Baubeginn vor Entwässerungsgenehmigung

Diskutiere Baubeginn vor Entwässerungsgenehmigung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Jetzt gibt es was neues: Unser GU (der ja unser Vertragspartner ist und den Architekten beauftragt hat) will morgen zum Tiefbauamt fahren udn...

  1. #21 Sally73, 18.08.2010
    Sally73

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    Jetzt gibt es was neues:
    Unser GU (der ja unser Vertragspartner ist und den Architekten beauftragt hat) will morgen zum Tiefbauamt fahren udn "Druck" machen. :mauer
    Seien Begründung: Da unser Bauantrag durch das Freistellungsverfahren gegangen ist und kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, gelten für die Entwässerung auch andere Spielregeln - nämlich die, dass alles, was das Tiefbauamt noch bemängelt, NICHT beigebracht werden muss. Stimmt das?
     
  2. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wieder alles anders: nix GU GÜ, nix unser Architekt, sondern Architekt GÜ.
    Ja na denn, was regen Sie sich auf.
    Die Maschinerie läuft anders: wenden Sie sich in allem an ihren GÜ.
    Was ist vertraglich vereinbart? Termine?
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 19.08.2010
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    Na Klasse. Alle schimpfen mal wieder auf die Architekten, dabei ist ein Stempelaugust eines GÜ. :motz

    Also dem GÜ eine Frist setzen (lassen!!!) und sich sofort eigenen Sachverstand einkaufen, der als IHR Sachwalter die Baustelle kontrolliert!
     
  4. #24 Sally73, 19.08.2010
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    Macht das denn einen Unterschied? Nur, weil der Architekt vom GU/ GÜ bezahlt wird, heisst das doch nicht, dass er bei seiner Arbeit schludern darf.

    Ist schon klar, dass nicht ICH ihm dann Druck machen kann sondern nur sein Vertragspartner, der GU. Aber was ändert das denn an dem Grundthema? Er bekommt den Auftrag XY zu erstellen und nimmt den Auftrag an. Da ist es doch wurscht, wer jetzt der AG ist.
     
  5. #25 ThomasMD, 19.08.2010
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    Einen Gewaltigen: Er vertritt nicht Deine Interessen, sondern die seines Brötchengebers und er ist nicht Dein Vertragspartner.
     
  6. #26 RMartin, 19.08.2010
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    Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing.
    Oder anders: Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird.

    Weiter schriebst Du irgendwo vorher, dass dieser Architekt auch BL machen wird.
    Hier bitte unbedingt dem Rat von Ralf D. aus Beitrag #23 folgen - "eigenen Sachverstand einkaufen" - also dies auch für die eigtl. spätere Ausführung.
     
  7. #27 Thomas B, 19.08.2010
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    Kurz und knapp: Natürlich schuldet auch ein GU/GÜ-Architekt eine Leistung. Nur eben nicht Dir, sondern seinem Auftraggeber: dem GU/ GÜ (der ihn sicher fürstlich entlohnen wird, weswegen man auch eine motivierte und mängelfreie Arbeit erwartretn kann...). Klemmt es irgendwo oder wird irgendwo geschludert, ist also Dein Vertragspartner zu informieren, der GU/ GÜ.

    Das gilt natürlich auch für die Bauphase! Also nicht -wenn was nicht passen sollte- die Handwerker vor Ort einnorden (denn für die bist Du ein totaler Fremdling), sondern dies dem GU/ GÜ mitteilen.

    Grüße

    Thomas
     
  8. #28 Sally73, 19.08.2010
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    Ja, das ist mir klar. Aber im Konkreten Falle macht es doch keinen Unterschied. Auch der GÜ, der den Architekten bezahlt, hat doch ein Interesse daran, dass die Entwässerung genehmigt wird.
    Deswegen meine ich, dass in diesem Falle wurscht ist, wessen Vertragspartner der Architekt ist. Weil alle ein Interesse daran haben, dass die Entwässerungsplanung genehmigt wird.
     
  9. #29 RMartin, 19.08.2010
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    Ja, Sally. Da hast Du natürlich nicht Unrecht mit... Es geht momentan aber nicht mehr nur um die Entwässerung sondern allgemein um Dein Bauvorhaben.
    Daher der Rat des Forums Dir zusätzlich zu dem Stararchitekt vom GU/ GÜ jemand während der Planung sowie der Ausführung auf Deinen Namen mit ins Boot zu holen.
     
