nach dem Staat. :respekt

    Genau das macht Deutschland aus. Schon mal überlegt, woran es liegen könnte, wenn Bauträger 135 qm + Keller zum Festpreis von 165.000 € einschließlich Hausanschlusskosten, Terrasse, usw. anbieten?
     
  11. #11 Baufuchs, 11.12.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ein Regelwerk gibt es ja, die Makler-Bauträgerverordnung.

    Und was die Überprüfung der (technisch) vertragsgemäßen Ausführung angeht, lässt sich die, wenn eigene Fachkenntnisse fehlen, gegen Geld einkaufen.
     
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