Baubeginn vor Entwässerungsgenehmigung

Diskutiere Baubeginn vor Entwässerungsgenehmigung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Ich traue es mich kaum zu fragen... dennoch... Die Bearbeitung unseres Entwässerungsantrages verzögert sich leider, da unser der Architekt des...

  1. #1 Sally73, 03.08.2010
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    Ich traue es mich kaum zu fragen... dennoch...

    Die Bearbeitung unseres Entwässerungsantrages verzögert sich leider, da [D]unser[/D] der Architekt des GÜ "vergessen" hat, den korrigierten Entwässerungsantrag (im 1. Antrag waren 11 Punkte, die bemängelt wurden) abzugeben.

    Da alles andere (Baugenehmigung, Statik etc.) inzwischen vorliegt, sagt unser Architekt "wir fangen an, bevor wir die Genehmigung bekommen. Sonst müssen wir noch 2-3 Monate warten."

    Im letzten Schreiben vom zuständigen Amt steht allerdings, dass wir vor Genehmigung nicht beginnen dürfen, ansonsten wäre mit einem Ordnungsgeld bis zur Höhe von 50.000,- zu rechnen.

    Unser Architekt fegt diesen Hinweis mit dem Argument "alles Quatsch, wir fangen IMMER vorher an" beiseite.

    Wie sehen das denn die Fachleute hier? Stimmt es, dass oft (immer) mit dem Bau bgeonnen wird, ehe die Antwässerungsgenehmigung vorliegt? Oder ist das nur bei den Bauvorhaben unseres Architekten Usus?

    Ich will nicht irgendwelche Gesetze übertreten und schon gar keine Strafe zahlen. Weiß vielleicht jemand, ob man in solchen Fällen eine Art "Sondergenehmigung für den vorzeitigen Baubeginn unter der Auflage, dass korrekt entwässert wird" bekommen kann?
    Wenn wir jetzt erst im Oktober oder November anfangen können, haben wir ja schon fast Winter. :mauer
     
  2. #2 driver55, 03.08.2010
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    Ob das mit der Strafe tatsächlich so gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Es würde mich allerdings nicht wundern, wenn die Ämter da rigoros sind. (Es muss doch Geld in die Kasse kommen).

    Ich kann dir lediglich unseren Fall kurz schildern. Bin dabei auch fast verzweifelt.:motz
    Baugesuch wurde Anfang Mai eingereicht (vom Entwässerungsantrag fehlte jedoch jede Spur!).........würde so 4-6 Wochen dauern, hiess es.

    Nach 6 Wochen dann mal freundlich angeklopft. Ist gerade in Bearbeitung....aber 2 Punkte können wir so nicht genehmigen. Mit Baufachberater und Architekt die Dinge beim Amt umgehend geklärt....Mitte August kam dann die Baugenehmigung!

    Da hiess es u.a.

    ... bevor Sie mit dem Bau beginnen dürfen, benötigen Sie noch die Entwässerungsgenehmigung:mauer

    Und als diese dann im Oktober dann endlich vorlag...

    hiess es dann...

    ...bevor Sie mit dem Bau (den Hausanschlüssen) beginnen dürfen, benötigen Sie noch eine Aufgrabungsgenehmigung:mauer


    ..am 04. 11. war dann Spatenstich.:frust

    Hausanschlüsse, dann Keller, dann wurde das Haus vom 17.-19.12. gestellt
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    klär es doch bitte mal einfach und unverbindlich mit dem Amt - so telefonisch mal fragen, weil euer Architekt (s. Nachbarthread) muss doch wohl vom Wickeltisch gefallen sein.
     
  4. PeMu

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    Das kann auch ins Auge gehen, da die Entwässerung nach dem Aufbuddeln die Erste Aktion ist. Daher sollt e das Thema bei Baubeginn geklärt sein.
     
  5. #5 cannavaro, 04.08.2010
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    oh, da habens wir in Bayern schön :bierchen:
    Da braucht man so einen Quatsch für ein normales Wohnhaus nicht.

    Ansonsten: Wer lang fragt geht lang irr...
     
  6. Dingo

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    Direkter Kontakt zum Amt wirkt of Wunder.
    Wichtig: mündliche Absprachen auf dem kurzen Dienstweg ok, aber bitte diese auch auf irgendeinem wisch schriftlich bestätigen lassen. Nicht dass sich später keiner mehr daran erinnern kann/will.

