Wiederkaufsrecht versus Grundschuld

Diskutiere Wiederkaufsrecht versus Grundschuld im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mein erster Eintrag startet gleich mit einer Frage. Folgende Gesamtsituation: Wir wollen ein Ausbauhaus bauen und haben die...

  1. #1 SaschaHausen, 31.07.2010
    SaschaHausen

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    Hallo zusammen,

    mein erster Eintrag startet gleich mit einer Frage. Folgende Gesamtsituation: Wir wollen ein Ausbauhaus bauen und haben die Finanzierung hierfür schon bewilligt bekommen, ebenso ist das Haus schon geplant und der Grundstückskauf steht nun an. Heute habe ich den Vertragsentwurf des Notars bekommen und hier steht folgender Absatz drin
    Zitat: ".... bitte beachten Sie, daß am Vertragsgegenstand eine Auflassungsvormerkung für den Freistaat Bayern eingetragen ist und diese durch Sie übernommen werden muß. Soweit eine Grundschuld (...) erfordelich ist, verlangt die Bank in den meisten Fällen, daß der Freistaat Bayern im Rang hinter eine GS zurücktreten muß. (...) wird daruf hingewiesen, daß der FS Bayern mit seiner Auflassungsvormerkung nur hinter Grundschulden zurücktritt, die einen Betrag von 70% des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen." Zitat Ende

    Grundstückskaufpreis liegt bei EUR 30.000 + 13.000 Erschließungskosten. Wir finanzieren über die Wüstenrot und in den unterlagen zur Grundschuldbestellung steht zum Thema Rang, daß in Abt 2 und 3 keine Rechte vorgehen oder gleichstehen dürfen. Allserdings soll eine Grundschuld in Höhe von EUR 224.000 (nämlich genau unserer Kreditsumme und damit weit mehr als die oben genannten 70% des Grundtückswertes eingetragen werden.

    Und nun? Ist diese Kombi überhaupt möglich- was muß oder kann ich denn tun? Bin gerade etwas ratlos und in Sorge, daß ggf. unser komplettes Bauvorhaben scheitert....
     
  2. #2 ecobauer, 31.07.2010
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    Da steht eigentlich schon alles im Text drinne!
    Nun gut, es wäre ja erstmal zu klären, warum sich der Freistaat eine Auflassungsvormerkung hat eintragen lassen, ob der Grund noch besteht und ob das Recht nicht gelöscht werden kann - was ja wohl sinnvoll ist.
    Um das übliche Vorkaufsrecht das der Staat laut Gesetz sowieso hat, dürfte es sich dabei wohl kaum handeln.
    Und wenn die kreditgebende Bank schreibt, dass ihren Grundschulden nix vorgehen darf, dann wird die auch darauf bestehen. Und solange dem etwas entgegen steht, kann die Grundschuld nicht beurkundet werden wie bestellt, die Bank bekommt nicht die geforderte Sicherheit und ihr vorerst kein Geld.
    Also: Klären, warum das eingetragen ist und zusehen, dass dies gelöscht wird. Das dürfte ja doch wohl auch dem Notar aufgefallen sein! Hat der nix dazu gesagt???
     
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