Einblasdämmung - Probleme?

Diskutiere Einblasdämmung - Probleme? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hi Euch! ICh suche gerade ein Häuschen und bin auf ein Objekt gestoßen, was eventuell von Interesse wäre... Leider gibt der Vorbesitzer einen...

  1. nms1

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    Hi Euch!
    ICh suche gerade ein Häuschen und bin auf ein Objekt gestoßen, was eventuell von Interesse wäre... Leider gibt der Vorbesitzer einen Ölverbrauch von 4.000 Litern im Jahr an; und deswegen wollte ich das Ding etwas neu Dämmen...
    - 4 oder 5 Fenster müssten getauscht werden
    - Abseiten im Dach isolieren (bisher nur sehr sporadisch isoliert)
    - Dachstuhl komplett dämmen (momentan nur Ziegel ohne Dämmung)

    Ja, und dann ist noch die Wand da: derzeit Ytongstein plus 5cm Luftschicht plus Klinker. Jetzt hab ich da was von dieser Einblassdämmung gehört. Aber auch vom den Problemen:
    - Langzeitstudien nicht vorhanden?
    - Kosten?
    - Problem mit dem Mörtel auf dem Boden zwischen Ytong und Klinker, der dann nicht gedämmt ist

    Ein Maurer hatte mir vor Jahren mal erzählt, dass er ums ganze Haus herum zwei oder drei Lagen Klinkersteine weggenommen hat, um dann dort alles sauber zu machen und dann neu zu schließen und dann zu dämmen. Was haltet ihr davon?

    Danke, Georg
     
  2. #2 Fritz531, 03.08.2010
    Fritz531

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    Energieausweis zeigen lassen.
     
  3. #3 MoRüBe, 03.08.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Probleme...

    ... zu Hauf. Ob die Einblasdämmung im Hohlraum wirklich langfristig funktioniert, weiß kein Mensch. Ob sich das alles da so wunderschön verteilt (nirgends gibts so glatte Wände wie man in den schönen Werbefilmchen sieht) weiß kein Mensch. Obs bauphysikalsich Sinn macht, ich weiß ja nicht. Never change a running system.

    Abseitendämmung im Dach: ist der weitere Dachaufbau überhaupt für sowaas vorgesehen? Müssen da nicht noch weitere Maßnahmen erfolgen? Thema luftdicht, winddicht, Hinterlüftung, Tauwasser, was weiß ich noch alles.

    Alles in allem, kein Projekt für den Heimwerker. Zumindest nicht ohne fachliche Begleitung. Also ein energetische Sanierung. So, und wenn man dann alles schön neu gedämmt hätte, dann ist ne neue Heizung fällig, weil die alte hoffnungslos überdimensioniert ist.

    Unterm Strich also fast eine Totalsanierung. Ob sich dann eine gebrauchte Immobilie lohnt, muß der Kaufpreis sagen.

    Tolle Wurst mit dem Energieausweis: da hat er es dann schwarz auf weiß daß er 4000 Liter Öl braucht :D
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2010
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    Und für was???
     
  5. bernix

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    ...warum fällt mir da spontan ein Name ein?....:D:D:D
     
  6. mls

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    ersetze einblasdämmung durch kerndämmung ..
    geeignetes material gibts - aber ob nicht andere massnahmen oder eine
    andere immobilie mehr sinn machen, ist die preisfrage.
     
  7. nms1

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    Hi!
    Danke erstmal...
    - das mit dem Dach passt. In der Familie ist ein Dachdecker und Zimmermannmeister, also das ist alles geprüft und machbar...
    - Energieausweis, dem Ding trau ich nicht!
    - ok, verstehe: Einblassdämmung ist eine Werbesache!

    Sehe ich es also als richtig an, dass man sich lieber um die Heizung an sich, das Dach und Fenster/Türen kümmern sollte bevor man die Wand mit Einblassdämmung macht? Hinzu würden wir uns noch einen Kamin hinstellen und im EG ca. 90qm (wegen offener Bauweise als "ein" Raum") beheizen...

    Wie ist denn da das richtige vorgehen. Preis der Immobilie kenne ich, meine "inneren Umbaumaßnahmen" (Schönheitsrepraturen) auch... Aber was ich nicht kenne ist die Summe der Sanierungskosten. Nimmt man jetzt einen Bauingenierur, einen Heizungsfachmann und einen Energieberater mit und geht da durch? Da ist mir doch jetzt schon klar, dass die alle drei unterschiedlicher Meinung sein werden und ich danach wieder nicht schlauer bin...
     
  8. #8 MoRüBe, 03.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    jo, mir auch...

    ...:mega_lol:

    der ist sogar gar nicht weit weg davon:D
     
  9. bernix

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    :biggthumpup:
     
  10. #10 Fritz531, 03.08.2010
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    zum Einen ist die Rechtslage so, dass bei Vermietung/Verkauf der EA spätestens auf Verlangen vorzulegen ist.
    Zum Anderen gibt die Energiekennzahl einen Aufschluß über die energetische Qualität des Gebäudes. Weiterhin geben die Modernisierungvorschläge auch schon einen Überblich wo was zu tun ist.
     
  11. #11 MoRüBe, 03.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    bei einem...

