Heitzungsrohre dürfen nicht in die Wand bei SST2???

Diskutiere Heitzungsrohre dürfen nicht in die Wand bei SST2??? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, wir bauen eine Doppelhaushälfte aus Liapor Fertigbeton Wänden (bzw. bekommen es gebaut). Um möglicht wenig von den direkten...

  1. #1 tojo, 25.08.2004
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2004
    tojo

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    Hallo Zusammen,

    wir bauen eine Doppelhaushälfte aus Liapor Fertigbeton Wänden (bzw. bekommen es gebaut).
    Um möglicht wenig von den direkten Nachbarn mit zu bekommen, haben wir Schallschutzklasse II im Vertrag vereinbart.
    Nun sagt unser Installatoer , dass wir die Heizungsrohre nicht in die Betonwände legen dürfen, da sonst die Gewährleistung der Bauplanungsgesellschafft bei nichterfüllen der SST2 nicht haftet.
    Sieht mir mehr so aus, als ob die billig aus der Gewährleistung raus wollen. Meine Elektroinstallation ist doch auch nicht Aufputz verlegt worden??

    Kann da jemand was zu sagen?
     
  2. tojo

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    Hat sich erledigt. Unser Installatör hat das wohl falsch verstanden, laut Bauleiter darf er kein Rohr (Wasser) in die Haustrennwände verlegen (wegen SST 2).
     
  3. #3 Achim Kaiser, 27.08.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Leitungen in Wohnungstrennwänden sind bei SST 2 ganz bestimmt keine gute Idee.

    Das Problem sind nicht die Leitungen an sich sindern die Schwächung der Trennwand durch den Wandschlitz.

    Wer haftet wenn die Wand die geforderten Werte nachher nicht erbringt ?...

    Dann liegt es 100 % am HZB obwohl der nicht die Bohne dafür kann. Durch den Schlitz werden die Schallschutzeigenschaften beeinträchtigt bzw. verändert.

    Wenn ich diese Verrohrung zu verlegen hätte und es würden SST 2 Forderungen an mich gestellt gäbe es auf jeden Fall *Bedenken*.

    Es ist vollkommen egal ob es sich um *Wasser-* oder *Heizungsrohre* handelt. Durch den Wandschlitz ist die *Trennwand* geschwächt und die hatte ja wohl ursprünglich die Aufgabe für höherwertigen Schallschutz zu sorgen.

    Die korrekte Verlegung ist vor der Wand mit entsprechender Verkleidung, damit die Wohnungstrennwand auch ihre ursprüngliche Funktion (und Masse) beibehält.

    Für mich wäre das erst erledigt, wenn mich der Bauträger von den Anforderungen befreit.

    Wie der Bauträger die Anforderungen erfüllt ist seine Sache, denn er hat vertraglich *Erfolg* garantiert ... ob sich der bei den konstruktiven Voraussetzungen auch einstellt steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.

    Ich für meinen Teil habe allerdings am Erfolg (sprich Einhaltung der Schallschutzanforderungen) so meine Zweifel....und deswegen wäre die Angelegenheit für mich nicht so schnell vom Tisch....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. tojo

    tojo

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    Hallo Achim,

    Ich denke das ist reine Planungssache, oder nicht? Wenn der Bauunternehmer weiss, das er SST 2 zu erfüllen hat, warum wird dann nicht eine Trennwand verbaut, die auch noch stark genug ist wenn ein Schlitz durch geht?

    In meinem Fall hat sich das ja geklärt, allerdings hätte ich ein Problem damit gehabt die Heizungsrohre nicht in die Wand legen lassen zu dürfen. Sowas gehört vorher angesprochen.

    Ich lasse mich mal überraschen ob die SST 2 bei uns eingehalten wird :shades
     
  5. #5 Achim Kaiser, 27.08.2004
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Viel Glück bei der Konstruktion....

    In der Regel wissen die Meisten bei den Sachen nicht was sie da tun und handeln entsprechend leichtfertig.

    Schallschützüberraschungen gehören zu den nettesten Eiern die man sich beim Bauen legen kann....

    Fehler sind später entweder überhaupt nicht oder nur mit extrem hohen Aufwand (meistens Vorsatzschale) zu beseitigen.

    Schallschutz im erhöhten Bereich gibts nicht mal eben so nebenbei...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. Eric

    Eric

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    @tojo: Sie haben leider nicht verstanden, was Achim Ihnen mitteilen wollte. In Ihrer Gebäudetrennwand zum Nachbarn darf kein Rohr ( Heizung oder Brauchwasser ) verlegt werden, weil dadurch der Schalldämmwert Ihrer Wand geschwächt wird.

    Warum werden die Rohre nicht in den Innenwänden hochgeführt bzw. was soll gegen eine Vorwandinstalation mit Abmauerung oder GKB-Verkleidung bei entsprechender Dämmung der Rohre sprechen?
     
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Heitzungsrohre dürfen nicht in die Wand bei SST2???

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