    Davon abgesehen:
    Wenn dein Architekt anfangen möchte ohne vollständige Unterlagen und dies
    "immer" so macht, dann kann er ja das Bußgeld auch für euch übernehmen.
     
  7. #7 Thomas B, 04.08.2010
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    ?????????

    Wie kommst Du da drauf??? Zum Bauantrag gehört auch ein Entwässerungsplan! Es ergeht allerdings (wenn Du das meintest...) keine separate "Entwässerungsgenehmigung".

    Thomas
     
  8. PeMu

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    @cannavaro: Was soll die unqu.. Äußerung?

    Pforzheim gehört nicht zu den locker flockig lagen. Mal informieren und die letzten Überflutungen in BW beachten.

    Entwässerung ist normal keine große Aktion. Nur das läßt aufhorchen:

    11 Punkte, da gibt es eine gewaltige Meinungsverschiedenheit. Irritiert.

    Dann nehmen Sie mal Kontakt mit dem Baurechtsamt auf, fragen nach dem Sachbearbeiter für das Entwässerungsgesuch und wie Sie da eingreifen können, damit die Kuh vom Eis kommt. Son bischen auch die Stimmung erkunden.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2010
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    Nur mal zur Klarstellung.
    Das Ausarbeiten und Stellen des Entwässerungsantrags ist KEINE originäre Planungsleistung eines Hochbauarchitekten!!!

    Selbstverständlich sollte er sie, wenn er sie denn mit macht, auch ordentlich erbringen.

    Ich möchte nur einem weit verbreiteten Irrtum vorbeugen. Weil mittlerweile immer mehr Gemeinden dazu übergehen, die Baugenehmigung erst zu erteilen, wenn der Entwässerungsantrag genehmigt ist, glauben viele Bauherren, der Entwurfsverfasser müsse diesen ohne weitere Kosten und ganz selbstverständlich mit erstellen.
    NEIN. Und ein Entwässerungsantrag nach DIN ist auch nix, was sich mit Halbwissen in einer 1/4 Stunde machen läßt.
     
  10. #10 Sally73, 04.08.2010
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    Ich habe ja auch gar nicht über die 11 fehlerhaften Punkte gemeckert. Das liegt wohl eher an den Eigenheiten unseres Baugebietes als am Architekten. Zumindest haben alle anderen Bauherren auch Probleme, die Genehmigung zügig zu bekommen. Teilweise muss da 4x nachgebessert werden.

    Worüber ich aber mecker, ist, dass er erst 5 Wochen braucht, um die bemängelten Punkte abzuändern und dann nach unserer Unterschrift den Antrag fast 3 Woche liegen zu lassen, anstatt wie besporchen einzureichen. Und dann noch zu sagen "kommt eh nicht drauf an, wir fangen sowieso vorher an".

    Mit der zuständigen Mitarbeiterin beim Amt hatte ich schon mal gesprochen. Da sie mir vor einer Woche bestätigt hat, nun endlich den Antrag bekommen zu haben, werde ich sie Ende der Woche mal ansprechen, ob sie mir schon sagen kann, ob diesmal alles korrekt ist. Ich hoffe, dass wir nicht noch 2-3 Monate warten müssen.
     
  11. #11 Sally73, 17.08.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.08.2010
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    So, es ist wohl kein Ende in Sicht.
    Heute sind wir vom Tiefbauamt darüber informiert worden, dass der Entwässerungsantrag wieder "weder prüf- noch genehmigungsfähig ist". Damit sind wir jetzt nach 2 fehlerhaften Anträgen immer noch auf dem Stand von vor 5 (!!!!) Monaten. Hat jemand einen Tipp, was ich tun soll? Was, wenn es immer so weiter geht: Architekt des GÜ überarbeitet den Antrag (und braucht dafür 2 Monate), reicht ihn ein und es ist wieder falsch und so weiter und so fort...?
    Dann können wir ja nie mit dem Bau beginnen. Und die Kosten laufen uns davon... :motz
     
  12. #12 driver55, 17.08.2010
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    Die Zusammenarbeit scheint ja super zu funktionieren!:mauer
    Wenn alles andere auch so reibungslos und fix geht, dann "Prost Mahlzeit".

    Mich (an deiner Stelle) würde mal interessieren, was da wiederholt falsch eingetragen wurde oder welche Unterlagen noch fehlen.
    Hast du dir das mal angesehen?

    Tipp: Tritt dem A.... in den A......!
     