  10. #30 Thomas B, 19.08.2010
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    Schon richtig (möglicherweise...), aber Du kannst nur dem GU in den Hintern treten und der GU tritt dann den Architekten.

    Du/ wir wissen doch gar nicht was da intern abgeht! Vielleicht hat er volle Auftragsbücher und ist ganz froh, wenn er einen Grund hat etwas später loslegen zu dürfen?! Da mag der A. ein Sündenbock sein, den man gerne vorschickt (und hinter den Kulissen kräftig auf die Schultern klopft). Oder er kriegt wirklich Feuer vom GU. Oder dem GU ist das alles egal und fängt trotzdem an.....who knows....

    Thomas
     
  11. #31 Sally73, 19.08.2010
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    Schon geschehen! :shades

    Der GU hat auch Interesse daran, dass es bald los geht. Der Rohbauer hat nämlich schon seine Container bei usn abgestellt und wartet nur auf den Startschuss.

    Zur Baubegleitung:
    Seitens GU (mal wieder...) wird ein 5-Phasen-Check vom TÜV Nord in Auftrag gegeben. Bringt das wenigstens ein bißchen was oder können wir das ganz abhaken?
     
  12. #32 RMartin, 19.08.2010
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    Ich kenne diesen Phasen-Check jetzt nicht; aber einen eigenen kompetenten Menschen, der die Ausführung begleitet und entspr. agiert wird dieser Check wohl nicht ersetzen.
     
  13. #33 ThomasMD, 19.08.2010
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    Denk doch einfach mal selber nach.
    Wem soll das was bringen? Höchstens dem GU, weil er Dir dann ein Stück Papier unter die Nase halten kann, um Dir mitzuteilen, dass Deine Mängelfeststellung wohl jeder Grundlage entbehrt. Sogar TÜV hat festgestellt, dass alles in Ordnung ist.
     
  14. #34 Thomas B, 19.08.2010
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    Was bringt das??? Die TÜV-ler haften für nichts...gucken halt etwas (und kriegen ihre Knete wahrcsheinliuch auch noch vom GU...stimmt's?). kann man da etwas Substantielles erwarten? Nicht falsch verstehen: Kann ein Super-GU sein, mit Super-Firmen und Super-Qualität. Oder ein Super G(A)U!.

    Fünfmal vorbeirumpeln und etwas angestrengt gucken....das ist ja nun wirklich für die Katz' und wohl nur gedacht dem BH ein paar AWG-Hormone zu verabreichen....
     
  15. #35 ManfredH, 19.08.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich war vor ein paar Monaten mal (im Auftrag des Bauherrn bzw. Käufers) an einer Abnahme beteiligt, bei der auch ein TÜV-Mensch (im Auftrag des GU > Qualitätskontolle, blabla) dabei war. Zur Mängelfeststellung hat er nicht allzu viel beigetragen ... aber nach der Abnahme sind GU und TÜVler gemeinsam zum Essen gegangen ... honi soit qui mal y pense :D
     
  16. #36 Sally73, 19.08.2010
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    Wir stellen uns jetzt noch folgende Frage:
    Wenn wir einen Sachverständigen haben und der sagt "Mangel!" und der vom Tüv sagt "Quatsch, alles ok!"... was passiert denn in solchen Fällen?
    Und noch eine Frage, auch wenn es nicht so gerne gesehen wird: Was zahlt man denn so ca. für eine Baubegleitung? (Mal sehen, welche Sonderwünsche wir dann dafür streichen...)
     
  17. #37 RMartin, 19.08.2010
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    Wenn Dein Sachverständiger oder gar leistest Du Dir ja einen Bauleiter (, der weiß dann nämlich wie sowas abzuwickeln ist), einen Mangel feststellt, dann wird dieser offiziell per Brief angezeigt.
    Das ist übrigens immer Dein Recht wenn Du etwas feststellst, wo Du meinst es wär ein Mangel.
    Dann ist die ausführende Firma in der Pflicht diesen Mangel entweder zu beheben oder Dir nachzuweisen, dass dies kein Mangel ist.

    (Jede Sache, die Dir nun ungewöhnlich erscheint als Mangel anzuzeigen um dann mal die Reaktion der Firma abzuwarten, verärgert Selbige natürlich. Daher jemanden auf die Baustelle schicken, der das nötige Wissen hat.)
     
Thema: Baubeginn vor Entwässerungsgenehmigung
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