    ... Energieausweis nach Verbrauch??? :confused: und um den handelt es sich hier offenbar:shades
     
  12. #12 Fritz531, 03.08.2010
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    wenn das Gebäude nicht WschVO 1977 entspricht dann geht nur Bedarfsausweis.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2010
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    Tolle Wolle. Na und - was ist das Ding wert. NIX!!!
    Das Ding ist das bunteste mir bekannte Klopapier - nicht mehr.
    Um einen wirklich aussagekräftigen Ausweis aufstellen zu können, ist einige Arbeit erforderlich, die den Preis für so einen Ausweis in einen hohen 3-stelligen Bereich befördern würde. DEN zahlt aber kein Verkäufer, wenn er ihn auch für 30 € bei i, bäh oder DeineSichel kriegen kann.

    Quatsch mit Soße. Verbrauchsabhängiger Ausweis sagt bestenfalls was darüber aus, ob der letzte Bewohner im Winter im Norwegerpulli oder in der Badehose rumgerannt ist

    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Die Leute sollen einfach einen sanierungserfahrenen Planer mitnehmen zur Besichtigung. Der kann auch sagen, ob die Bude energetisch gut oder schlecht ist, kann grob Sanierungskosten benennen und noch dazu ggf vorhandene Mängel aufzeigen.
     
  14. #14 Fritz531, 03.08.2010
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    Richtig, wenn von Architekten gemacht die nix davon verstehen.

    Bei diesem Objekt ist nicht mit Verbrauchsausweis.

    Argumentieren Sie beim Architeketenhonorar aus so ?
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2010
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    Werter Fritz

    Sie reden schlau daher. Mehr aber nicht. Haben Sie auch nur eine Quelle, dass ich solche Ausweise aufstelle - und das dann noch mangelhaft?
    Ja - dann bitte belegen!
    Nein - dann mal ganz vorsichtig bewegen!

    Was so alles in einem Gesetz steht und wie so etwas aufgestellt gehört, juckt die Billigheimer auf dem Gebiet der Energieausweise nicht die Bohne.
    Und selbst ein halbwegs fachgerechter Energieausweis sagt auch nur, was jeder Laie (Fachmensch sowieso) mit gesundem Menschenverstand auch so sehen könnte.
     
  16. #16 MoRüBe, 03.08.2010
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    MoRüBe Gast

    wie, wo mit, weshalb...

    ... begründen Sie das? Hab ich was überlesen?
     
  17. #17 Fritz531, 03.08.2010
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    Ich rede nicht schlauer als Sie selbst... und ziperlich sind Sie in ihren Beiträgen auch nicht ..... also gemach .... nicht nur austeilen.
    Und außerdem habe ich keine Behauptung bezüglich ihrer Person aufgestellt.

    Ich sehe halt nur was ich täglich auf den Tisch bekomme.

    Die EnEV ist halt nun mal verbindlich, egal ob Ihnen das gefällt oder nicht.
    Gehen Sie mit anderen Bauvorschriften auch so lässig, locker um ?
     
  18. #18 Fritz531, 03.08.2010
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    EnEV §17 ... Verbrauchsausweis wenn Bauantrag nach 1.11.1977, oder wenn Objekt WschVo 1977 entspricht, wenn Gebäude mind. 5 Wohnungen.

    Ich nehme an, dass das für das beschriebene Gebäude nicht zutrifft.
     
  19. #19 MoRüBe, 03.08.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    genauso isses...

    ...

    ... genauso isses. Sie stellen hier eine Behauptung auf und bleiben den Beweis schuldig.

    Sie behaupten ein Energieausweis nach Bedarf ist Pflicht.

    Wir haben hier ein Porenbetonbau mit Luftschicht und Verblender. Die WSchVO 77 sah einen mittleren k-Wert von 1,45-1,7 vor. Bei diesem Haus hier muß ich kein Prophet sein, um zu erkennen, daß diese Vorgabe aber sowas von locker erfüllt wird. Und damit besteht Wahlfreiheit nach ENEV.

    @ nms 1: Der U-Wert der Wand liegt irgendwas bei 0,60. Selbst wenn man jetzt die Luftschicht mit Kerndämmung vollbläst verbessert dieses den U-Wert auf rd. 0.39, aber die Taupunktproblematik bleibt. Da gibts sinnvollere Möglichkeiten. "Opfern" Sie am besten vor Kauf mal ein paar Architektenstunden um das Gebäude mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Vielleicht bewahrt es sie vor einer Fehlentscheidung.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 03.08.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Sind solche "Fragen" keine Behauptungen?

    Und wo lesen Sie, dass ich gegen die EnEV verstossen will? Ich sage - und dabei bleibe ich - dass dieser Ausweis Blödsinn³ ist, weil er auf Grund der simplen Aufstellbarkeit keinerlei echten Aussagewert hat!
    Und ich sehe das gleiche wie Sie - nur ziehe ich nicht die Konsequenz daraus, andere zu beschimpfen, sondern denke über den Sinn der Regelung nach.

    Entweder schafft man sie wieder ab oder man macht sie so, dass der Murks deutlich reduziert wird.
    Ich wäre für ersteres, weil es nur Bürokratie ist, die niemandem echten Mehrwert bringt.

    Und deswegen sage ich den Leuten eben auch, dass das Fehlen des Ausweis zwar ein formaler Rechtsverstoß ist, der ihnen aber keinerlei Nachteil einbringt, weil sie aus dem Ausweis keinen Vorteil ziehen.
     
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