  13. #13 Sally73, 18.08.2010
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    Ja, die Dame vom Tiefbauamt hat genau aufgeführt, was jetzt noch fehlt/ falsch ist:
    - die korrekten Endausbauhöhen der Straße im Lageplan (diese Höhen haben wir dem Architekten im April zugeschickt und er trägt trotzdem die alten Höhen ein)
    - die NN-Höhen an der Grundstücksgrenze, an der Garage, an der Terrasse etc.
    - die zeichnerische Darstellung der Entwässerung im Schnitt und in den Grundrissen

    Mir wird Angst und Bange, wenn ich daran denke, dass er auch unser Bauleiter ist. Wenn schon vor Baubeginn so viel schief läuft...
     
  14. PeMu

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    Ähm, was hat ist denn dann überhaupt eingereicht worden? Nach der Beschreibung fehlt alles Wesentliche???
    Such nen Planer TGA / Entwässerung und las den das machen. Nach 2 Versuchen und den Mängeln, ist da wenig Hoffnung. Kläre die anderweitige Erledigung vorher mit dem Archi.

    Mit dem Stand der Dinge einfach vorher anfangen - das dürfte einigen Stress geben. Nicht empfehlenswert.
     
  15. #15 Sally73, 18.08.2010
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    Jetzt hat der Architekt auch noch eine freche mail an die Sachbearbeiterin geschickt, so nach dem Motto "Sie haben keine Ahnung und verwechseln eine Genehmigungsplanung mit einer Ausführungsplanung." und verlangt ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. :wow

    PeMu, wofür steht TGA? Und wo findet man den und was nimmt der wohl für den Antrag?
     
  16. #16 greentux, 18.08.2010
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    TGA = technische gebäudeausrüstung
     
  17. #17 Baufuchs, 18.08.2010
    Baufuchs

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    Offenbar hat der Architekt ja den Auftrag, den Entwässerungsplan zu erstellen angenommen.

    Also:
    Den A. schriftlich auffordern, einen den Vorschriften der zuständigen Baubehörde entsprechenden Entwässerungsplan zu erstellen. Das Ganze mit Fristsetzung und Androhung von Schadenersatzforderungen wegen zu erwartender Bauverzögerung.

    Man kann doch von einem Architekten, der einen Auftrag übernimmt, erwarten, dass er sich vor Erstellung des Entwässerungsantrags bei der Behörde darüber informiert, wie das Ding auszusehen hat.

    Und seine Mail an die Sachbearbeiterin ist ja wohl das Blödeste, was man sich einfallen lassen kann.

    PS: Wenn der Architekt nicht fähig ist, das Ding selbst hinzukriegen, soll er doch den TGA einsetzen und bezahlen.
     
  18. #18 Thomas B, 18.08.2010
    Thomas B

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    Ich muß sagen, daß eine Entwässerungsgesuch für ein EFH auch schon voller Tücken steckt und nicht mal eben so hopp hopp hingewurschtelt werden kann. Viele BH erwarten in der Tat, daß dies ja wohl zum Bauantrag gehört (stimmt!) und daher vom Architekten auch bitte schön mal eben mitzumachen sei (stimmt nicht!). Es ist auch sehr schwierig einem BH dann beizubiegen, er möge bitte nochmal etwas Vierstelliges auf den Tisch des Hauses legen, dann macht das ein TGA-ler gerne für ihn....

    Auch haben wir hier (z.T.) Behörden, die einen Entwässerungsplan auf den cm genau prüfen (habe da selber übelst korrigierte Dinger um die Ohren gehauen bekommen...:motz), wenngleich die Realität dann sowieso von der Planung abweicht. andere Ämter gegen mit dem Thema dafür etwas netter um.....

    Thomas
     
  19. #19 ballycoolin, 18.08.2010
    ballycoolin

    ballycoolin Gast

    Ich wusste nicht, dass wir anscheinend KEIN normales Wohnhaus haben...:bierchen:
    Wir haben sowas schon gebraucht, auch wenn es in den meisten anderen Gemeinden nicht verlangt wird.
     
  20. #20 Baufuchs, 18.08.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Cannavaros Aussage stimmt auch nur, wenn z.B. München nicht in Bayern liegt.

    München hat sogar eine Webseite, wo sich unbedarfte Planer ansehen können, wie der Antrag aussieht und wie z.B. ein Musterpaln für ein Einfamilienhaus aussehen soll.:28:

    Guckst Du hier

    dann "Musterplan Einfamilienhaus" anklicken
     
Thema: Baubeginn vor Entwässerungsgenehmigung
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